Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen (Richtlinie)

Zulässige Höchstwerte für Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen (Nfz) sind EU-weit geregelt. Die Kommission will nun Ausnahmen von den Abmessungshöchstwerten erlauben, damit aerodynamischere Führerhäuser und Luftleiteinrichtungen am Heck („Flaps“) den Kraftstoffverbrauch und so den Treibhausgasausstoß senken können. Außerdem sollen die Gewichtshöchstwerte von Nfz mit Elektro- und Hybridantrieb erhöht werden, da diese schwerer sind als konventionelle Nfz und sich hierdurch ihr zulässiges Ladegewicht verringert.

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Die Höchstwertausnahmen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen und die Kosten der Verkehrsunternehmen zu senken. Dabei entscheidet nicht die Politik, sondern der Markt, welche Maßnahmen zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der Treibhausgasemissionen effizient sind. Nicht nur elektro- oder hybridangetriebene Nfz mit zwei Achsen, sondern auch solche mit drei oder mehr sollten schwerer sein dürfen, um dadurch Treibhausgasemissionen einzusparen. Die Möglichkeit, zum Transport von Großcontainern die zulässige Länge des Nfz um 15 cm ohne Sondergenehmigungen zu überschreiten, reduziert die Gütertransportkosten.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor