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Die Aarhus-Konvention zielt vor allem darauf ab, die Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten stärker einzubeziehen und ihr auf diese Weise die Möglichkeit zu bieten, aktiv an einem besseren Erhalt und Schutz der Umwelt mitzuwirken. Bei der Aarhus-Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Konvention besteht also inhaltlich aus diesen drei Säulen. Sie wurde am 25. Juni 1998 unterzeichnet und trat am 30. Oktober 2001 in Kraft. Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben die Aarhus-Konvention unterzeichnet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Abkommen über die Sozialpolitik wurde im Dezember 1991 von 11 der damals 12 Mitgliedstaaten (Großbritannien nahm nicht teil) unterzeichnet. Darin wurden zum einen die sozialpolitischen Ziele im Einklang mit der Sozialcharta von 1989 festgelegt: Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Bekämpfung der Ausgrenzung, Förderung der Humanressourcen usw. Zum anderen wurden darin die Verfahren für die Annahme sozialpolitischer Maßnahmen auf europäischer Ebene bestimmt und die Schlüsselrolle der Sozialpartner in diesem Bereich bekräftigt. Das Abkommen wurde mit dem Amsterdamer Vertrag förmlich aufgehoben und in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) aufgenommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die absolute Mehrheit als Abstimmungsverhältnis gibt es auf EU-Ebene nur bei Abstimmungen im Europäischen Parlament. Sie ist erreicht, wenn mehr als 50 % der Abgeordneten eine Maßnahme befürworten. Grundsätzlich bedeutet dies 376 von 751 Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Da Deutschland in der Wahlperiode 2009-2014 auf Grund der nachträglichen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon drei Abgeordnete mehr als vorgesehen stellt, sind derzeit 378 von 754 Abgeordneten erforderlich). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die offizielle deutsche Bezeichnung für Acquis Communautaire lautet "gemeinschaftlicher Besitzstand" und bezeichnet den Gesamtbestand des EU-Rechts. Dieser umfasst das Primärrecht, das Sekundärrecht und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie Erklärungen, Entschließungen und die Abkommen mit Drittstaaten und Staatenbünden. Der Acquis Communautaire muss von jedem Staat komplett übernommen werden, der Mitgliedstaat der Europäischen Union werden möchte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bei der Agenda 2000 handelt es sich um ein Aktionsprogramm der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1997, das sich mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen für die Europäische Union (EU) im 21. Jahrhundert befasst. Dazu zählen Reformen der gemeinschaftlichen Politik mit Fokus auf der Erweiterung um Mittel- und Osteuropa und dem Finanzrahmen für die Jahre 2000 bis 2006. Die internen Abläufe der EU wurden geprüft und die Auswirkungen der Erweiterung auf die bisherige Politik der EU analysiert. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs vom 26. März 1999 in Berlin hat die Agenda 2000 verabschiedet. Darauf aufbauend wurden mehrere Gesetzesvorhaben in den Bereichen Reform der Agrar- und Strukturpolitik, Finanzrahmen und Instrumente zur Handhabung des Beitritts weiterer Mitgliedstaaten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen des Öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, sie sind also selbst Inhaber von Rechten und können klagen und verklagt werden. Ihre Schaffung geht auf sekundäres Gemeinschaftsrecht zurück, das die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben der jeweiligen Agentur regelt.
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Das AGIS-Programm war ein Rahmenprogramm der Europäischen Union im Bereich Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Es diente der Förderung der gemeinsamen Verbrechensbekämpfung durch Polizei und Justiz in den EU-Mitgliedstaaten und dem Aufbau europaweiter Netzwerke zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit, auch mit Drittstaaten. AGIS förderte und finanzierte transnationale Projekte in den Bereichen Justiz und Inneres. Die Europäische Kommission erließ jährlich ein Arbeitsprogramm. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zur Erreichung umfassender politischer Ziele, wie zum Beispiel der Förderung der wissensbasierten Gesellschaft, sind oftmals eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen erforderlich. Diese Einzelmaßnahmen werden in mehrjährigen sogenannten Aktionsprogrammen vorbereitet und gebündelt. Beispiele dafür sind: "Intelligente Energie für Europa" (2003-2006), die "Agenda 2000“ (2000-2006), das Sokrates-Programm im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung oder die Lissabon-Strategie. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Amtsblatt der Europäischen Union ist das vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU in Luxemburg herausgegebene offizielle Bekanntmachungs- und Verkündungsblatt der Europäischen Union. Es erscheint mit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza seit dem 1. Februar 2003 täglich in den 23 Amtssprachen der Europäischen Union und in Gälisch.
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Das Unionsrecht hat Vorrang vor dem nationalen Recht. Besagt das nationale Recht etwas anderes als das Unionsrecht, so bleibt das nationale Recht unangewendet (nicht unwirksam). Als Rechtfertigung hierfür nennt der Europäische Gerichtshof die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung als Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaften. Der Vorrang des Unionsrechts gegenüber dem einfachen nationalen Recht, also nicht gegenüber den Grundrechten des Grundgesetzes, wurde vom Bundesverfassungsgericht erstmals 1971 anerkannt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Assoziierung bezeichnet ein enges wirtschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten. Ziel ist ein möglichst freier Handel und die Abschaffung der Beschränkungen im Warenverkehr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Ausschuss der Regionen (AdR) setzt sich zusammen aus derzeit 344 Vertretern (höchstens 350 nach Art. 305 Abs. 1 AEUV) der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas, den so genannten Regionen. Dort gewählte Regional- oder Kommunalpolitiker (häufig Landräte oder Bürgermeister) werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat auf vier Jahre ernannt. Der AdR muss als beratendes Organ bei allen geplanten Maßnahmen im Bereich der kommunalen und regionalen Verwaltung angehört werden. Er kann aber auch zu anderen Themen Stellungnahmen abgeben, insbesondere im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die Anzahl der Vertreter nach Nationen:
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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter - auch COREPER genannt, nach der französischen Abkürzung für "Comité des représentants permanents" - setzt sich aus den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten bei der EU zusammen (Art. 240 Abs. 1 AEUV). Die Ständigen Vertreter sind vergleichbar dem Botschafter des jeweiligen Mitgliedstaates und sie leiten die Ständige Vertretung ("Botschaft") ihres Landes bei der EU. Der AStV dient der Unterstützung des Rates der Europäischen Union. Vor den Sitzungen des Rates werden Dokumente und Vorschläge der Europäischen Kommission, welche dem Rat vorgelegt werden, vom AStV geprüft und ausgewertet. Des Weiteren funktioniert der AStV als Schnittstelle zwischen dem Rat und den Mitgliedstaaten sowie als politisches Kontrollgremium. Der Ausschuss ist unterteilt in den AStV I, in dem die Stellvertreter der Ständigen Vertreter die speziellen fachbezogenen Dossiers der Kommission analysieren, und dem AStV II, in dem sich die Ständigen Vertreter selbst mit wichtigen politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Fragen beschäftigen. Diese Treffen werden in der Mertens-Gruppe (AStV I) bzw. Antici-Gruppe (AStV II) vorbereitet. Politische Entscheidungen auf Unionsebene sind meist das Resultat von Verhandlungen im AStV, die zu mehrheitsfähigen Kompromissen geführt haben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Verhandlungen mit einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen gehören zur gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union. Die Europäische Kommission führt diese Verhandlungen auf der Basis von Richtlinien, die ihr der Rat erteilt (endgültige Maßnahmen trifft der Rat). Zur Unterstützung der Kommission benennt der Rat nach Art. 207 Abs. 3 AEUV einen Sonderausschuss für Außenhandelsfragen, den sog. 133er-Ausschuss. Die Kommission ist verpflichtet, diesem Ausschuss regelmäßig Bericht zu erstatten. Der wöchentlich tagende Ausschuss setzt sich aus Experten der Wirtschaftsministerien der Mitgliedstaaten zusammen. An den Beratungen nehmen auch Vertreter der Kommission teil. Die Bezeichnung "133er-Ausschuss" stammt aus dem alten EG-Vertrag in der Fassung des Vertrags von Nizza. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Nach Art. 71 AEUV ist ein Ausschuss einzusetzen, der als Bindeglied zwischen Rat und nationaler Fachverwaltung im Bereich der inneren Sicherheit dienen soll. Der Ausschuss setzt sich aus hohen Beamten der Mitgliedstaaten zusammen, die von dem jeweils zuständigen Ministerium entsendet werden. Er koordiniert die Umsetzung der Vorgaben des Rates durch die nationalen Fachverwaltungen und unterstützt sie bei der Entwicklung von Stellungnahmen. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, den Rat bei der Rechtsetzung zu unterstützen. Er gibt auf Ersuchen des Rates oder aus eigener Initiative Stellungnahmen ab, die zur Orientierung des Rates dienen und nicht mit einem Vorschlagsrecht für die Rechtsetzung gleichzusetzen sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die wichtigste Arbeit des Europäischen Parlaments findet in dessen Ausschüssen statt. Die Parlamentarier diskutieren und behandeln die ausschussspezifischen Fragen der Politik und erstellen Berichte, welche ins Parlament eingebracht werden können und oft die Grundlage für politische Entscheidungen bilden. Spricht man vom Ausschuss, so ist meist ein ständiger Ausschuss gemeint, also ein Ausschuss, der in jeder Wahlperiode wieder eingesetzt wird. Des Weiteren gibt es noch die Unterausschüsse ständiger Ausschüsse sowie Untersuchungsausschüsse und Ausschüsse, die nur vorübergehend und zu speziellen Themen eingesetzt werden (Bsp.: Sonderausschuss zur Finanzkrise).
Stand: 05.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das so genannte Beichtstuhlverfahren beschreibt ein im Europäischen Rat praktiziertes Verhandlungsverfahren. Es wird angewendet, wenn die Verhandlungen zu einem bestimmten Thema festgefahren sind und eine Einigung nicht absehbar ist. Mit Hilfe dieses Verfahrens soll der Spielraum sondiert werden, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten, die einen Beschluss blockieren, zu einem Kompromiss bereit wären. Um die Vertraulichkeit der Gespräche zu wahren, nehmen höchstens sechs Personen daran teil: Der Ratspräsident und der betroffene Staats- oder Regierungschef sowie je ein Berater und ein Dolmetscher. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Beitrittsakte ist Bestandteil des Beitrittsvertrags, mit dem der Beitritt neuer Staaten zur Europäischen Union geregelt wird. Sie beinhaltet die Bedingungen über den Beitritt. Die Regelungen der Beitrittsakte beinhalten insbesondere Bestimmungen über:
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Nach Art. 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit und der Demokratie, die Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Rechtstaatlichkeit achtet, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union stellen. Die Türkei, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM) sind offizielle Beitrittskandidaten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Im Jahr 1993 hat der Europäische Rat folgende Kriterien für die Aufnahme von Ländern Mittel- und Osteuropas in die Europäische Union (EU) beschlossen:
Stand: 05.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Beitrittsvertrag regelt die Bedingungen über den Beitritt neuer Staaten zur Europäischen Union. Er besteht aus dem eigentlichen Vertrag, in dem aber nur erklärt wird, dass der betreffende Staat Mitglied der EU wird und wie der Vertrag zu ratifizieren ist, einer Beitrittsakte und einer Schlussakte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Beratende Kommission für den Industriellen Wandel (La Commission Consultative des Mutations Industrielles) ist eine beratende Kommission des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA). Der CCMI gehören neben Mitgliedern des EWSA auch 45 externe Delegierte aus Verbänden der verschiedenen vom Strukturwandel betroffenen Sektoren an. In Anlehnung an die drei Gruppen des EWSA verteilen sich die Delegierten auf drei Kategorien (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Verschiedene Interessen). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beschlüsse nach Art. 288 Abs. 4 AEUV sind verbindliche Regelungen, die sich in einem konkreten Einzelfall an einen konkreten Adressaten richten. Sie können gegenüber den Mitgliedstaaten sowie gegenüber Unternehmen oder Einzelnen beschlossen werden. Beschlüsse sind demgemäß sekundäres Gemeinschaftsrecht und für den Adressaten auch ohne Umsetzung in nationales Recht verbindlich. Art. 249 Abs. 4 EGV verwandte für dasselbe Rechtsinstrument den Begriff der Entscheidung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Neben dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren etabliert der AEUV in Art. 289 auch das Besondere Gesetzgebungsverfahren, das das bisher im EG-Vertrag fixierte Anhörungsverfahren und das Zustimmungsverfahren zusammenfasst. In bestimmten im Vertrag vorgesehenen Fällen können Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse vom Rat oder - in selteneren Fällen - vom EP allein erlassen werden. Im Vertrag ist geregelt, in welchen Fällen die Anhörung oder die Zustimmung des jeweils anderen Organs erforderlich ist. Gesetzesinitiativen für Besondere Gesetzgebungsverfahren können in im Vertrag explizit genannten Fällen auch vom EP, der EZB, dem EUGH oder von einer Gruppe von Mitgliedstaaten eingebracht werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Bevölkerungsklausel ist bei Abstimmungen im Rat von Bedeutung. Nach Artikel 3 Abs. 3 des Protokolls Nr. 36 "Über die Übergangsbestimmungen" kann ein Mitglied des Rates beantragen, dass bei einer legislativen Entscheidung des Europäischen Rates oder des Rates mit qualifizierter Mehrheit überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Binnenmarkt ist der gemeinsame Wirtschaftsraum der Mitgliedstaaten innerhalb der Außengrenzen der Europäischen Union. Er ist ein Raum ohne marktbehindernde Binnen-, also Innengrenzen, der sich durch die vier Grundfreiheiten auszeichnet: der freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Das Binnenmarktprojekt der Gemeinschaft ("Europa 1992") wurde Mitte der 80er Jahre auf den Weg gebracht und durch Verabschiedung eines Bündels von Maßnahmen bis 1.1.1993 im Wesentlichen verwirklicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Bologna-Prozess kennzeichnet die Vorbereitung und Umsetzung der am 19. Juni 1999 in Bologna von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichneten Erklärung zur Harmonisierung des Hochschulwesens in Europa. Hierzu soll bis 2010 ein einheitlicher europäischer Hochschulraum mit folgenden Reformansätzen entstehen:
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Den Brüsseler Pakt schlossen Frankreich, das Vereinigten Königreich, Belgien, die Niederlanden und Luxemburg am 17. März 1948 in Brüssel. Der Vertrag bekräftigt ein militärisches und politisches Beistandsbündnis. ER sollte laut Präambel und der Begleitprotokolle den Schutz vor einer deutschen Aggression verbessern. Allerdings stand Deutschland damals noch unter der Aufsicht des Alliierten Kontrollrates, so dass der offiziellen Begründung nur formaler Charakter zuzuschreiben ist. Tatsächlich ging es um den Aufbau einer militärischen und strategischen Abschreckungskooperation gegenüber der Sowjetunion, die sich nach dem Umsturz in der Tschechoslowakei als neue Bedrohung darstellte. Mit dem Brüsseler Pakt sollten die verhältnismäßig geringen westlichen Militärkapazitäten in Europa bei einem sowjetischen Angriff gebündelt werden. Nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft wurde der Brüsseler Pakt 1954 durch die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland und Italien zur Westeuropäischen Union (WEU) weiterentwickelt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Bundesbank ist die Zentral- oder Notenbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Seit der Euro-Einführung am 1. Januar 1999 ist die Bundesbank integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie hat damit nicht länger die Kompetenz, eine eigenständige Geldpolitik zu betreiben. Allerdings entscheidet der Präsident der Bundesbank im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) mit über die geldpolitische Strategie der EZB. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Vertrag von Lissabon sieht in Art. 11 Abs. 4 EUV als Ausgestaltung der partizipativen Demokratie ein Bürgerbegehren vor. Danach muss die Kommission einen Maßnahmenvorschlag erarbeiten und einbringen, wenn mindestens 1 Million Unionsbürger (ca. 0,21 % der Gesamtbevölkerung) aus einer "erheblichen Anzahl der Mitgliedstaaten" dies zur Umsetzung der Verträge für erforderlich halten. Gem. Art. 24 Abs. 1 AEUV werden die näheren Ausgestaltungen durch Verordnungen festgelegt. Bereits der Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa (VVE) sah in Artikel I-47 Abs. 4 eine Bürgerinitiative vor. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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CEIOPS steht für "Committee of European Insurance and
Occupational Pensions Supervisors". CEIOPS ist der Ausschuss der Europäischen
Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung. Er wurde auf Beschluss der Europäischen Kommission im Jahr 2003 eingesetzt. Ihm gehören hochrangige Vertreter der entsprechenden Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten für die Bereiche Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung an; an CEIOPS-Konferenzen nehmen auch Vertreter der Aufsichtsbehörden der EWR-Staaten teil. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Committee of the Regions ist die englische Bezeichnung für den Ausschuss der Regionen (AdR). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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CCTB steht für "Common Consolidated Corporate Tax Base", auf deutsch Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Dahinter verbirgt sich eine europaweit gemeinschaftliche Bemessungsgrundlage bei der Unternehmensbesteuerung, d. h. Unternehmen würden sämtliche aus gemeinschaftsweiten Aktivitäten erwirtschafteten Gewinne nach einer einheitlichen Bemessungsgrundlage versteuern können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Comité des Représentants Permanents ist die französische Bezeichnung für den Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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COREU (CORrespondance EUropéenne) ist ein Kommunikationsnetz der Europäischen Union. Das auf ein Telexsystem gestützte Netz dient der Zusammenarbeit zwischen den Außenämtern der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in außenpolitischen Angelegenheiten. Durch ein vereinfachtes schriftliches Umlauf- und Abstimmungsverfahrens ermöglicht es in Krisensituationen eine rasche Beschlussfassung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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COSAC ist die Konferenz der Europaausschüsse der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten. Die Abkürzung steht für "Conférence des Organes Spécialisés dans les Affaires Communautaires et Européennes des Parlements de l'Union européenne" bzw. "Conference of Community and European Affairs Committees of Parliaments of the European Union". | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Begriff Daseinsvorsorge umschreibt die staatliche Aufgabe, der Öffentlichkeit ein Angebot an denjenigen Gütern oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die als unentbehrlich angesehen werden. Manche dieser Dienstleistungen werden auf dem freien Markt nicht oder nur zu einem zu hohen Preis (aus politischer Perspektive) angeboten. In diesen Fällen subventioniert der Staat die Produktion oder übernimmt sie ganz. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von niedrigpreisigem öffentlichen Nahverkehr, von Post- und Bankdienstleistungen im ländlichen Raum, kostenlose Bildungseinrichtungen, Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Bereitstellung von Wohnraum etc. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Delors-Bericht ist nach dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Delors, benannt. Unter seinem Vorsitz erarbeitete der "Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion" in den Jahren 1988 und 1989 einen Plan zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der Plan sah drei Phasen vor. In der ersten Phase, die am 1. Januar 1990 beginnen sollte, war ein uneingeschränkter Kapitalverkehr vorgesehen. Alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sollten grundsätzlich aufgehoben werden. In der zweiten Phase sollten ab 1994 die Teilnehmerstaaten ihre Staatshaushalte konsolidieren und damit die Voraussetzungen für eine stabile gemeinsame Währung schaffen. Die dritte Phase sah die Festlegung der Umrechnungskurse und die anschließende Einführung des Euro als gemeinsame Währung vor. Plangemäß wurde der Euro am 1. Januar 1999 zunächst bargeldlos und am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Als Delors-Bericht wird auch der UNESCO-Bericht "Learning: the treasure within" von 1996 bezeichnet, den die Internationale Kommission "Bildung für das 21. Jahrhundert" unter dem Vorsitz von Jacques Delors erstellte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Demokratieprinzip besagt, dass der oberste Souverän des Staates das Volk ist. Damit ist allerdings nicht gemeint, dass es keine Regierungen geben kann. Vielmehr folgt daraus, dass sich ein Volk seine Regierung nur selbst geben darf. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind marktbezogene Leistungen, die von Unternehmen im Interesse der Allgemeinheit erbracht und daher von den Mitgliedstaaten mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden werden (Art. 106 Abs. 2 AEUV, ex-Art. 86 EG-Vertrag). Darunter fallen insbesondere Leistungen der Verkehrs-, Energieversorgungs- und Kommunikationsnetze wie zum Beispiel die Stromversorgung oder der Postversand.
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Die Dienstleistungsrichtlinie ist eine Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission zur Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Sie regelt die Niederlassungsfreiheit und den Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Der Vorschlag wurde am 13. Januar 2004 durch die Kommission angenommen und - nach Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses - am 16. Februar 2006 in der 1. Lesung im Europäischen Parlament behandelt. Am 13. März 2006 wurde der Vorschlag einschließlich der Änderungsvorschläge des Parlaments im Rat diskutiert. Die Kommission hat schließlich am 4. April 2006 einen neuen, abgeänderten Vorschlag angenommen, der noch 2006 vom Rat verabschiedet wurde. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Eine dienststellenübergreifende Gruppe ist eine Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission. In einer solchen dienststellenübergreifenden Gruppe kommen Vertreter verschiedener Dienststellen der EU-Kommission zusammen, um die Informationen aller betroffenen Dienststellen und Generaldirektionen zu bündeln und deren Vorgehen zu koordinieren. Dienststellenübergreifende Gruppen sollen die Kohärenz zwischen den Dienststellen stärken und diese entlasten. Aufgrund der Komplexität der meisten politischen Problemstellungen erachtet die EU-Kommission eine frühzeitige Kooperation aller betroffenen Dienststellen für sinnvoll, da andernfalls ihre politischen Leitlinien und Entscheidungen nicht zufriedenstellend umgesetzt werden könnten. Die EU-Kommission setzt für komplexere Politikvorhaben regelmäßig dienststellenübergreifende Gruppen ein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In der Diskussion über den Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war oft vom sogenannten Doppelhut die Rede. Mit dem Begriff Doppelhut wurde und wird auf die Besetzung zweier Ämter durch eine Person verwiesen. Der Begriff "großer Doppelhut" verweist auf die Problematik einer Personalunion zwischen dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Rates. Die Befugnisse des Präsidenten des Europäischen Rates, der kein einzelstaatliches Amt ausüben darf, sind in Art. 15 EUV geregelt. Obwohl schon bei der Vorarbeit zum Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) im Verfassungskonvent teilweise gefordert wurde die Personalunion zwischen Kommissionspräsidenten und Präsidenten des Europäischen Rates explizit auszuschließen, schließt Art. 15 EUV einen solchen großen Doppelhut nicht ausdrücklich aus. Einige Regelungen im EUV machen diese Personalunion jedoch praktisch unmöglich. Art. 15 Abs. 2 EUV sieht zum Beispiel vor, dass sich der Europäische Rat aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammensetzt. Auch die Regelungen über die Unabhängigkeit der Kommission in Art. 17 Abs. 3 EUV stehen einem großen Doppelhut im Wege. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Begriff "doppelte Mehrheit" ist umgangssprachlich und wird im AEUV nicht verwendet. Er bezieht sich auf die Abstimmungsregelung der qualifizierten Mehrheit bei Entscheidungen des Rates. Gemeint ist die demographische Komponente, die zu dem ratsinternen Mehrheitserfordernis hinzutritt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Abkürzung ECOFIN (engl. für Economy and Finance) steht für den Rat in der Zusammensetzung der Wirtschafts- und Finanzminister. Der ECOFIN tagt einmal im Monat und befasst sich vor allem mit der EU-weiten Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Der Rat beschließt überwiegend mit qualifizierter Mehrheit, in Steuerfragen ist Einstimmigkeit notwendig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ECU (European Currency Unit) war die offizielle Rechnungseinheit bzw. "künstliche Korbwährung" der Europäischen Union und Vorläufer des Euro. Bis zum Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) war der ECU aus feststehenden Beträgen von 12 der 15 Währungen der EU-Mitgliedstaaten zusammengesetzt. Der Wert des ECU errechnete sich als gewichteter Durchschnitt der Werte der in ihm enthaltenen Währungen. Am 1. Januar 1999 wurde der ECU im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beim "effet utile" handelt es sich um einen Grundsatz, der das Recht und die Politik in der Europäischen Union prägt. Übersetzt bedeutet "effet utile" soviel wie "praktische Wirksamkeit" oder "effektive Anwendung" des Unionsrechts . Dieser Grundsatz muss im Rahmen des Handelns der EU-Organe und der Mitgliedstaaten und insbesondere bei der Auslegung des Unionsrechts beachtet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) war Teil der Römischen Verträge. Seinen Namen erhielt er durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) von 1992, bis dahin hieß er Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Der EG-Vertrag enthielt insbesondere die Bestimmung der Ziele der Gemeinschaft, definiert die Kompetenzen der Gemeinschaftsorgane und enthielt Bestimmungen zu den möglichen Maßnahmen in den gemeinschaftlichen Politikbereichen. Der EGV wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ersetzt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wird ein Beschluss mit einfacher Mehrheit gefasst, beschließt der Rat mit der "Mehrheit seiner Mitglieder" (Art. 238 Abs. 1 AEUV). Zur Zeit liegt diese bei 14 Stimmen. Allerdings schreibt der AEUV in der großen Mehrheit der Fälle ausdrücklich die qualifizierte Mehrheit vor. Dies ist nach Art. 16 Abs. 3 EUV der Grundsatz. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit kommen nur bei untergeordneten Themen vor, z.B. bei den organisatorischen Fragen nach Art. 240 ff. AEUV. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) stellte die erste umfassende Reform der Gründungsverträge (Römische Verträge) in 30 Jahren dar. Sie hatte zum Ziel, den Binnenmarkt, der erst durch sie als solcher definiert wurde, bis Ende 1992 zu vollenden. Hierfür wurden unter anderem die Entscheidungen des Rates mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Kooperations-Verfahrens eingeführt (im Gegensatz zum Einstimmigkeitsprinzip) sowie die Kompetenzen der Gemeinschaft in mehreren Bereichen erweitert. Durch die Stärkung der Position des Europäischen Parlaments (Zustimmungsrecht zu Assoziierungsabkommen und Beitritten, Kooperationsverfahren) wurde das Entscheidungsverfahren verfeinert. Die EEA wurde 1986 von den damals zwölf Mitgliedstaaten der EG unterzeichnet und trat am 1. Juli 1987 in Kraft.
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Bei besonders wichtigen Beschlüssen des Rates wird Einstimmigkeit verlangt, woraus sich ein Vetorecht für jeden Mitgliedstaat ergibt. Eine Enthaltung steht nach Art. 238 Abs. 4 AEUV der Einstimmigkeit nicht entgegen. Bleibt aber ein Mitgliedstaat der Abstimmung fern und lässt sich nicht vertreten, wird dies nicht als Enthaltung gewertet und Einstimmigkeit kommt nicht zustande. Einstimmigkeit ist unter anderem erforderlich für die Harmonisierung der indirekten Steuern nach Art.113 AEUV und den Rückgriff auf die Generalermächtigung des Art. 352 AEUV. Abstimmungen im Europäischen Parlament erfordern keine Einstimmigkeit. Durch den Vertrag von Lissabon wird das Mitentscheidungsverfahren in der Form des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zum Regelfall. Der Rat entscheidet in dessen Rahmen mit qualifizierter Mehrheit. Ein Vetorecht für einzelne Länder gilt danach nur noch in einigen Ausnahmefällen. Jedoch werden auch weiterhin Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik und der Steuern einstimmig entschieden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Organe der Europäischen Union (EU) verfügen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über verschiedene Rechtsinstrumente, wozu auch die Empfehlung gehört. Darunter ist eine Stellungnahme zu verstehen, in der die EU einem Mitgliedstaat in einem bestimmten Problembereich ihre Ansicht mitteilt und ihm gegenüber einen konkreten Handlungsvorschlag ausspricht. Wie bei allen Rechtsinstrumenten muss auch bei einer Empfehlung das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden. Die Empfehlung ist nur deklaratorischer Natur, für den Adressaten also nicht verbindlich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ziel der Energiepolitik der Europäischen Union (EU) ist eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Energieversorgung. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Förderung der erneuerbaren Energien, die Liberalisierung des Gas- und Elektrizitätsmarkts, die Reduzierung der Energieabhängigkeit der EU und die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entscheidungen nach ex-Art. 249 Abs. 4 des EG-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Nizza, sind verbindliche Regelungen, die sich in einem konkreten Einzelfall an einen konkreten Adressaten richten. Sie können gegenüber den Mitgliedstaaten sowie gegenüber Unternehmen oder Einzelnen beschlossen werden. In der Regel wurden sie von der Kommission erlassen um dort, wo der Vertrag von Nizza diese Kompetenz vorsah, "das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes zu gewährleisten" (Art. 211 EG-Vertrag a.F.). Entscheidungen waren demgemäß sekundäres Gemeinschaftsrecht und für den Adressaten auch ohne Umsetzung in nationales Recht verbindlich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Rat entscheidet, abhängig von der jeweiligen Kompetenzgrundlage, nach verschiedenen Abstimmungsregeln bzw. Mehrheitserfordernissen. Es gibt die Erfordernisse der einfachen Mehrheit, der qualifizierten Mehrheit sowie der Einstimmigkeit. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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EONIA ist die Abkürzung für Euro Overnight Index Average. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittsatz für Tagesgelder im Interbankengeschäft, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet wird. Grundlage für die Berechnung ist der gewichtete Durchschnitt aus Geschäften, bei denen sich repräsentative Banken (zur Zeit die 43 EURIBOR Panel-Banken) im gesamten Euro-Währungsgebiet über Nacht unbesicherte Kredite gewähren. Die Veröffentlichung des EONIA erfolgt über den Bildschirmdienst Reuters. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ETSI ist die Abkürzung für European Telecommunications Standards Institute. Im Deutschen werden die Bezeichnungen "Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen" und "Europäisches Institut für die Standardisierung in der Telekommunikation" verwendet. Das ETSI wurde Anfang 1988 ins Leben gerufen. Es entwickelt weltweit anwendbare Standards im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien. ETSI ist eine unabhängige gemeinnützige Organisation, der ca. 700 Mitglieder (Netzbetreiber, Hersteller, nationale Verwaltungsträger, Diensteanbieter) aus über 60 Ländern angehören. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das EU-Institut für Sicherheitsstudien (EUISS) wurde am 20. Juli 2001 durch die Gemeinsame Aktion 2001/554/GASP des Rates der Europäischen Union gegründet. Es hat seinen Sitz in Paris (Frankreich) und ist integraler Bestandteil der Unterstützungsstrukturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Das EUISS berät die Institutionen der Europäischen Union mit Analysen, Konferenzen und Strategiepapieren. Es untersucht für die EU relevante sicherheits- und verteidigungspolitische Themen und fördert den transatlantischen Dialog über Sicherheitsfragen. Zudem dienen seine Analysen der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Ministerrat als Input für politische Entscheidungen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das EU-Satellitenzentrum (englisch: EU Satellite Centre) mit Sitz in Torrejón nahe Madrid (Spanien) wurde am 20. Juli 2001 durch eine Gemeinsame Aktion des Rates der Europäischen Union ins Leben gerufen und ist seit dem 1. Januar 2002 voll funktionsfähig. Die Hauptaufgabe des Zentrums ist es, die Entscheidungsfindung in der Europäischen Union durch die Analyse und Auswertung von Satellitendaten und -bildern zu unterstützen, vor allem im Bereich der zweiten Säule der Union, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - und hierbei wiederum hauptsächlich im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), einem Teilbereich der GASP. Die Arbeit des EU-Satellitenzentrums soll vor allem der Krisenbeobachtung und Konfliktprävention dienen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der EUREPO ist der marktrepräsentative Referenzzinssatz, zu dem sich führende Kreditinstitute untereinander Finanzmittel in Euro anbieten und von dem jeweils anderen Institut im Gegenzug Sicherheiten - ausschließlich von den Regierungen im Euro-Währungsgebiet begebene Staatsanleihen und kurzfristige Staatspapiere - erhalten. Der EUREPO ähnelt dem EURIBOR, ist aber lediglich ein Richtsatz für die Märkte der besicherten Kredite (Repo-Märkte). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der EURIBOR oder "Euro Interbank Offered Rate" ist der Zinssatz, zu dem ein erstklassiges Kreditinstitut bereit ist, einem anderen Kreditinstitut mit höchster Bonität in Euro nominierte Gelder zur Verfügung zu stellen. Diese Kredite sind nicht mit Realwerten besichert. Der EURIBOR wird täglich für Interbankeinlagen mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten berechnet. Für den besicherten Interbankenmarkt gilt der EUREPO. Die EURIBOR-Sätze sind eine wichtige Bezugsgröße für variable Anleihen sowie für ausgehandelte Kreditverträge in der Europäischen Union (EU). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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EURODAC ist ein auf Vorschlag der Europäischen Kommission eingerichtetes System, das dem Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern dient. Es kommt im Rahmen der Prüfung von in einem Mitgliedstaat gestellten Asylanträgen zum Einsatz und soll die effiziente Anwendung des Dubliner Übereinkommens erleichtern. Die gespeicherten Fingerabdrücke werden zur Feststellung genutzt, ob ein Bewerber bereits in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt hat bzw. ob er illegal eingereist ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Eurogruppe setzt sich aus den Finanz- und Wirtschaftsministern der 16 Mitgliedstaaten zusammen, die den Euro als gemeinsame Währung haben, sowie dem Wirtschafts- und Währungskommissar der Europäischen Union (EU), dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank und dem Vorsitzenden des Wirtschafts- und Sozialausschusses. Aufgabe dieses informellen Gremiums ist die Koordinierung der Steuer- und Wirtschaftspolitik der Eurozone. Die Sitzungen finden regelmäßig am Vortag der Tagungen des Ecofin-Rates statt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Eurojust - oder Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit - ist die Justizbehörde der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Eurojust wurde mit dem Beschluss 2002/187/JI des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2002 gegründet und nahm noch im selben Jahr ihre Arbeit auf. Die Justizbehörde ist unabhängig und gehört zur so genannten dritten Säule der Europäischen Union, der polizeilichen in Strafsachen. Die zentrale Aufgabe von und justiziellen Zusammenarbeit Eurojust ist es, die Arbeit der nationalen Justizbehörden der EU im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden zu fördern. Eurojust soll sowohl die gegenseitige zwischenstaatliche rechtliche Hilfestellung als auch die Umsetzung von Auslieferungsanträgen erleichtern. Jeder Mitgliedstaat entsendet ein nationales Mitglied (Staatsanwalt, Richter oder hoher Polizeibeamter). Alle Mitglieder zusammen bilden das Eurojust-Kollegium. Als Kollegium wählen die Mitglieder einen Präsidenten und zwei Vize-Präsidenten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Europa Emblem (die europäische Flagge) zeigt einen Kreis aus 12 goldenen, fünfzackigen Sternen auf blauem Hintergrund.In der amtlichen Erläuterung heißt es: "Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Die Zahl der Sterne ist unveränderlich auf zwölf festgesetzt, diese Zahl versinnbildlicht die Vollkommenheit und die Vollständigkeit [...]. Wie die zwölf Zeichen des Tierkreises das gesamte Universum verkörpern, so stellen die zwölf goldenen Sterne alle Völker Europas dar, auch diejenigen, welche an dem Aufbau Europas in Einheit und Frieden noch nicht teilnehmen können."Die Beratende Versammlung des Europarats empfahl das blau-goldene Sternenbanner 1954 zur Annahme. Der Ministerrat nahm es 1955 offiziell als Flagge des Europarates an. Die Europäische Gemeinschaft beschloss erst 1985, dass auch ihre Organe das blau-goldene Sternenbanner als Flagge führen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Agentur soll die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung für chemische Stoffe koordinieren und Anlaufstelle vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sein und sie bei der Erfüllung der Anforderungen der neuen REACH-Verordnung unterstützen. Auch soll die Agentur die Informationsverbreitung unter Mitgliedern der chemischen Industrie verbessern. Dem Verwaltungsrat der Agentur gehören unter anderem Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Industrie an. Sitz der Agentur ist Helsinki. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR) wurde 2000 gegründet und ist für die Verwaltung der wichtigsten EU-Hilfsprogramme in Serbien, Montenegro und Mazedonien zuständig. Sie hat ihren Sitz in Thessaloniki (Griechenland) und unterhält Einsatzzentralen in Podgorica, Skopje, Pristina und Belgrad. Die EAR soll die Empfängerstaaten beim Aufbau von staatlichen Institutionen, von Rechtsstaatlichkeit und einer verantwortungsbewussten Staatsführung unterstützen. Zudem sollen die Entwicklung einer Marktwirtschaft und Investitionen in Infrastrukturen und die Umwelt gefördert werden. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Zivilgesellschaften in Serbien, Montenegro und Mazedonien. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ist eine Einrichtung der Europäischen Union, die 1995 ihre Arbeit aufgenommen und ihren Sitz in London (Großbritannien) hat. Ihre wichtigste Aufgabe ist der Schutz und die Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier: Die Agentur bewertet und überwacht Medikamente für Menschen und Tiere und kontrolliert deren Sicherheit. Sie koordiniert EU-weit die Bewertung und Überwachung von Arzneimitteln. Stand: 05.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde errichtet durch die Verordnung Nr. 2007/2004/EG. Ihr Sitz ist in Warschau. Die Agentur koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten und legt u.a. gemeinsame Ausbildungsnormen fest. Sie erstellt Risikoanalysen, verfolgt die Entwicklungen der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung, unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern, und leistet die erforderliche Unterstützung für die Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten. Stand: 05.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ist - unter anderem als Reaktion auf die Havarie des Öltankers "Erika" - durch die Verordnung Nr. 1406/2002/EG errichtet worden. Sie hat ihren Sitz in Lissabon (Portugal). Aufgabe der EMSA ist es, die Europäische Kommission in technischen und wissenschaftlichen Fragen der Seeverkehrssicherheit und im Bereich der Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe zu beraten. Gleichwohl ist die Agentur für sehr spezifische Fragen zuständig wie z. B. den Austausch von Informationen über Schiffe und deren Ladungen oder die Harmonisierung der Methoden der Mitgliedstaaten zur Untersuchung nach Havarien. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln (Deutschland) wurde durch die Verordnung Nr. 1592/2002/EG errichtet. Die Agentur hat einen doppelten Auftrag. Sie soll erstens die Europäische Kommission mit ihrem Fachwissen bei der Abfassung von Flugsicherheitsregeln auf verschiedenen Gebieten unterstützen und zweitens beim Abschluss der entsprechenden internationalen Abkommen technische Zuarbeit leisten. Ausdrücklich festzustellen ist, dass die Luftsicherheit (Prävention von illegalen Handlungen gegen die Zivilluftfahrt wie z. B. Flugzeugentführungen) nicht in den Zuständigkeitsbereich der EASA fällt. Diese unterliegt vielmehr der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts. Mit der Verordnung Nr. 216/2008/EG fand erstmals eine Ausweitung der Zuständigkeit der Agentur auf die Bereiche Flugbetrieb, Zulassung der Flugbesatzung und die Ausstellung von Genehmigungen an Luftverkehrsgesellschaften aus Ländern außerhalb der EU statt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Den Rechtsrahmen für die Arbeit der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) bildet die Verordnung Nr. 460/2004/EG. Die Agentur hat ihren Satz in Heraklion auf Kreta (Griechenland). ENISA fungiert als europäische Anlauf- und Beratungsstelle in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für die Mitgliedstaaten und die EU-Organe. Mit anderen Worten: Die Agentur berät die Mitgliedstaaten und koordiniert ihre Anstrengungen beim Aufbau von IT-Sicherheitsstandards. Darüber hinaus soll sie dabei helfen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungen der Europäischen Union über Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet und anderer Informationssysteme aufzuklären und damit einen reibungslosen Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Stand: 05.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat ihren Sitz in Bilbao (Spanien) und wurde mit der Verordnung Nr. 2062/94/EG errichtet. Sie soll das in Europa vorhandene Wissen und die Informationen zu Fragen des Arbeitsschutzes zusammenführen und allen Bürgern und Institutionen zugänglich machen. Hierbei wirkt die Agentur als Katalysator bei der Zusammenstellung, der Analyse und der Verbreitung von Informationen und trägt so in Europa zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit bei. Sie will zudem die Unternehmen beraten, wie bessere Arbeitsbedingungen einfach und effektiv erreicht werden können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Atomgemeinschaft entstand auf Grund von Engpässen in der Energieversorgung mit herkömmlichen Energieträgern in den 50er Jahren. Der Schwerpunkt der Energieversorgung sollte damals auf die Versorgung mit Atomenergie gelegt werden. Da jedoch die Investitionskosten für die einzelnen Länder zu hoch waren, wurde eine europäische Initiative ins Leben gerufen. Der Vertrag zur Gründung der EURATOM sah die Bildung und Entwicklung von Kernindustrien in Europa, die gemeinsame Beteiligung am Nutzen der Entwicklung der Kernenergie und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor. Hohe technische Standards sollten die Sicherheit verbessern, eine militärische Verwendung des Kernmaterials wurde ausgeschlossen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ging die Europäische Gemeinschaft in der Europäischen Union auf. Damit bleibt nur die Euratom als eigenständige Organisation bestehen, auch wenn EU und Euratom gemeinsame Organe haben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde 2002 durch die Verordnung Nr. 178/2002/EG gegründet und hat ihren Sitz in Parma (Italien). Die von der Europäischen Gemeinschaft geschaffene Behörde ist unabhängig und hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit Informationen zu sammeln und die Union zu beraten. Die beiden Hauptbereiche der EFSA sind Risikobewertung und Risikokommunikation. Maßnahmen im Risikomanagement und die Durchführung von Lebensmittelkontrollen liegen nicht im Verantwortungsbereich der EFSA und bleiben in der Verantwortlichkeit der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht mit Sitz in Lissabon (Portugal) ist die zentrale Drogeninformationsstelle in der EU. Sie wurde mit der Verordnung 302/93/EWG gegründet. Die Beobachtungsstelle gibt einen jährlichen Bericht über den Stand der Drogenproblematik heraus. Damit soll der Öffentlichkeit ein solides Bild der Drogenproblematik in der EU vermittelt werden. Eines der Hauptziele der Beobachtungsstelle besteht darin, eine größere Vergleichbarkeit der Informationen zum Drogenproblem innerhalb Europas zu erreichen und die notwendigen Methoden und Instrumente zur Erreichung dieses Ziels zu entwickeln. Der Arbeit der Beobachtungsstelle liegt die Annahme zugrunde, dass solide Informationen der Schlüssel zu einer wirksamen Drogenstrategie sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Institut der Europäischen Betriebsräte geht zurück auf die Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die "Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen". Damit wurde eine arbeitnehmer- und arbeitgebergerechte Interessenvertretung auch für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ermöglicht. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz über Europäische Betriebsräte umgesetzt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) ist durch die Verordnung
Nr. 881/2004/EG errichtet worden und hat ihren Hauptsitz in Valenciennes
(Frankreich). Ihr Ziel ist es, die Sicherheit und Interoperabilität der
Eisenbahnen in Europa zu verbessern. Im Rahmen ihrer gemeinsamen
Verkehrspolitik hat die Europäische Union (EU)
Rechtsvorschriften zur schrittweisen Errichtung eines rechtlich und technisch
integrierten europäischen Eisenbahnraumes erlassen. Das bedeutet, dass
technische Spezifikationen für die Interoperabilität sowie ein gemeinsamer
Ansatz in Sachen Eisenbahnsicherheit entwickelt und umgesetzt werden müssen.
Die Hauptaufgabe der Agentur wird die Ausarbeitung dieser Maßnahmen sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur wurde nach der 2002 erlangten politischen Einigung über ihre Einrichtung im Jahr 2005 eingesetzt (CFCA ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung "Community Fisheries Control Agency"). Kernaufgabe dieser neu gegründeten Agentur der Europäischen Union ist die Durch- und Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik. Die Agentur soll unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Kontrollsystemen und Überwachungsinstrumenten koordinieren und für eine möglichst effektive Nutzung der Ressourcen der Union und der Mitgliedstaaten sorgen. Die Rechtsakte der EU im Politikbereich Fischerei sollen einheitlich und möglichst effizient umgesetzt werden. Die Agentur unterstützt die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Begriffe Europäische Gemeinschaft und Europäische Union wurden vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages synonym gebraucht, waren aber voneinander zu unterscheiden. Die Europäische Union bestand aus den so genannten drei Säulen. Die erste Säule bildeten die Europäischen Gemeinschaften, zu denen die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Atomenergiegemeinschaft (Euratom) und die Europäische Gemeinschaft (EG) gehörten. Sie wurde bereits am 25. März 1957 in Rom von den sechs Mitgliedstaaten der EGKS unter dem Namen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet (vgl. auch Verträge von Rom). Durch den Fusionsvertrag von 1965 wurden der Rat der Europäischen Union (EU), die Europäische Kommission und das Europäische Parlament als Organe der Europäischen Gemeinschaften eingesetzt. Mit der Gründung der Europäischen Union 1993 wurde die EWG dann in Europäische Gemeinschaft (EG) umgetauft um die qualitative Erweiterung ihrer Ziele zu einer politischen Union deutlich zu machen. Grundlage der EG war der EG-Vertrag (vormals EWG-Vertrag). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, auch Montanunion genannt, geht auf eine Initiative des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman zurück (Schuman-Plan). 1951 wurde die EGKS von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. Damit war die EGKS die erste Europäische Gemeinschaft. Ziel des Zusammenschlusses war ein gemeinsamer liberalisierter Markt für Kohle und Stahl. Erstmals wurden wichtige nationale Hoheitsrechte auf eine überstaatliche Ebene abgegeben. Die so genannte "Hohe Behörde" als oberstes Gremium hatte die Entscheidungsgewalt über die Kohle- und Stahlindustrie der sechs Gründungsstaaten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union. Sie wurde 1958 mit Sitz in Luxemburg gegründet. Die EIB besitzt Rechtspersönlichkeit und ist nicht an Weisungen des Rats oder des Europäischen Parlaments gebunden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Kommission ist das oberste Verwaltungsorgan der Europäischen Union (EU). Zu ihren Aufgaben gehören neben der Planung und Umsetzung der gemeinsamen Politik auch die Verwaltung der EU-Programme und des EU-Haushalts. Daneben überwacht die Kommission die Anwendung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten, weswegen sie auch als "Hüterin der Verträge" bezeichnet wird. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist sie mit einem fast ausschließlichen Initiativrecht bei der Gesetzgebung ausgestattet, weshalb sie auch Motor der Integration genannt wird. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament bildet die Kommission das institutionelle Dreieck der Union, in dem die politischen Entscheidungen getroffen und Legislativmaßnahmen ergriffen werden.
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Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention) wurde durch den Europarat erlassen. Sie wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und ist im September 1953 in Kraft getreten. Ziel der Verfasser war es, die ersten Schritte hin zu einer kollektiven Durchsetzung der in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 verbrieften Rechte zu machen. Die Europäische Menschenrechtskonvention hat nicht nur einen Katalog ziviler und politischer Rechte eingeführt, sondern auch ein System zur Durchsetzung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten eingegangen sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entsprechend einer Forderung der Staats- und Regierungschefs wurde 1970 auf dem Gipfel in Luxemburg ein Bericht über mögliche Fortschritte in der politischen Zusammenarbeit, der so genannte Davignon-Bericht, vorgelegt. Dieser Bericht bildete die Grundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), die 1970 zunächst informell aufgenommen und durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) 1987 institutionalisiert wurde. Die EPZ beinhaltete im Wesentlichen die gegenseitige Konsultation der Mitgliedstaaten zu Fragen der Außenpolitik. Die EPZ wurde durch die im Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag, 1992) vereinbarte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die zweite Säule der EU, abgelöst. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union (EU). Die ESVP soll die zivile und militärische Handlungsfähigkeit der EU in den Bereichen Krisenmanagement und internationale Konfliktvermeidung ausbauen. Weiterhin soll sie dazu beitragen, dass die EU friedensschaffende und friedenserhaltende Maßnahmen (sog. Petersberg-Aufgaben) sowie Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung durchführen kann. Der Europäische Rat von Helsinki legte im Dezember 1999 zudem als Ziel fest, dass die EU in der Lage sein soll, innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Umfang von bis zu 60.000 Soldaten einzusetzen und diese Kräfte für mindestens ein Jahr im Einsatz zu halten (sog. Rapid Intervention Force). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (FRAU) ist mit der Verordnung Nr. 1035/97/EG gegründet worden. Es handelt sich um eine unabhängige Agentur der Europäischen Union mit Sitz in Wien (Österreich). Das Hauptziel der Beobachtungsstelle besteht darin, der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in der EU bereitzustellen. Damit soll die Beobachtungsstelle der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, Maßnahmen oder Aktionen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu treffen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Stiftung für Berufsbildung hat ihren Sitz in Turin (Italien). Sie bewertet den Fortschritt und die künftigen Prioritäten für die Berufsbildungsreform in den Mitgliedstaaten und Partnerländern. Eine weitere Aufgabe der ETF ist es, auf Ersuchen der Europäischen Kommission Berufsbildungsprojekte zu konzipieren, zu entwickeln, zu begleiten und zu bewerten. Zudem sollen Kapazitäten aufgebaut werden, damit politische Entscheidungsträger und Fachleute in den Mitgliedstaaten und Partnerländern vollständig in die Modernisierung ihrer Berufsbildungssysteme eingebunden werden. Die Stiftung arbeitet sehr eng mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) zusammen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Stiftung für die Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen ist eine Agentur der EU mit Sitz in Dublin
(Irland), die 1975 gegründet wurde. Die Aufgabe von EUROFOUND ist, zur
Konzipierung und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa
beizutragen. Hierzu stellt die Stiftung Informationen zur Verfügung, berät
Schlüsselfiguren auf dem Feld der europäischen Sozialpolitik und stellt ihnen
Fachkenntnisse zur Verfügung. Die Arbeit der Stiftung ist um drei
Kernkompetenzbereiche herum organisiert. Diese sind: Arbeitsbedingungen,
Lebensbedingungen, Arbeitsbeziehungen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat ihren Sitz in Kopenhagen (Dänemark) und wurde 1990 mit der Verordnung 1210/90/EWG gegründet. Die wichtigste Aufgabe der EEA ist, den politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit in der Europäischen Union (EU) zuverlässige und unabhängige Informationen und Daten über die Umwelt zur Verfügung zu stellen. Beschlüsse der EU und ihrer Mitgliedsländer bezüglich der Verbesserung der Umweltqualität sollen so sachgerechter getroffen werden und Umweltbelange in die jeweiligen Wirtschaftsstrategien einbezogen werden können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In Maastricht wurde am 7. Februar 1992 der Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) unterzeichnet. Damit wurde die Europäische Union als gemeinsames Dach für die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet, die drei Säulen der EU. Im Gegensatz zur EG hat die EU als solche keine Rechtspersönlichkeit und auch keine eigenen Handlungsbefugnisse. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Verteidigungsagentur (englisch: European Defence Agency) wurde am 12. Juli 2004 durch die Gemeinsame Aktion 2004/551/GASP des Rates der Europäischen Union eingerichtet (mit Sitz in Brüssel). Sie hat folgende Aufgaben:
Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in verteidigungspolitischen Fragen bleiben explizit unberührt. Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark sind Mitglieder der Agentur. Sie hat eigene Rechtspersönlichkeit, kann Verträge schließen und vor Gericht auftreten. Die Europäische Verteidigungsagentur wurde bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 von Javier Solana geleitet, der bis dahin zugleich zugleich Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) war. Der EU-Vertrag überträgt die Leitung der GASP dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 Abs. 2 EUV). Dieses Amt hat die Kommissarin Catherine Ashton inne, die damit auch für die Leitung der Europäischen Verteidigungsagentur zuständig ist. Das zentrale Entscheidungsgremium der Agentur ist der Lenkungsausschuss, der aus dem Leiter der Agentur, den Verteidigungsministern der beteiligten Mitgliedstaaten sowie aus einem nicht stimmberechtigten Mitglied der Europäischen Kommission besteht. Stand: 06.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) geht auf eine Initiative des damaligen französischen Ministerpräsidenten René Pleven zurück (Pleven-Plan), der sich am Schuman-Plan orientierte. Danach sollte eine europäische Armee mit deutscher Beteiligung entstehen. Im Gegensatz zu den Streitkräften der anderen Länder der Verteidigungsgemeinschaft (Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden), hätten die deutschen Truppen allerdings in die internationalen Streitkräfte integriert werden müssen, um das Entstehen einer nationalen deutschen Armee zu verhindern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Am 24. April 1972 beschlossen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande, dass die Wechselkurse ihrer Währungen um maximal 2,25 Prozent voneinander abweichen sollten. Dieser Wechselkursverbund gilt als Vorläufer des Europäischen Währungssystems. Allerdings fehlte der so genannten Währungsschlange die Stabilität, da sie nicht institutionalisiert war. Währungen, die unter Abwertungsdruck kamen, konnten die Schlange einfach verlassen. Ein gegenseitiger Stützungsmechanismus der Währungen war nicht vorgesehen. Mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) wurde der Wechselkursverbund 1979 institutionalisiert. Die Europäischen Notenbanken wurden aufgefordert, mittels Interventionen am Devisenmarkt unkontrollierten Abwertungen entgegenzutreten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Am 25. März 1957 wurden in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) von den sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet. Ziel der EWG war die Förderung des Handels und der weiteren politischen und wirtschaftlichen Vertiefung der Zusammenarbeit "durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr" (Präambel). Eine Zollunion mit gemeinsamen Außenzöllen und Aufhebung der Binnenzölle wurde eingeführt. Der EWG-Vertrag beruhte auf den für einen gemeinsamen Markt wichtigen vier Freiheiten: Dem freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Absprachen zwischen Unternehmen (Wettbewerbsrecht) und staatliche Beihilfen sollten unterbunden werden. Dadurch wurde die wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Kohle- und Stahlindustrie hinaus gefördert und ein wichtiger Schritt in Richtung freier Binnenmarkt gemacht. Die Entscheidungen der EWG wurden schon damals durch den Ministerrat getroffen. Das Europäische Parlament hatte nur eine beratende Funktion. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts (EWI) wurde am 1. Juni 1998 die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt gegründet. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Vorrangiges Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird, unterstützt die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft um zu einem hohen Beschäftigungsniveau und einem beständigen, nichtinflationären Wachstum beizutragen (Art. 127 Abs. 1 AEUV). Der EZB-Rat definiert Preisstabilität als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr, wobei mittelfristig eine Preissteigerungsrate von nahe 2% angestrebt wird. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Vertrag von Lissabon sieht die Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vor, der den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV) bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt (Art. 27 Abs. 3 EUV). Der Dienst soll Delegationen in fast 125 Ländern umfassen und sich aus Beamten der Europäischen Kommission und der einschlägigen Dienststellen des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie aus Personal der diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten zusammensetzen. Er soll mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Soweit die EU in Drittländern und bei internationalen Organisationen vertreten ist, soll der EAD in Zukunft das dort tätige Personal stellen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Europäische Beirat für Sicherheitsforschung (englisch: European Security Research Advisory Board, ESRAB) wurde durch die Entscheidung der Europäischen Kommission 2005/516/EG vom 22.12.2005 einberufen. Am 31.12.2006 stellte ESRAB seine Tätigkeit ein und schlug die Einrichtung eines Europäischen Sicherheitsbeirats (englisch: European Security Board, ESB) als Nachfolgegremium vor. Aufgabe von ESRAB war es, die EU auf dem Weg zu einem Europäischen Programm für Sicherheitsforschung (EPSF), das von 2007 an aufgelegt wird, umfassend zu beraten, v. a. bezüglich der Inhalte und der Umsetzung dieses Programms. ESRAB umfasste 50 Mitglieder, d. h. hochrangige Strategen aus dem Bereich der Sicherheitsforschung, Industrielle, aber auch Mitarbeiter der Europäischen Verteidigungsagentur. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Artikel 24 AEUV sieht vor, dass jeder Bürger der Europäischen Union das Recht hat, sich mit Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Europäische Bürgerbeauftragte, auch Ombudsmann genannt, geht diesen Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union nach. Er ist unabhängig von Weisungen der Regierungen und arbeitet unparteiisch. Er wird vom Europäischen Parlament nach jeder Europawahl für die Dauer der Wahlperiode ernannt, eine Wiederernennung ist zulässig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde im Jahr 2001 durch die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 eingeführt. Vor der relativ späten Einführung eines Europäischen Datenschutzbeauftragten galten die EU-weit einheitlichen Datenschutzbestimmungen zwar für die Mitgliedstaaten, ihre Anwendbarkeit erstreckte sich aber nicht auf die Organe der EU. Erst mit dem Vertrag von Amsterdam wurde der damalige Art. 213 b eingeführt (jetzt Art. 16 Abs. 2 AEUV), der vorsah, dass die an die Mitgliedstaaten gerichteten Normen ab dem 1. Januar 1999 auch für die Organe der EU gelten sollten. Andererseits hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine entsprechende Verordnung erst am 14. Juli 1999 vorgelegt (Vorschlag KOM(1999) 337), die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte erst am 12. Januar 2001. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der EEF ist das wichtigste Hilfeinstrument der EU im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik, des Pazifiks (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Der EEF umfasst mehrere Instrumente, wie nichtrückzahlbare Hilfe, Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor. Für den aktuellen Zeitraum 2008-2013 sind Mittel in Höhe von 22,682 Mrd. Euro vorgesehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Aufgabe des EFF ist es, zur Realisierung der Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik beizutragen. Hier stehen die Bewahrung und die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen im Vordergrund. Dabei sollen vor allem die Wettbewerbsfähigkeit des Fischereisektors, der Aufbau rentabler Unternehmen, die Gleichstellung der im Fischereisektor tätigen Männer und Frauen, der Umweltschutz sowie die nachhaltige Nutzung und Entwicklung der Fischerei gefördert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der 1975 geschaffene Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stellt den mit Abstand größten Strukturfonds der EU dar, mit dem Ziel, die Ungleichgewichte zwischen den Regionen der Union zu verringern. Mehr als zwei Drittel der Mittel der Strukturfonds (über 135 Milliarden Euro) werden in Regionen investiert, deren Bruttoinlandsprodukt weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (so genannte Ziel-1-Regionen). 13 % der Mittel fließen in Regionen, die von einer wirtschaftlichen Umstellung betroffen sind (Ziel-2-Regionen). 7 % des Budgets werden für die Programme URBAN und INTERREG verwendet. Mit dem Programm URBAN werden Städte mit über 20.000 Einwohnern gefördert, die Probleme mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben. Das Programm INTERREG unterstützt Projekte der interregionalen und grenzüberschreitenden Kooperation. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, auch Europäischer Gerichtshof genannt, ist die höchste gerichtliche Instanz der Europäischen Gemeinschaften. Er hat die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten. Ferner überprüft er die Rechtmäßigkeit des Handelns der Organe der EG und stellt fest, ob ein Mitgliedsstaat gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen hat. Der Gerichtshof setzt sich zusammen aus 27 Richtern, je einem Richter pro Mitgliedstaat, die sowohl als Einzelrichter als auch kollegial entscheiden dürfen, und acht Generalanwälten. Im Jahr 1989 wurde zur Entlastung des Gerichtshofs das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) geschaffen. Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde als Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention bereits 1959 eingerichtet und existiert als ständig tagender Gerichtshof in seiner heutigen Form seit 1998. Er hat seinen Sitz in Straßburg. Die Aufgabe des EGMR ist es, Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung der Unterzeichnerstaaten der Konvention auf die Verletzung der Konvention hin zu überprüfen. Er ist keine Einrichtung der EU. Jeder Unterzeichnerstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention entsendet einen Richter an den EGMR. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Richter neu gewählt. Vom Plenum des Gerichtshofes werden der Präsident und zwei Vizepräsidenten gewählt. Der EGMR ist zuständig für Beschwerden von natürlichen Personen, von juristischen Personen bzw. Personengruppen und von nichtstaatlichen Organisationen gegen einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es ist auch eine Staatenbeschwerde durch einen Unterzeichnerstaat möglich, der die Verletzungen eines anderen Unterzeichnerstaates rügen will. Allerdings kann der EGMR erst angerufen werden, wenn der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen ist und keine Rechtsbehelfe mehr verbleiben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der ELER fördert die Entwicklung des ländlichen Raums in der EU. Seine Schwerpunkte beinhalten (1) die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft, (2) die Verbesserung des Umwelt- und des Tierschutzes in der Landschaft sowie (3) die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und die Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Zudem können lokale Entwicklungsstrategien durch öffentlich-private Partnerschaften, sogenannte „lokale Aktionsgruppen“, umgesetzt werden. Die für genau ausgewiesene ländliche Gebiete angewendeten Strategien müssen eines oder mehrere Ziele der drei oben genannten Schwerpunkte verwirklichen; die lokalen Aktionsgruppen können außerdem gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationsprojekte umsetzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Europäische Rat ist in der EU-Politik das oberste Gremium der Europäischen Union. In ihm kommen die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten, ihre Außenminister und der Präsident der Europäischen Kommission mindestens zwei Mal im Halbjahr zu Tagungen zusammen. Schon aufgrund des politischen Gewichts seiner Mitglieder gilt der Europäische Rat als Impulsgeber für die Weiterentwicklung der Europäischen Union und übernimmt die umfassende politische Gesamtleitung. Der Europäische Rat nimmt eine wichtige Rolle bei dem vereinfachten Verfahren der Vertragsänderung ein und kann in Einzelfällen sogar den Vertrag autonom ändern. Im Gesetzgebungsverfahren wirkt der Europäische Rat allerdings nach wie vor nicht mit. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg wurde 1975 als unabhängiges Kontrollorgan gegründet und ist seit 1993 durch den Vertrag von Maastricht als Organ der EU den anderen Organen gleichgestellt. Seine Aufgabe ist es, über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union zu wachen (Art. 285-287 AEUV). Jedes Land entsendet einen Vertreter, der nach Anhörung des Europäischen Parlaments für sechs Jahre ernannt wird. Die Vertreter wählen intern den Präsidenten für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren. Der Rechnungshof hat keine Handlungskompetenzen, sondern teilt eventuell aufgedeckte Unregelmäßigkeiten den anderen Organen mit, damit diese die notwendigen Maßnahmen treffen können. Er legt jährlich einen Bericht über die Zuverlässigkeit der Organe vor. Seit der ersten Zuverlässigkeitserklärung im Jahr 1994 hat der Rechnungshof noch keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge erteilt. In den Jahren 1998 und 1999 verweigerte er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitsbescheinigung. Im Zuge der vom EuRH aufgedeckten Unregelmäßigkeiten war die Kommission um Jacques Santer gezwungen zurückzutreten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Europäische Sozialfonds gehört zu den zwei Strukturfonds der Europäischen Union. Er wurde 1958 eingerichtet und stellt das wichtigste Finanzinstrument der EU dar, mit dem sie beschäftigungspolitische Ziele in konkrete Maßnahmen umsetzt. Der Fonds finanziert u. a. Ausbildungsmaßnahmen, mit denen die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie erreicht werden sollen. In der gegenwärtigen Förderperiode des ESF von 2007-2013 werden rund 75 Mrd. Euro - fast 10% des EU-Haushaltes - für Projekte zur Beschäftigungsförderung eingesetzt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein beratendes Gremium. Er besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft (Art. 300 AEUV) und soll den Dialog mit den Bürgern vertiefen. Er berät die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union und tritt für die Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Interessen im Rahmen der Europäischen Gesetzgebung ein. Die Anhörung des EWSA ist verpflichtend vorgeschrieben vor der Annahme von Rechtsakten in den Bereichen Binnenmarkt, Bildung, Verbraucherschutz, Umweltpolitik, regionale Entwicklung und Soziales, Beschäftigungspolitik, Gesundheitswesen und Chancengleichheit. Er hat darüber hinaus das Recht, auch zu anderen Themen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen des EWSA binden jedoch weder den Rat der Europäischen Union noch die Europäische Kommission. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Als Europäischen Wirtschaftsraum bezeichnet man im Zusammenhang mit dem 1992 unterzeichneten EWR-Vertrag das Gebiet der 27 EU-Mitglieder und der EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. In diesem Raum können Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte wie in einem Binnenmarkt, also einem Markt ohne Landesgrenzen, bewegt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Europäische Gemeinschaftsrecht untergliedert sich in primäres und sekundäres Recht. Das primäre Gemeinschaftsrecht besteht aus den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften, einschließlich den dazugehörigen Anlagen und Protokollen. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht umfasst alle Rechtsakte, die die Organe der Gemeinschaft des Primärrechts erlassen haben. Insbesondere sind hier Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen von Rat, Parlament und Kommission zu nennen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg ist eines der fünf Hauptorgane der Europäischen Union und wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Die Ursprünge des Europäischen Parlaments gehen auf die Gründungsverträge zurück: Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde eine "Gemeinsame Versammlung" als beratendes Gremium eingerichtet, denen nur Abgesandte der nationalen Parlamente angehörten. Ab 1962 trug diese Versammlung informell schon die Bezeichnung "Europäisches Parlament", die dann 1986 auch formell im Zuge der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) in die Verträge aufgenommen wurde. Die Befugnisse des EP, die durch den Maastricht-Vertrag, den Amsterdamer Vertrag sowie den Vertrag von Nizza erweitert wurden, umfassen die Mitwirkung bei der Gesetzgebung, Budgetrechte und Kontrollrechte. In wichtigen Tätigkeitsfeldern der EU, wie der Binnenmarktgesetzgebung, hat das EP im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ein Vetorecht. Gleiches gilt für die Einsetzung der EU-Kommission und den Beitritt neuer Mitgliedstaaten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) wurde 2002 als Reaktion auf diverse Lebensmittelskandale auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eingeführt. Über das RASFF- System werden Informations- und Warnmeldungen über auffällige Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände ausgetauscht. Damit soll ein lückenloser, schneller und wirksamer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sichergestellt werden, wenn in der Lebens- und Futtermittelkette Produkte entdeckt werden, die eine Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Unterschieden wird zwischen Warnmeldungen, mit dringendem Handlungsbedarf, da sich das Produkt bereits im Verkehr befindet und eine echte Gefährdung für die Gesundheit darstellt, und bloßen Informationsmeldungen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Vorrangiges Ziel des ESZB ist es, Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft, um zu einem hohen Beschäftigungsniveau und einem beständigen, nichtinflationärem Wachstum beizutragen (Art. 127 Abs. 1 AEUV). Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Nationalen Zentralbanken (NZBen) aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Außer den Mitgliedern des Eurosystems sind also auch die Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, Teil des ESZB. Das ESZB wird vom EZB-Rat und dem EZB-Direktorium geleitet. Ein drittes Beschlussorgan ist der Erweiterte Rat, der übergangsweise eingesetzt worden ist, bis alle Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben. Die Kernaufgaben des ESZB werden bis zur endgültigen Einführung des Euro in allen Mitgliedstaaten vom Eurosystem erfüllt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Europäische Währungsinstitut wurde mit Beginn der zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1. Januar 1994 für einen befristeten Zeitraum errichtet. Die Hauptaufgaben des EWI waren zum einen die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken und der Koordinierung der Geldpolitik der einzelnen Länder und zum anderen die Durchführung der Vorarbeiten, die für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik und die Schaffung einer gemeinsamen Währung in der dritten Stufe der Währungsunion erforderlich waren. Das EWI wurde am 1. Juni 1998 nach Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgelöst. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Europäische Währungssystem (EWS) bezeichnet das 1979 gemäß der Entschließung des Europäischen Rates vom 5. Dezember 1978 in Brüssel eingeführte Wechselkurssystem der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die Hauptbestandteile des EWS waren der ECU (European Currency Unit), der Wechselkurs- und Interventionsmechanismus (WKM), sehr kurzfristige Finanzierungsmechanismen sowie kurz- und mittelfristige Kreditmechanismen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) wurde 1975 als eine der ersten dezentralen spezialisierten Agenturen der Europäischen Union (EU) gegründet und hat seinen Sitz in Thessaloniki (Griechenland). Die Aufgabe von CEDEFOP besteht darin, Informationen für die Berufsweiterbildung zu erforschen und anzubieten, zur Verbesserung des Angebots der nationalen Berufsbildungsanstalten beizutragen und europaweite Angebote zu erstellen. Außerdem setzt sich das Zentrum für einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens in der erweiterten EU ein. Das Informationsangebot von CEDEFOP richtet sich an alle mit Berufsbildung befassten Entscheidungsträger, Forscher und praktisch Tätigen innerhalb und außerhalb der EU. Hierbei arbeitet CEDEFOP sehr eng mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) zusammen. Stand: 03.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wurde durch die Verordnung Nr. 851/2004/EG errichtet. Das Zentrum hat seinen Sitz in Stockholm (Schweden). Es hat zur Aufgabe, in Europa die Abwehr gegen Infektionskrankheiten wie Influenza, SARS und HIV/AIDS zu stärken. Das ECDC bündelt das in Europa vorhandene Wissen in Gesundheitsbelangen und erstellt Gutachten über die Risiken, die von neu auftretenden Infektionskrankheiten ausgehen. Stand: 03.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Europarat wurde bereits 1949 gegründet und ist damit die älteste zwischenstaatliche politische Organisation Europas. Er ist institutionell nicht mit der Europäischen Union (EU) verbunden, auch wenn die Zielsetzungen sich teilweise überschneiden. Die Eigenständigkeit des Europarats wird schon daran deutlich, dass in ihm fast alle Staaten Europas einschließlich Russlands, Islands und der Türkei vertreten sind (insgesamt 47 Länder). Weißrussland und Montenegro haben den Beitritt zum Europarat beantragt. Der Vatikan, die USA, Kanada, Japan und Mexiko besitzen einen Beobachterstatus. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ECHO ist das Büro für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft. Seine Aufgabe ist es, durch Koordination schnelle Hilfe der Mitgliedstaaten in Krisenregionen zu ermöglichen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das European Free Trade Agreement (EFTA) wurde im Jahr 1960 gegründet. Vor allem auf Initiative Großbritanniens hin war die EFTA lange Zeit als Alternative zu den Europäischen Gemeinschaften gedacht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die ERG ist die "Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste" (die ungekürzte englische Bezeichnung lautet "European Regulators Group for Electronic Communications Networks and Services"). Eingerichtet wurde die ERG aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2002. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Europol oder Europäisches Polizeiamt ist die Polizeibehörde der EU mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Europol ist durch einen Rechtsakt des Rates der EU vom 26. Juli 1995 (Europol-Übereinkommen) errichtet worden, war aber erst 1999 voll funktionsfähig. Wie Eurojust ist auch Europol der dritten Säule der EU zuzurechnen, der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Wichtigstes Ziel von Europol ist es, die Zusammenarbeit der nationalen Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu koordinieren. Im Rahmen dieser polizeilichen Kooperation hat Europol folgende Aufgaben:
Zum Zwecke der Zusammenarbeit zwischen Europol und den nationalen Polizeibehörden errichtet jeder Mitgliedstaat eine nationale Europol-Stelle, die als die zentrale Verbindungsstelle zwischen Europol und den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten fungiert. Die Arbeitsbereiche von Europol sind unter anderem die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornographie, der Geldwäsche sowie des Terrorismus. Hierbei ist Europol keine Polizeibehörde im klassischen Sinne: Europol hat z.B. keine Vollstreckungsbefugnisse wie die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten und darf mithin weder Personen festnehmen noch Hausdurchsuchungen vornehmen. Seit 2002 ist Europol aber befugt, sich an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten zu beteiligen und kann einzelne Mitgliedstaaten auffordern, Ermittlungen aufzunehmen. Die zentralen Organe von Europol sind der Verwaltungsrat (besteht aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Europäischen Kommission, der aber nur Beobachterstatus hat) sowie der Direktor, der vom Rat der EU ernannt wird und verantwortlich ist für die Erfüllung der Europol übertragenen Aufgaben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Eurosystem setzt sich aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der Mitgliedstaaten zusammen, die den Euro in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) eingeführt haben. Das Eurosystem, dem derzeit 17 NZBen angehören, wird vom EZB-Rat und vom EZB-Direktorium geleitet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Am 25. März 1957 wurde in Rom der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion genannt) - Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande - unterzeichnet. Die Staaten einigten sich bei den Verhandlungen auf die Vereinheitlichung des Gemeinsamen Marktes durch Schaffung eines freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs, eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten sowie die Schaffung europäischer Institutionen. Der EWG-Vertrag ist der Vorläufer des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), welcher wiederum durch den AEUV ersetzt worden ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Als Exequaturverfahren wird das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Urteile bzw. zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Vollstreckungstitel bezeichnet. Soll ein ausländisches Urteil oder ein ausländischer Vollstreckungstitel im Inland durchgesetzt werden, so prüft das nationale Gericht auf entsprechenden Antrag, ob das Urteil nach den eigenen unabdingbaren Verfahrensregeln zustande gekommen ist und somit für im Inland vollstreckbar erklärt werden kann. Das Exequaturverfahren ist demnach das Zwischenverfahren, in dem ausländische Rechtstitel auf ihre Vereinbarkeit mit der deutschen Rechtsordnung überprüft werden, bevor sie tatsächlich durchgesetzt werden können. Im Rahmen der Vereinfachung grenzüberschreitender Privat- und Wirtschaftsbeziehungen ist oder wird das Exequaturverfahren im Gebiet der EU in bestimmten Bereichen, z.B. für unbestrittene Forderungen, abgeschafft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Finanzielle Vorausschau setzt einen Rahmen für die Ausgaben der Europäischen Union für die jeweils kommenden 7 Jahre. Zurzeit gelten die Vorgaben der Finanziellen Vorausschau für die Jahre 2007-2013. Die Festlegung einer Finanziellen Vorausschau sorgt für eine geordnete finanzielle Entwicklung und die Übereinstimmung der Ausgaben mit den EU-Eigenmitteln. Während die Finanzielle Vorausschau eine Ausgabenobergrenze und -struktur für die großen Tätigkeitsfelder der EU für einen längeren Zeitraum darstellt, wird die genaue Aufteilung der Finanzmittel im Einzelnen in der jährlichen Haushaltsplanung vorgenommen. Die Finanzielle Vorausschau war im Entwurf der EU-Verfassung (VVE) als mehrjähriger Finanzrahmen aufgenommen (Art. I-55, III-402 VVE). Der Vertrag von Lissabon hat diese Änderung übernommen (Art. 312 AEUV). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Flexibilitätsklausel des Art. 352 AEUV (vormals Art. 308 EGV) soll der EU ermöglichen, flexibel zu handeln, obwohl ihre Kompetenzen im AEUV aufgezählt und nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung in diesem Umfang abschließend sind. Nach Art. 352 AEUV kann die EU selbst dann Maßnahmen im Rahmen einer Unionspolitik erlassen, wenn eine solche Kompetenz nicht vorgesehen ist. In diesem Fall muss jedoch ein Tätigwerden der Union erforderlich erscheinen, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen. Der Rat beschließt dann einstimmig auf Vorschlag der Kommission. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die mehrjährigen Forschungsrahmenprogramme sind Instrumente der Forschungspolitik der EU, die zur Verwirklichung eines echten europäischen Forschungsraums beitragen sollten. Die Rahmenprogramme sehen Schwerpunkte der Forschung und der technologischen Entwicklung vor und stellen finanzielle Unterstützung für die Forschungsaktivitäten der Mitgliedstaaten bereit. Das Sechste Rahmenprogramm für 2003-2006, war mit Mitteln in Höhe von 17,5 Mrd. Euro ausgestattet. Als vorrangige - und damit besonders förderungswürdige - Themenbereiche waren unter anderem vorgesehen: Biowissenschaften, Technologien für die Informationsgesellschaft, Nachhaltige Entwicklung, Nanotechnologien und Luft- und Raumfahrttechnologien. Das Siebte Forschungsrahmenprogramm für 2007-2013 wurde am 18. Dezember 2006 von der Kommission verabschiedet. Insgesamt soll mit dem neuen Rahmenprogramm deutlich mehr in Forschung investiert werden. Das Budget wurde im April 2006 endgültig festgelegt und beläuft sich auf 5,4 Mrd. Euro. Jährlich sollen 7,5 Mrd. Euro in die Grundlagenforschung investiert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Artikel 45 AEUV sieht die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union vor. Die Freizügigkeit ist ein Grundrecht: jeder Unionsbürger hat das Recht auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes in jedem Staat der Union. Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland sind von der Aufenthaltserlaubnis- und Arbeitsgenehmigungspflicht befreit und dürfen nicht aufgrund ihrer Nationalität beim Zugang zur Arbeit und bei den Arbeitsbedingungen benachteiligt werden. Für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Malta und Zypern) gilt die Freizügigkeit nicht uneingeschränkt in allen EU-Staaten. Wie die meisten alten Mitgliedstaaten hat Deutschland den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten bis zum 30. April 2011 bzw. für Rumänien und Bulgarien bis zum 31.12.2013 beschränkt. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus diesen Ländern unterliegt den gleichen Bedingungen wie bisher: Es besteht nach wie vor eine Arbeitsgenehmigungspflicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Freunde der Präsidentschaft sind eine Gruppe von Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission, die eingesetzt wird, wenn sektorübergreifende Themen zu bearbeiten sind, die nicht eindeutig einer einzelnen Ratsformation zugeordnet werden können. Die Freunde der Präsidentschaft werden ad-hoc einberufen durch das Land, das die Ratspräsidentschaft inne hat. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, wen sie in die Gruppe entsenden. Die Arbeitsweise der Freunde der Präsidentschaft hat einen informellen Charakter. Die Verhandlungen finden z.B. überwiegend auf Englisch statt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Im Fusionsvertrag vom 8. April 1965 (in Kraft getreten am 1. Juli 1967) wurde die Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission sowie des Europäischen Parlamentes für die damals drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) beschlossen. Der Vertrag wurde durch den Vertrag von Amsterdam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfasst alle Bereiche der Außenpolitik sowie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union. Sie ist in Art. 23-46 EUV geregelt. Die Union verfolgt darin die in Art. 21 EUV aufgezählten Ziele, wie z.B. die Wahrung ihrer Werte, ihrer Sicherheit und ihrer Unabhängigkeit, die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Durch die Koordinierung der einzelstaatlichen Aktivitäten im Rahmen der GASP sollen diese Ziele effektiver verfolgt werden, als dies sonst möglich wäre. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Art. 42-46 EUV) ist Bestandteil der GASP. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit der Gemeinsamen Fischereipolitik verfügt die Europäische Union über ein Steuerungsinstrument über die Fischerei und die Aquakultur, um sie zum Schutz der natürlichen Ressourcen und im Interesse der Fischer und Verbraucher zu regulieren. Seit 1983 ist die GFP eine vollwertige Gemeinschaftspolitik. In Anbetracht der schrumpfenden Bestände und der Krise der Fischereiindustrie wurde im Jahre 2002 eine umfassende Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Fischerei aus ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht, durchgeführt.
