Gesundheitsbezogene Lebensmittelangaben (Verordnung)

Mit der Verordnung soll das Verbot irreführender Werbung im Bereich nährwert- und gesundheitsbezogener Lebensmittelangaben durch Nährwertprofile, Verbote und Zulassungsverfahren konkretisiert werden. Dies betrifft Unternehmen und Verbände der Lebensmittel- und der Werbebranche sowie alle Verbraucher.

Durch den Verordnungsvorschlag KOM(2007) 368 vom 28. Juni 2007 soll die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in den Artikeln 14 und 28 verändert werden: Die Kommission möchte für einen angemessenen Übergangszeitraum für gesundheitsbezogene Angaben im Hinblick auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern sorgen.

cepAnalyse

Das cep begrüßt in seiner Analyse des Vorschlags, dass dadurch Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos in engen Grenzen erlaubt werden. Allerdings ist der vorliegende Verordnungsentwurf nicht notwendig, denn der Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung mit falschen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben wird bereits mit der Richtlinie 84/450/EWG gewährleistet. Das cep bemängelt weiterhin, daß das bürokratische Zulassungsverfahren sowie die umfassenden Hinweispflichten und Generalverbote  Arbeitsplätze gefährden. Die Vorgaben der Verordnung wirken außerdem deren Ziel, den Verbraucher aufzuklären, sogar entgegen: Unternehmen werden von der Möglichkeit, freiwillig nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu machen, Abstand nehmen, weil die Erfüllung der damit verbundenen Auflagen in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.