Fristverlängerung für Medizinprodukte (cepAdhoc)

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Um drohende Versorgungsengpässe von Medizinprodukten ab Mai 2020 zu vermeiden und somit auch die Patientensicherheit zu gewährleisten, hat der Rat Ende November eine "Fristverlängerung" für bestimmte Medizinprodukte vorgeschlagen. Das cep hat diese in einem Adhoc analysiert und bewertet.

cepAdhoc

Aus Sicht des cep ist die vorgeschlagene neue Übergangsregelung der falsche Weg zum richtigen Ziel: Die Einführung ist erforderlich, der Weg einer "Berichtigung" der Medizinprodukte-Verordnung jedoch verfahrensrechtlich fragwürdig, da die Verordnung inhaltlich geändert wird. Eine Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof hätte negative Folgen. Geboten ist daher eine Änderungsverordnung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, die in der verbleibenden Zeit ohne weiteres möglich ist.