Ratingagenturen (Verordnung)

Die Kommission will die Dauer der Verträge zwischen Ratingagenturen und Emittenten sowie die Höhe von Beteiligungen an Ratingagenturen begrenzen, um die Unabhängigkeit der Ratingagenturen zu stärken. Strukturierte Finanzinstrumente sollen von mindestens zwei Ratingagenturen bewertet werden müssen. Auch will die Kommission die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen festschreiben.

cepAnalyse

Aus wettbewerbsökonomischen Gründen besteht kein Regulierungsbedarf. Aus Gründen der Finanzmarktstabilität ist nur eine Regulierung von Ratings gerechtfertigt, die für aufsichtsrechtliche Zwecke genutzt werden. Die Rotationspflicht erhöht zwar die Unabhängigkeit der Ratingagenturen, verzerrt allerdings den Wettbewerb, senkt die Qualität der Ratings und wirkt sich negativ auf das Wachstum aus. Doppelte Ratings für Verbriefungen nur in der EU schwächen die Finanzmarktstabilität.