Energieeffizienz (Richtlinie)

Die Kommission schlägt eine Richtlinie vor, die effizienzbezogene Verpflichtungen für die öffentliche Hand und Unternehmen enthält. So sollen jährlich 3% der öffentlichen Gebäude energetisch saniert werden. Energieversorgungsunternehmen sollen zu jährlichen Energieeinsparungen ihrer Kunden von 1,5% verpflichtet werden.

 

 

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Der Vorschlag verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip, da kein grenzüberschreitendes Problem vorliegt. Die geforderten Gebäudesanierungen belasten die öffentlichen Haushalte erheblich, gehen aber selbst nach Auffassung der Kommission nicht mit „besonders hohen Energieeinsparungen“ einher. Sie sind daher unverhältnismäßig. Energieversorgungsunternehmen können den Verbrauch ihrer Kunden nicht steuern. Sie sollten daher nicht dafür verantwortlich gemacht werden.