Lärmschutz auf EU-Flughäfen (Verordnung)

Zur Lärmminderung in der Umgebung von Flughäfen hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) den sogenannten „ausgewogenen Ansatz“ entwickelt, wonach die jeweils kosteneffizienteste Maßnahmenkombination ausgewählt werden soll. Mit dem Verordnungsvorschlag der Kommission soll nun eine stärkere Kohärenz sowohl innerhalb der EU als auch mit den ICAO-Vorgaben zur Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen hergestellt werden.

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Die Verwendung des „ausgewogenen Ansatzes“ der ICAO als Handlungsrahmen zur Lärmbekämpfung senkt die Kosten der Fluggesellschaften für die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen. Die Möglichkeit der Kommission, die Begriffe „Flugzeug“ und „MCA“ sowie die Methode zur Lärmbewertung im Wege delegierter Rechtsakte zu ändern, ist rechtswidrig, da es sich um wesentliche Vorschriften handelt. Die Kontroll- und Letztentscheidungsbefugnis der Kommission über mitgliedstaatliche Entscheidungen über Betriebsbeschränkungen verletzt das Subsidiaritätsprinzip.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor