Effiziente Vollstreckung: Transparenz des Schuldnervermögens

Die Kommission setzt sich für vereinheitlichte Regeln über den Zugang zu bestimmten nationalen Registern ein. Dazu zählen insbesondere Handelsregister, Einwohnermelderegister, Steuer- und Sozialversicherungsregister. Langfristig hält die Kommission auch eine Vernetzung der Insolvenz-, Handels- und Unternehmensregister für wünschenswert. Schuldner, die auf eine titulierte Forderung hin nicht zahlen, sollen ihr Vermögen in der EU mittels einer vereinheitlichten europäischen Vermögenserklärung (euVE) offen legen müssen.

cepAnalyse

Die Verbesserung der grenzüberschreitenden Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen ist grundsätzlich zu begrüßen. In einem funktionierenden Binnenmarkt müssen Forderungen, für die der Gläubiger einen Titel erwirkt hat, durchsetzbar sein. Allerdings sollte der Zugriff auf Registerdaten strikt auf solche Daten beschränkt werden, an deren Kenntnis der Vollstreckungsgläubiger ein berechtigtes Interesse hat.