Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) (Mitteilung)

Mit der Einführung der Euro-Scheine und -Münzen wurde am 1. Januar 2002 ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für Bargeld geschaffen. Für bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen wird derzeit ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) aufgebaut. In einer Mitteilung stellt die Kommission Maßnahmen vor, die ihrer Auffassung nach in den Jahren 2009 – 2012 von den einzelnen Marktteilnehmern unternommen werden müssen, damit das SEPA-Projekt zu einem erfolgreichen Ende geführt werden kann. Die Kommission lässt erkennen, dass sie hierunter u.a. die Abschaltung etablierter nationaler Zahlungsverfahren versteht.

cepAnalyse

Die EU hat keine Kompetenz, per Rechtsakt ein Enddatum für die SEPA-Umstellung festzulegen, ab dem nur noch SEPA-Verfahren verwendet werden können. Die Abschaltung nationaler Zahlungsverfahren reduziert darüber hinaus die individuellen Wahlmöglichkeiten. Wenn SEPA-Produkte auch bei rein nationalen Transaktionen tatsächlich Vorteile gegenüber den etablierten Zahlungsverfahren für den Verbraucher und die Unternehmen aufweisen, dann wird sich dies auf dem Markt zeigen. Positiv zu bewerten ist dagegen die Festlegung offener SEPA-Standards; sie ermöglichen Produktinnovationen und fördern den Wettbewerb.