Schadenersatzklagen bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht (Weißbuch)

Ein verbesserter Rechtsrahmen für die Durchsetzung privater Schadenersatzansprüche soll die öffentliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergänzen. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Weißbuch vor, neben Einzelklagen auch Verbands- und Gruppenklagen einzuführen. Bereits im Jahre 2005 hatte sie in einem Grünbuch zu Schadenersatzklagen auf unzureichende Vorschriften der Mitgliedstaaten hingewiesen.

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Eine höhere Wahrscheinlichkeit von Schadenersatzforderungen neben der von Bußgeldern bedeutet einen Anreiz für Unternehmen, tatsächliche oder vermeintliche Wettbewerbsverstöße zu unterlassen. Allerdings ist bei Umsetzung aller Maßnahmen aus dem Weißbuch eine volkswirtschaftlich schädliche „Überabschreckung“ nicht ausgeschlossen. Ferner könnte es zu einer übermäßigen Begünstigung von Schadenersatzklägern kommen. Eine Kompetenz der EU zum Erlass von Rechtsakten auf diesem Gebiet ist nicht ersichtlich.