Die Europäische Dimension des Sports

Die Erwartungen an die neue EU-Kompetenz im Bereich des Sports sind hoch. Gleichzeitig steht diesen eine Unsicherheit darüber gegenüber, was unter der „europäischen Dimension des Sports“ zu verstehen ist und welche Maßnahmen der EU zu erwarten sind. Angesichts der Tatsache, dass die „europäische Dimension des Sports“ noch nicht klar definiert ist, untersucht die Studie des cep, worin diese Dimension aus ordnungspolitischer Sicht bestehen könnte. Als mögliche Handlungsfelder einer europäischen Sportpolitik lassen sich zwei Interventionsformen unterscheiden: Zum einen kann die EU den Sport finanziell fördern. Zum anderen kann die EU die Entwicklung des Sports durch Vorgabe eines Rechtsrahmens regulativ beeinflussen.

cepStudie

Der EU ist auf der neuen vertraglichen Kompetenzgrundlage kein nennenswertes finanzielles Budget zuzusprechen. Haushaltsmittel sind lediglich zur Identifizierung von „best practices“ im Bereich des Sports bereitzustellen. Einen Anhaltspunkt über den Umfang eines europäischen Sportbudgets geben erste europäische Projekte, die mit insgesamt 4 Millionen Euro durch die EU gefördert werden.

Zwischen sportrechtlichen Regelungen und dem EU-Recht bestehen vielfältige Berührungen. Die 50+1-Regel und die exklusive und territorial begrenzte Vergabe von TV-Übertragungsrechten sind mit EU-Recht vereinbar. Die exklusive Vermarktung einer Sportveranstaltung, die als eigenständige Marke anzuerkennen ist, durch den Veranstalter ist nach EU-Wettbewerbsrecht zulässig, soweit dem Veranstalter das alleinige Recht an der Veranstaltung zusteht.