Im Jahr 2008 leitete die Kommission eine Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik ein. Den Ausgangspunkt bildet eine Analyse der Erfolge und Defizite der gegenwärtigen Politik, um Alternativen für zukünftige Maßnahmen abzuwägen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Gemeinsame Handelspolitik ist in Art. 207 AEUV geregelt. Art. 207 AEUV gibt der Europäischen Union die Kompetenz, Maßnahmen zur Verfolgung einer einheitlichen europäischen Handelspolitik zu ergreifen: Die Gemeinsame Handelspolitik fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Als Zollunion haben die EU-Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Zolltarif und gemeinsame Ein- und Ausfuhrregelungen gegenüber Drittstaaten. Um den Binnenmarkt zu schützen, kann die EU Antidumpingmaßnahmen oder Antisubventionsmaßnahmen ergreifen. Internationale Abkommen (z.B. im Rahmen der WTO) werden von der Europäischen Kommission ausgehandelt und im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen. Hierbei ist die Kommission verpflichtet, dem so genannten 133er-Ausschuss Bericht zu erstatten. Den Entwicklungsländern werden hierbei bestimmte Präferenzen eingeräumt, was ein wichtiger Teil der Gemeinsamen Handelspolitik ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der gemeinsame Standpunkt ist die Antwort des Rates auf Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu einem legislativen Vorschlag der Europäischen Kommission. Der Rat gibt einen gemeinsamen Standpunkt ab, wenn er die Änderungsvorschläge des EP nicht vollständig übernehmen will. Hat also das Parlament einen Vorschlag der Kommission in 1. Lesung nicht angenommen, sondern Änderungen vorgeschlagen, liegt es beim Rat, ob er diesen Änderungen zustimmen will oder nicht. Stimmt er mit qualifizierter Mehrheit zu, wird der Vorschlag mit den Änderungen des Parlaments rechtskräftig. Stimmt er nicht zu, dann übermittelt er seine Position als gemeinsamen Standpunkt zurück an das Parlament. Dieses wird dann in 2. Lesung über den gemeinsamen Standpunkt beraten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) mit Sitz in Angers (Frankreich) nahm 1995 seine Arbeit auf. Es hat eigene Rechtspersönlichkeit und ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Die Aufgabe des Gemeinschaftlichen Sortenamts ist die Regelung des Pflanzensortenschutzes und die Vergabe von EU-weit geltenden gewerblichen Schutzrechten für Pflanzensorten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Generaldirektionen sind die organisatorischen Arbeitseinheiten der Europäischen Kommission, untergliedert in die unterschiedlichen Politikbereiche. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Generalsekretariat des Rates ist der organisatorische Unterbau bzw. Verwaltungsapparat des Rates der. Das Generalsekretariat des Rates - mit Sitz in Brüssel Europäischen Union und ca. 2000 Mitarbeitern - ist auf vier Ebenen in die Arbeit des Rates eingebunden: auf der Ebene der Arbeitsgruppen, auf der Ebene des Ausschusses der Ständigen Vertreter, auf der Ebene des Ministerrates und auf der Ebene des Europäischen Rates. Die wichtigste Aufgabe des Generalsekretariats des Rates ist die technische Vorbereitung der Sitzungen der verschiedenen Arbeitsebenen des Rates, die Vorbereitung von Tagesordnungen und das Erstellen von Berichten und Protokollen. Zudem steht es dem Vorsitz zur Verfügung und unterstützt ihn bei der Suche nach Kompromisslösungen. Angesichts der wechselnden Ratspräsidentschaften stellt das Generalsekretariat ein Element der Kontinuität in der Arbeit des Rates dar. Das Generalsekretariat des Rates fungiert außerdem als Bindeglied des Rates zum Europäischen Parlament und zur Europäischen Kommission, vertritt den Rat aber auch vor dem Europäischen. Gerichtshof | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) ist ein eigenständiges Gericht, das Teil des Organs "Europäischer Gerichtshof (EuGH)" ist. Es besteht aus 27 Richtern, einem Richter pro Mitgliedstaat. Die Richter werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine sechsjährige Amtszeit gewählt, die verlängert werden kann. Das Gericht tagt in Kammern mit drei oder fünf Richtern und nur in besonders bedeutsamen Angelegenheiten im Plenum. Es dient als Vorinstanz zum Gerichtshof und soll diesen entlasten. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Klagearten und Klagebegehren von Bürgern oder Mitgliedstaaten, die nicht dem Gerichtshof selbst vorbehalten sind. Gegen ein Urteil des EuG kann beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt werden. Das Gericht hat seinen Sitz in Luxemburg. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unter Gesetzgebungsverfahren sind jene Verfahren zu verstehen, anhand derer die Europäische Union Recht setzt, also Gesetze (Richtlinien, Verordnungen…) "erzeugt" und verabschiedet. Damit sind nur die Verfahren für solche Rechtsakte gemeint, die Gesetzescharakter haben, also nicht solche, die von der Kommission zur Durchführung eines Gesetzes erlassen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Grünbücher sind Mitteilungen der Europäischen Kommission, durch die eine öffentliche Diskussion zu bestimmten Themen angeregt werden soll. Externe Interessengruppen sollen in einen Konsultationsprozess, in dem die EU Meinungen Dritter einholt, eingebunden werden. Dabei geht es nicht um konkrete Vorschläge oder Gesetzesvorhaben, sondern um eine bestimmte grundsätzliche Problematik. Es wird ein weites Feld von Lösungsansätzen aufgezeigt und diskutiert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die vier Grundfreiheiten des AEUV bilden das Fundament für den gemeinsamen Binnenmarkt der EU. Sie gewähren den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (Art. 26 Abs. 2 AEUV). Dabei umfasst der freie Verkehr von Personen auch die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In der Grundrechtecharta der Europäischen Union sind die Rechte und Freiheiten der EU-Bürger und aller in der EU lebenden Menschen festgeschrieben. Darin wird festgehalten, dass "sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität" (Präambel) gründet. Die Charta fasst die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen in der EU zusammen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit den Gründungsverträgen (auch: Verträge von Rom) wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet. Aufbauend auf dem Erfolg der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vereinbarten die sechs Gründungsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) eine tiefergehende Kooperation sowie die Liberalisierung und Ausweitung des gemeinsamen Marktes. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde zusammen mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet, weshalb häufig von den Verträgen von Rom die Rede ist. Die Unterzeichnung der Verträge gilt heute als Gründungsdatum der Europäischen Union. Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Halbjährlich treffen sich die Außenminister der EU zu formlosen Sitzungen, die als Gymnich-Treffen bezeichnet werden. Die zweitägigen Beratungen werden von der jeweiligen Ratspräsidentschaft organisiert. Sie haben keine festen Tagesordnungen und enden ohne Beschluss. Sie dienen hauptsächlich einem Gedankenaustausch bezüglich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Benannt wurde das Gymnich-Treffen nach dem ersten Treffen dieser Art, das 1974 auf Schloss Gymnich bei Bonn stattfand, auf Einladung des damaligen deutschen Außenministers Walter Scheel. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Um das Ziel eines funktionierenden gemeinsamen Binnenmarktes ohne Verzerrungen durch rechtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, sorgt die EU für die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften. Ihr stehen dabei, abhängig von den im AEUV vorgesehenen Kompetenzen, Verordnungen (Rechtsvereinheitlichung) oder Richtlinien (Rechtsangleichung) zur Verfügung. Bei legislativen Harmonisierungsmaßnahmen muss die Union das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung sowie das Subsidiaritätsprinzip beachten. Die Harmonisierung bringt zwar Vorteile mit sich, ist allerdings auch umstritten. Kritiker weisen auf den Mangel an Wettbewerb hin, den eine Harmonisierung verursacht. Ein Wettbewerb der Regeln, bei dem sich die effizienteste Regel durchsetzt, werde dadurch unmöglich gemacht. Als Alternative für eine Harmonisierung der bestehenden mitgliedstaatlichen Regeln, die oft langwierig und kostspielig ist, wird das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung genannt. Auf diese Art seien Verzerrungen im Binnenmarkt schneller zu beheben und einem Wettbewerb der Regeln stünde nichts entgegen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - 1994 mit der Verordnung Nr. 40/94/EG über die Gemeinschaftsmarke gegründet - mit Sitz in Alicante (Spanien) obliegt die Eintragung von Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Die Aufgabe des HABM besteht also darin, auf der Ebene der Europäischen Union den Erwerb und den Schutz von Markennamen, Mustern und Modellen zu fördern und die entsprechenden Rechte zu verwalten. Das Amt führt die Verfahren zur Eintragung gemeinschaftlicher gewerblicher Schutzrechte durch. OHIM ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung "Office For Harmonization In The Internal Market". | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Da die Europäische Union (EU) weder Steuern erheben noch sich verschulden darf, ist sie, was ihre Einnahmen angeht, von den Mitgliedstaaten abhängig. Diese haben vereinbart, dass die Europäische Union über nicht mehr als 1,24 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) als Haushalt verfügen soll. Konkret fließen diese Einnahmen aus drei Hauptquellen: aus Einfuhrzöllen, einem Anteil an der harmonisierten Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage der einzelnen Mitgliedstaaten sowie einem weiteren Beitrag der Mitgliedstaaten in Abhängigkeit vom Umfang ihres BNE. Im Jahr 2010 betrug der EU-Haushalt 123 Mrd. Euro, von denen allein 46 % für Agrarsubventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgegeben werden. Die Strukturpolitik mit ihren Beihilfen für benachteiligte Regionen beansprucht 39 %. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Helsinki-Gruppe ist eine Gruppe von sechs Ländern, mit denen am 15. Februar 2000 Beitrittsgespräche aufgenommen wurden. Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die Slowakei gehören der Gruppe an. Lettland, Litauen, Malta und die Slowakei sind seit dem 1. Mai 2004 vollwertiges Mitglied der Europäischen Union, Bulgarien und Rumänien seit dem 1. Januar 2007. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Begriff Herkunftslandprinzip wird oft synonym zum Begriff Ursprungslandprinzip verwendet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Amt des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Die früheren Ämter des "Hohen Vertreters für die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik" und des "Kommissars für Außenbeziehungen" wurden damit in einem Amt zusammengeführt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Vertrag von Lissabon sieht das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vor. Dieser tritt an die Stelle des bisherigen Hohen Vertreters für die GASP. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Interinstitutionelle Ausschuss der Übersetzungs- und Dolmetschdienste ist ein Forum für die Zusammenarbeit der Sprachendienste der verschiedenen Organe der Europäischen Union. Mitglied in diesem Ausschuss, der 1995 auf Anregung der Leiter der verschiedenen Einrichtungen geschaffen wurde, sind Vertreter aller Übersetzungs- und Dolmetschdienste. Der Ausschuss verfolgt das Ziel, durch Rationalisierung und gemeinsame Nutzung von Methoden und Arbeitswerkzeugen verstärkt Größenvorteile auf der Ebene des EU-Übersetzungssystems auszuschöpfen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Ioannina-Klausel, benannt nach dem auf einem informellen Ratstreffen im griechischen Ioannina 1994 beschlossenen Kompromiss, betrifft eine Regelung, die bei Entscheidungen im Rat der Europäischen Union greift, die mit qualifizierter Mehrheit zu treffen sind. Sie soll dazu dienen, dass Mehrheitsentscheidungen nicht mit einer nur knappen Mehrheit getroffen werden können, und ermöglicht der ablehnenden Minderheit, neue Verhandlungen herbeizuführen. Der durch den Vertrag von Amsterdam angepasste Kompromiss sieht folgendes vor: Wenn Ratsmitglieder, die zwischen 23 (frühere Sperrminorität) und 26 (neue Sperrminorität) Stimmen haben, sich gegen eine Mehrheitsentscheidung des Rates aussprechen, soll der Rat keine Annahmeentscheidung treffen dürfen, sondern sich weiterhin mit dem betreffenden Abstimmungsgegenstand befassen; eine Annahme soll erst erfolgen, wenn eine für eine ausreichende Anzahl von Stimmberechtigten (mindestens 68 von 87 Stimmen) annehmbare Kompromisslösung gefunden ist. Die im Vertrag von Nizza festgelegte neue Stimmgewichtung machte die Bestimmungen des Kompromisses von Ioannina zunächst gegenstandslos. Jedoch wurde die Weitergeltung der Ioannina-Klausel im Vertrag von Lissabon beschlossen. Nach dem Ende 2007 von den EU-Mitgliedstaaten geschlossenen Vertrag von Lissabon gilt für die Beschlussfassung im Rat mit qualifizierter Mehrheit Folgendes: Von November 2014 bis März 2017 gilt die Regelung, dass eine Minderheit von entweder 8 Mitgliedstaaten oder 26,3 % der EU-Bevölkerung ein Überprüfungsverfahren gemäß der Ioannina-Klausel einleiten kann. Ab April 2017 gilt die Regelung, dass von 6 Mitgliedstaaten oder 19,3 % der EU-Bevölkerung ein vereinfachtes Überprüfungsverfahren gemäß der Ioannina-Klausel erzwungen werden kann. Die Ioannina-Klausel ist nicht unmittelbar im Vertrag von Lissabon enthalten. Sie ist dem Vertragstext als (nicht verbindliche) Erklärung angefügt; sie erlangt aber insoweit Verbindlichkeit, als in einem (verbindlichen) Protokoll zum Vertrag von Lissabon festgeschrieben ist, dass diese Erklärung über die Geltung der Ioannina-Klausel nur durch einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates wieder aufgehoben werden kann. