Eigenkapitalvorschriften für die Banken (Basel II) (Richtlinie)

Die Eigenkapitalrichtlinie, die auf Verhandlungen im international besetzten Basel-II-Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zurückgeht, gilt als Herzstück der Bankenregulierung. Die EU-Kommission schlägt nun Änderungen an der Richtlinie vor, die ihre Wirksamkeit stärken und die die Finanzmarktstabilität erhöhen sollen. Konkret denkt die Kommission insbesondere an die Interbankenkredite, Verbriefungen und an die Organisation der Aufsicht. Mit ihrem Vorschlag erhöht die Kommission das Tempo: Sie will die Verhandlungsergebnisse des Basel-II-Ausschusses nicht länger abwarten. Die geänderte Richtlinie soll nun noch vor der Europawahl Anfang Juni verabschiedet werden.

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Sorgfaltspflichten für die Kreditvergabe und qualitative Anforderungen an Investitionen in verbriefte Kredite tragen zur Stabilität der Finanzmärkte bei. Die Einrichtung von Aufsichtskollegien ist überfällig. Auf die Pflicht, 5% der verbrieften Kredite in den Büchern zu behalten, und die Anrechnung von hohen Interbankenkrediten als Großkredite sollte aber verzichtet werden. Auch der prozyklischen Wirkung der Richtlinie sollte besser Rechnung getragen werden.