Betrugsbekämpfung durch EU-Strafrecht (Richtlinie)

Die Kommission will Straftraten zulasten des EU-Haushalts mit EU-weit harmonisierten Strafvorschriften bekämpfen. Sie schlägt zu diesem Zweck eine Vereinheitlichung der einschlägigen Straftatbestände und Verjährungsfristen sowie Mindeststrafen in Abhängigkeit von der Schwere des Delikts vor.

cepAnalyse

Eine Vereinheitlichung der relevanten Straftatbestände und Sanktionen erhöht die Rechts­sicherheit und erleichtert die Strafverfolgung. Zu begrüßen ist, dass unredliches Bieterverhalten bei der öffentlichen Auftragsvergabe unter Strafe gestellt wird. Um eine Doppelbestrafung sicher auszuschließen, sollte das Verhältnis der Richtlinie zu anderen Sanktionsmöglichkeiten präziser gefasst werden.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor