Staatliche Förderung des Breitbandausbaus (Leitlinien)

Sowohl die Kommission als auch viele Mitgliedstaaten haben eine Förderung des Breitbandausbaus als Teil ihrer Konjunkturpakete angekündigt. Dabei geht es nicht nur um traditionelle Breitbandnetze, sondern auch um neuartige „NGA-Netze“. Subventionen (Beihilfen) sind aber nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die Kommission will hier nun deutlich Klarheit schaffen.

cepAnalyse

Der staatlich geförderte Ausbau paralleler Netze verschlechtert die Rentabilität bestehender Netze und schreckt daher von neuen Investitionen ab. Es besteht eine ungelöste Spannung zwischen der Regulierung meist nationaler Märkte und der geografisch sehr differenzierten Vergabe von Beihilfen. Dieses Problem ließe sich nur beseitigen, wenn auch die Regulierungsverpflichtungen geografisch differenziert auferlegt würden. Weil dies unrealistisch ist, sollte auf Beihilfen verzichtet werden.

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