Arbeitsrecht: Zusätzliche Regulierung für den Arbeitsmarkt (Grünbuch)

Die EU hat erkannt, dass die ehrgeizigen Ziele der Lissabon-Strategie – nachhaltiges Wachstum, mehr und bessere Arbeitsplätze – mit den bisherigen Instrumenten nicht zu erreichen sind. Wie sich eine Belebung des Arbeitsmarktes verwirklichen lässt, haben einige Mitgliedstaaten mit der Einführung flexibler Beschäftigungsverhältnisse, u.a. der Leiharbeit, gezeigt.

Anstatt sich diese Länder als Beispiel zu nehmen und flexible Beschäftigungsformen zu fördern, stellt die Kommission in ihrem Grünbuch zum Arbeitsrecht Maßnahmen vor, die den Arbeitsmarkt massiv belasten.

cepAnalyse

Aus ordnungspolitischer Sicht besonders bedenklich sind die Überlegungen der Kommission zur Neubestimmung des Arbeitnehmerbegriffs. Dies könnte dazu führen, dass „wirtschaftlich abhängige Erwerbstätige“, die bisher als Selbständige galten – z.B. Versicherungs- und Handelsvertreter, freie Mitarbeiter wie Journalisten oder Informatiker – sozialversicherungspflichtig würden. Die Überlegung der Kommission zu einem „Grundstock an Vorschriften“ zur Regulierung der Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten ist ebenso problematisch. Auch die sonstigen Maßnahmen, wie die EU-weite Regulierungen der Leiharbeit und der Organisation der Arbeitszeit, werden den Anforderungen eines flexiblen Arbeitsmarktes nicht gerecht.

In seiner Analyse kommt das cep zu der Feststellung, dass die Mehrzahl der von der Kommission vorgestellten Maßnahmen aus ordnungspolitischen, ökonomischen und juristischen Gründen abzulehnen ist.