Abwicklung von Finanzinstituten (Mitteilung)

Die Kommission wird im Frühjahr 2011 einen Legislativvorschlag für einen „europäischen Abwicklungsrahmen“ vorlegen. Dieser Rahmen soll ermöglichen, dass Finanzinstitute in die Insolvenz gehen können, ohne dass Steuergelder eingesetzt werden müssen oder die Stabilität des Finanzsystems gefährdet wird.

cepAnalyse

Eine gesetzliche Regelung, die die Abwicklung insolventer Finanzinstitute glaubwürdig macht, kann Marktteilnehmer disziplinieren und das bestehende Moral-Hazard-Problem verringern. Dafür müssen aber dringend Kriterien für das Vorliegen von „Systemrelevanz“ vereinbart werden. Abwicklungs- und Sanierungspläne, behördliche Anordnungen zur Änderung der Unternehmensstruktur und die Einrichtung von Bankenabwicklungsfonds sind für die Glaubwürdigkeit des Abwicklungsszenarios notwendig. Zwangsveräußerungen sind als ultima ratio vertretbar. Die Einrichtung von Abwicklungskollegien ist konsequent; ohne harmonisierte der nationalen Bankeninsolvenzregeln werden sie aber machtlos bleiben.