Omnibus-II (Richtlinie)

Die Kommission ändert die Prospekt- und Solvabilität-II-Richtlinie. Ziel ist es, die Befugnisse der EU-Aufsichtsbehörden zur Entwicklung von technischen Standards auszudehnen, deren Schlichtungskompetenz zu konkretisieren und Übergangsfristen für die Solvabilität-II-Richtlinie einzuführen. Auch sollen die Befugnisse der Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen, die noch auf der Rechtslage des Nizza-Vertrages basieren, an den Lissabon-Vertrag angepasst werden.

cepAnalyse

Die Richtlinie schafft Klarheit, welche Entscheidungen die EU-Aufsichtsbehörden ESMA und EIOPA und welche die Kommission treffen darf. Die Befugnisse der ESMA und EIOPA zur Entwicklung technischer Standards sind sachgerecht. Die Kommissionsbefugnisse im Bereich der Solvabilität-II-Richtlinie gehen zu weit, sie schwächen die EIOPA. Besser wäre es, die Solvabilität-II-Richtlinie im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu konkretisieren.