Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung (Mitteilung)

Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung Maßnahmen vor, die zu flexibleren Arbeitsmärkten, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Arbeitnehmerqualifizierung sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen sollen.

Ausgangspunkt der Überlegungen zur Beschäftigungspolitik bildet das in der Strategie Europa 2020 [KOM(2010) 2020] von der EU beschlossene Kernziel, eine Beschäftigungsquote von 75 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt die Kommission einen Wandel der bisherigen eher reaktiven Politik hin zu einer antizipativen Politik an, wie sie es bereits in der Binnenmarktakte [KOM(2010) 608] und den Leitinitiative zur Innovationsunion [KOM(2010) 546] und zur „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ [KOM(2010) 614] bekräftigt hat.

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Die von der Kommission propagierte höhere Flexibilität der Arbeitsmärkte trägt zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei. Allerdings ist der ebenfalls propagierte Abbau der für diese Flexibilität essentiellen Zeit- und Leiharbeit kontraproduktiv.

Die geforderte Garantie der staatlichen Rentensysteme für „angemessene und nachhaltige Renten“ unabhängig von der Beitragszahlung lässt das Modell der staatlichen Rentenversicherung weiter erodieren.

Die vorgeschlagene Senkung der Lohnnebenkosten schafft zwar Arbeitsplätze, aber die Gegenfinanzierung über höhere Abgaben auf den Energieverbrauch von Unternehmen untergräbt das Europäische Handelssystem für Emissionsrechte, das Energieverbrauch und Emissionen von Unternehmen bereits im umweltpolitisch gewünschten Ausmaß mit Kosten belegt.