Informationen über Arzneimittel (Richtlinie)

Durch den Vorschlag der EU-Kommission soll der Rechtsrahmen für die öffentliche Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel durch Pharmaunternehmen vereinheitlicht werden. Insbesondere soll die zulässige Verbreitung von Informationen über Arzneimittel klar von verbotener Werbung abgegrenzt werden.

cepAnalyse

Grundsätzlich gelingt mit dem Richtlinienentwurf die Abgrenzung erlaubter Informationsvermittlung von verbotener Werbung durch Pharmaunternehmen. Die vorgeschlagenen Überwachungsmethoden sind sachgerecht und erlauben eine unbürokratische Handhabung.