Abfallbewirtschaftung (Richtlinie)

Die Europäische Kommission will eine strengere Einhaltung der Abfallhierarchie durch quantitative Zielvorgaben für das Recycling und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen erwirken. Ein neues „Frühwarnsystem“ soll frühzeitig erkennen, wenn Mitgliedstaaten die Zielvorgaben voraussichtlich nicht erfüllen werden.

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EU-einheitliche Recyclingziele ignorieren die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten und verstoßen gegen das Subsidiaritätsprinzip. Die quantitative Zielvorgabe für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist unverhältnismäßig und verstößt damit gegen EU-Recht. Durch das neue Frühwarnsystem kann die Kommission früher auf sich abzeichnende Defizite bei der mitgliedstaatlichen Umsetzung des Abfallrechts reagieren.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor