Altersversorgungssysteme (Weißbuch)

Die Kommission stellt ihre Erwägungen vor, die angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten in den Mitgliedstaaten gewährleisten sollen. Bei den umlagefinanzierten – in der Regel staatlichen – Systemen sieht die Kommission dringenden Handlungsbedarf, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Bei den kapitalgedeckten Systemen fordert die Kommission im Wesentlichen eine EU-weit einheitliche Regulierung und Aufsicht.

cepAnalyse

Die Forderungen an die Mitgliedstaaten ihre gesetzlichen und tatsächlichen Renteneintrittsalter und die Frauenerwerbsquote zu erhöhen sind richtig, da sie die Lasten der demographischen Entwicklung mindern können. Eine pauschale Regulierung der Insolvenzvorkehrungen nach Solvabilität-II-Maßstäben macht die betriebliche Altersversorgung unnötig teuer und damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer weniger attraktiv.