Gleichbehandlung durch Diskriminierung

Die „Unisex-Richtlinie“ (RL 2004/113/EG) erlaubte bislang nach dem Geschlecht differenzierte Versicherungsbeiträge und -leistungen, wenn das Geschlecht „bei einer auf […] versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“. Der Europäische Gerichtshof urteilte am 1. März 2011, dass dies mit der Grundrechtecharta der EU unvereinbar sei.

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Durch das Urteil wird die Anwendung von geschlechtsneutralen Versicherungstarifen angeordnet. Der Gerichtshof übersieht aber, dass es tatsächlich geschlechtsabhängig unterschiedliche Risiken gibt, wie das Prostatakrebsrisiko bei Männern. Ungleiches gleich behandeln zu müssen, stellt seinerseits eine gegen die Charta der Grundrechte verstoßende Pflicht zur Diskriminierung dar. Das Urteil muss deshalb zwingend legislativ korrigiert werden.