EU-weites Roaming (Verordnung)

Die Kommission legt neue Preisobergrenzen für Anrufe, SMS und Datendienste im EU-Ausland vor. Diese sollen in den kommenden Jahren schrittweise sinken. Diensteanbieter sollen Zugang zu Mobilfunknetzen der Netzbetreiber im EU-Ausland erhalten, um Roamingdienste anbieten zu können. Mobilfunknutzer sollen für Roamingdienste „jederzeit“ von ihrem Diensteanbieter zu einem anderen Anbieter wechseln dürfen.

cepAnalyse

Die hohen Roamingpreise sind auf mangelndes Preisbewusstsein der Mobilfunknutzer und nicht auf Marktmacht zurückzuführen. Ordnungspolitisch sind die Preisobergrenzen somit nicht zu rechtfertigen. Die EU verfügt ferner nicht über die erforderliche Regelungskompetenz. Die Pflicht zur Gewährung von Netzzugang ist ein probates Mittel zur Förderung des Wettbewerbs. Dies gilt auch für die Pflicht zur Information über die geforderten Roamingentgelte bei Grenzübertritt.