Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (Verordnung)

Seit Ausbruch der Finanzkrise steht die Finanzmarktaufsicht in der EU, die stark auf nationalen Strukturen aufgebaut ist, zur Disposition. Die Kommission schlägt nun vor, dass der ESRB über die Stabilität des gesamten europäischen Finanzsystems wachen soll. Parallel dazu sollen drei Europäische Finanzaufsichtsbehörden eine verbesserte Aufsicht über einzelne Finanzinstitute gewährleisten.

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Es ist sinnvoll, dass mit dem ESRB ein europäisches Gremium Systemrisiken auf EU-Ebene überwachen wird. Auch die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem Rat für Finanzstabilität ist zu begrüßen.

Die personelle Zusammensetzung des ESRB ist allerdings problematisch: Sie geht mit einem Interessenkonflikt für die Vertreter der nationalen Zentralbanken, der europäischen Aufsichtsbehörden und der EU-Kommission einher.