Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie)

Durch den Richtlinienvorschlag soll die „WEEE-Richtlinie“ 2002/96/EG neugefasst werden, die die Abfallbewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten regelt. Diese sollen keine schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben und effizienter als Rohstoffressource genutzt werden. Die Hersteller sollen in dem einzelnen Mitgliedstaat jährlich eine Mindestquote für die Sammlung, die Verwertung insgesamt sowie für die Vorbereitung der Wiederverwendung und des Recyclings von Altgeräten erfüllen müssen. Zudem sollen die Registrierungs- und Berichterstattungspflichten harmonisiert und die nationalen Register interoperabel gemacht werden.

cepAnalyse

Die Einführung verbindlicher Mindestquoten für die Sammlung sowie die Verwertung, die Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist verfehlt, da die Hersteller kaum Einfluss auf die Erreichbarkeit dieser Quoten haben. Die Vereinfachungen der Berichtspflichten für die Hersteller sind als Effizienzsteigerung zu begrüßen.