Sicherheit der Lieferkette (Verordnung)

Mit der geplanten Verordnung will die EU-Kommission die Sicherheit sowohl des inländischen als auch des grenzüberschreitenden landgebundenen Güterverkehrs vor terroristischer Bedrohung verbessern. Demnach soll ein Status „zuverlässiges Unternehmen“ eingeführt und Mindestanforderungen an „zuverlässige Unternehmen“ definiert werden. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen in der gesamten Lieferkette. Dazu zählen die Vorbereitung und Versendung von Gütern am Herstellungsort, der Gütertransport, die Güterspedition und der Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen.

cepAnalyse

In seiner Analyse zu der geplanten Verordnung zeigt das cep auf, dass die geplante Verordnung nicht dazu geeignet ist, die gesteckten Ziele zu erreichen. Daher empfiehlt das cep die Rücknahme dieses Vorschlags.