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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IPEX - Interparliamentary EU Information Exchange - ist die Datenbank und Plattform der Parlamente der Mitgliedstaaten, die den elektronischen Austausch EU-relevanter Informationen zwischen den Parlamenten ermöglichen soll. IPEX enthält EU-Legislativdokumente und Informationen zum Verfahrensstand, Dokumente der Parlamente der Mitgliedstaaten, die sich auf die EU-Gesetzgebung und deren nationale Implementierung beziehen sowie einen Parlamentskalender für interparlamentarische Treffen und Kooperationen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Kohäsionsfonds hilft Mitgliedstaaten ihren wirtschaftlichen und sozialen Rückstand zu verringern und ihre Wirtschaft zu stabilisieren. Es werden Projekte gefördert, welche „Vorteile für die Umwelt schaffen" oder die Integration in die transeuropäischen Verkehrsnetze vorantreiben. Er wurde mit dem Ziel errichtet, eine Konvergenz der europäischen Wirtschaftskraft zu schaffen und dadurch die europäische Währungsintegration zu flankieren. In der aktuellen Haushaltsperiode 2007-2013 stehen dem Kohäsionsfonds rund 70 Mrd. Euro zur Verfügung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird dem Gemeinschaftsgesetzgeber in Art. 290 AEUV die Möglichkeit gegeben, der Kommission bestimmte Befugnisse zur Rechtsetzung zu übertragen. Dabei sind die Modalitäten der Kompetenzübertragung im Einzelfall zu regeln. Die bisherige Komitologieverordnung (1999/468/EG) findet damit auf neu gesetztes Sekundärrecht keine Anwendung mehr. Somit entfällt auch die verbindliche Einbeziehung der Komitologieausschüsse, sodass das Komitologieverfahren in der bisher bekannten Form nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht mehr besteht. Die Durchführung verbindlicher EU-Rechtsakte ist grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten. Ist eine EU-einheitliche Durchführung erforderlich, können der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden (Art. 291 AEUV). Die Verordnung (EU) Nr. 182/2011 dient der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung der Kontrolle durch Ausschüsse. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unter Komitologieverfahren versteht man ein Ausschussverfahren, mit dem einzelne Detailregelungen eines Rechtsakts der EU zu dessen Durchführung gesondert festgelegt werden. In diesen Fällen, in denen es häufig um die Bestimmung von zulässigen Höchst- oder Mindestmengen geht, ist es Aufgabe der Europäischen Kommission, unterstützt durch einen Ausschuss nationaler Experten, die erforderlichen Regelungen zu treffen. Bei der Durchführung des Komitologieverfahrens muss sich die Kommission an den gleichen rechtsstaatlichen Grundsätzen orientieren, wie bei jeder anderen legislativen Maßnahme. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Konferenz der Europa-Ausschüsse wurde am 16./17. November 1989 in Paris gegründet. Die Abkürzung COSAC steht für die französische Bezeichnung Conférence des Organes Spécialisés dans les Affaires Communautaires et Européennes des Parlements de l'Union européenne". An der Konferenz können bis zu sechs Abgeordnete der Europaausschüsse der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sowie sechs Abgeordnete des Europäischen Parlaments teilnehmen. Für die Bundesrepublik Deutschland nehmen vier Mitglieder des Deutschen Bundestages und zwei Mitglieder des Deutschen Bundesrates an der Konferenz teil. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beim Konsultationsverfahren herrscht eine Aufgabenverteilung zwischen Europäischer Kommission und Rat vor, die sich wie folgt zusammenfassen lässt: Die Kommission macht einen Gesetzesvorschlag, der Rat entscheidet darüber. Bevor der Rat entscheidet, müssen allerdings verschiedene Phasen durchlaufen werden, in denen außer der Kommission und dem Rat noch das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und und der Ausschuss - je nach dem Gegenstand des Rechtsakts - gehört werden. Das Sozialausschuss der Regionen Konsultationsverfahren wird nur noch dort angewendet, wo die Rechtsetzung nicht ausdrücklich dem Verfahren der, dem Mitentscheidungsverfahren Zusammenarbeit und dem Zustimmungsverfahrenunterliegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Konvergenzkriterien dienen einer nachhaltigen Annäherung der wirtschaftlichen Lage in den Mitgliedstaaten - insbesondere in jenen, welche die Einführung des Euros zum Ziel haben. Die Konvergenzkriterien entscheiden darüber, welche Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (und damit an der Euro-Einführung) teilnehmen dürfen. Die vier Konvergenzkriterien sind in Art. 140 AEUV festgehalten:
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Das Lamfalussy-Verfahren zielt darauf ab, den komplexen Gesetzgebungsprozess im EU-Finanzsektor einfacher zu gestalten und zu beschleunigen. Es wurde von Baron Lamfalussy, dem früheren Vorsitzenden des "Ausschusses der Weisen", zunächst für den Wertpapiersektor entwickelt, später jedoch vom Rat ausgedehnt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Leitlinien
sind Vorgaben der EU, die sich an die Mitgliedstaaten richten und
koordinierende und klarstellende Funktionen haben. Zum einen dienen sie der
Koordinierung des Handelns der Mitgliedstaaten in einzelnen Politikbereichen,
meistens um die gemeinsam vereinbarten Ziele besser erreichen zu können. Zum
anderen dienen sie dem Zweck, die einheitliche Umsetzung und Anwendung
europäischer Rechtsakte zu gewährleisten. Besonders wichtig sind sie bei der
Festlegung einheitlicher Definitionen und der Abgrenzung der Anwendungsgebiete
verschiedener Rechtsakte.
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Auf dem Gipfel des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf das Ziel, die EU innerhalb von 10 Jahren "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen. Erwartet wurden ein durchschnittliches jährliches Wachstum des Bruttonationaleinkommens von 3% und die Schaffung von 20 Millionen Arbeitsplätzen bis 2010. Bis 2010 sollten in jedem Land der EU 3% der jeweiligen Wirtschaftsleistung in Forschung und Entwicklung fließen und eine Beschäftigungsquote von 70% erreicht werden. Im Mittelpunkt der ursprünglichen Lissabon-Strategie stand die wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Erneuerung der EU mit besonderem Augenmerk auf einer nachhaltigen Entwicklung, einer wissensbasierten Gesellschaft und sozialem Zusammenhalt. Neben der weiteren Liberalisierung der Energie-, Telekommunikations- und Finanzmärkte ist beispielsweise auch die Dienstleistungsrichtlinie Teil der Lissabon-Strategie. Unter Federführung des ehemaligen niederländischen Premierministers Wim Kok wurde 2004 eine Zwischenbilanz der Lissabon-Strategie erarbeitet. Kok et al. kritisierten darin, dass die EU Gefahr laufe, "ihr ehrgeiziges Ziel zu verfehlen, bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu werden". "Eine überfrachtete Agenda, eine mangelhafte Koordinierung, miteinander konfligierende Prioritäten" sowie der mangelnde politische Wille der Mitgliedstaaten seien verantwortlich für das "enttäuschende" Ergebnis. Auf dem Ratsgipfel vom 22./23. März 2005 erkannten dann auch die Staats- und Regierungschefs an, dass die Ziele der Lissabon-Strategie nicht erreicht werden würden. Konkrete Zielvorgaben wurden folglich vermieden. Im Mittelpunkt der Lissabon-Agenda stehen jetzt lediglich noch die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen sowie die Förderung von Wirtschaftswachstum. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Luxemburger Gruppe ist eine Gruppe mittel- und osteuropäischer Länder, mit denen am 25. März 1998 offiziell die Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden. Der Ländergruppe gehören Estland, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern an. Diese Länder traten alle am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei. Mit den Mitgliedern der Helsinki-Gruppe wurden später Beitrittsverhandlungen aufgenommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Maastricht-Kriterien, auch Konvergenz-Kriterien genannt, dienen einer nachhaltigen Annäherung der wirtschaftlichen Lage in den Mitgliedstaaten - insbesondere in jenen, welche die Einführung des Euros zum Ziel hatten bzw. haben. Die Maastricht-Kriterien entscheiden darüber, welche Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (und damit an der Euro-Einführung) teilnehmen dürfen. Die vier Konvergenzkriterien sind in Art. 140 AEUV (ex-Art.121 EG-Vertrag) festgehalten:
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Die Marktwirtschaft ist ein Wirtschaftssystem, in dem der Markt auf dezentrale Weise die Produktion und die Nachfrage steuert. Der Preismechanismus auf dem Markt sorgt für eine Koordinierung von Angebot und Nachfrage und fördert die bestmögliche Zuteilung von knappen Ressourcen. Voraussetzung für das Funktionieren einer Marktwirtschaft ist ein hohes Maß an Freiheit des wirtschaftlichen Handelns. Die vom Staat vorgegebenen gesetzlichen Regeln sollen den Wettbewerb ermöglichen bzw. nicht behindern. Nur bei ausreichendem Wettbewerb zwischen Produzenten kann der Preismechanismus seine Wirkung voll entfalten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der mehrjährige Finanzrahmen ersetzt nach dem Vertrag von Lissabon das System der Finanziellen Vorausschau[#Link] und setzt den Ausgaben der Europäischen Union für (mindestens) die jeweils kommenden 5 Jahre rechtsverbindliche Grenzen. Zurzeit gelten noch die Vorgaben der Finanziellen Vorausschau des Jahres 2006 für die Jahre 2007-2013. Der erste mehrjährige Finanzrahmen auf Grundlage des neuen Art. 312 AEUV für die Jahre 2014-2020 befindet sich in Aufstellung. Während das informelle System der Finanziellen Vorausschau auf Interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission beruhte, ist der Erlass des mehrjährigen Finanzrahmens formalisiert: Er wird als Verordnung erlassen bei Einstimmigkeit im Rat und Mitgliedermehrheit im Europäischen Parlament. Die Festlegung verbindlicher ausgabenmäßiger Obergrenzen diszipliniert den Haushaltsgesetzgeber und sorgt so für eine geordnete finanzielle Entwicklung und die Übereinstimmung der Ausgaben mit den EU-Eigenmitteln. Während der mehrjährige Finanzrahmen Ausgabenobergrenzen für die großen Tätigkeitsfelder der EU auf mittlere Sicht vorsieht, wird die genaue Aufteilung der Finanzmittel im Einzelnen in der jährlichen Haushaltsplanung vorgenommen. Der mehrjährige Finanzrahmen war bereits im Entwurf der EU-Verfassung (VVE) vorgesehen (Art. I-55, III-402 VVE). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Meroni-Doktrin wurde vom Europäischen Gerichtshof in mehreren Entscheidungen seit den 1950er Jahren entwickelt; die Bezeichnung geht auf eine der beteiligten Parteien namens "Meroni" zurück. Mit dieser Rechtsprechung bezweckte der EuGH, rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien zu schützen. Anzusiedeln ist die Meroni-Rechtsprechung im Bereich der institutionellen Struktur der Gemeinschaft, sie betrifft Fragen der Organisationsgewalt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das durch den Vertrag von Maastricht in Art. 251 EGV eingeführte Mitentscheidungsverfahren ist das wichtigste Rechtssetzungsverfahren der EU. Umbenannt in ordentliches Gesetzgebungsverfahren, wird das Prinzip des Mitentscheidungsverfahrens im AEUV in den Artikeln 289 und 294 im Wesentlichen beibehalten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mitteilungen sind Maßnahmen der Organe der Europäischen Gemeinschaften, die keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Vielmehr werden sie häufig nur erarbeitet, um eine bestimmte Ansicht des jeweiligen Organs auszudrücken. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV kann von Mitgliedstaaten, dem Ministerrat, der Europäischen Kommission und unter bestimmten Umständen dem Europäischen Parlament erhoben werden, wenn der Kläger der Auffassung ist, ein bestimmter Rechtsakt der Europäischen Union sei rechtswidrig und deshalb für nichtig zu erklären. Gemäß Art. 8 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ist auch bei einem Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip eine Klage nach Art. 263 AEUV statthaft. Klageberechtigt ist der Mitgliedstaat; entsprechend den innerstaatlichen Vorschriften ist auch eine Klage des Mitgliedstaates im Namen des nationalen Parlaments möglich. Die Klage ist an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu richten. Bürger können vor dem EuGH nur dann auf Nichtigkeit klagen, wenn sie von Entscheidungen der EU-Organe unmittelbar und individuell betroffen sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht in Art. 49-55 die Niederlassungsfreiheit der EU-Bürger vor. Unionsbürger können sich überall in der Europäischen Union niederlassen und dort einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Es gelten allerdings die Qualitätsanforderungen des Aufnahmestaates. In bestimmten Fällen darf der Aufnahmestaat Eignungsprüfungen vorschreiben. Europäische Richtlinien regeln die EU-weite gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die "No-Bail Out"-Klausel in Art. 125 AEUV stellt sicher, dass ein Euro-Teilnehmerland nicht für Verbindlichkeiten und Schulden anderer Teilnehmerländer haften oder aufkommen muss. Diese Klausel soll gewährleisten, dass für die Rückzahlung öffentlicher Schulden die Staaten selbst verantwortlich bleiben. Die Übertragung von Risikoprämien infolge einer nicht tragbaren Haushaltspolitik einzelner Staaten auf die Partnerländer soll damit vermieden werden. Mit dieser Bestimmung soll auch eine vernünftige Haushaltspolitik auf einzelstaatlicher Ebene gefördert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Einführung von Normen auf mitgliedstaatlicher Ebene kann zu einer Behinderung des Binnenmarktes führen, die sich entweder durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung oder durch ein einheitliches Normungsverfahren ausräumen lässt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Notifizierungsverfahren beschreibt das Verfahren, in dem die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind die Europäische Kommission über einen Rechtsakt in Kenntnis zu setzen, bevor dieser als nationale Rechtsvorschrift in Kraft tritt. Diese Pflicht zur Anzeige ergibt sich unmittelbar aus dem Primärrecht (z.B. in Art. 28 Abs. 3, 4 und 5 EUV bezüglich einzelstaatlicher Maßnahmen beim Vorliegen von Beschlüssen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) oder dem Sekundärrecht (z.B. in Richtlinien bezüglich der Umsetzung in nationales Recht). Das Notifizierungsverfahren unterscheidet zwischen einer Unterrichtungspflicht und der Pflicht einer Anzeige zum Zwecke der Prüfung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht. Im letzteren Fall darf der Mitgliedstaat den fraglichen Rechtsakt während eines Zeitraumes zwischen drei und sechs Monaten ab der Übermittlung an die Kommission nicht in Kraft treten lassen. Äußert die Kommission während dieser sogenannten Sperr- oder Stillhaltefrist keine Bedenken, so kann der Rechtsakt erlassen werden. Wird gegen die Notifizierungspflicht verstoßen, kann dies zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat führen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die OECD (Organization for Economic Co-operation and Development) ist eine internationale Organisation mit dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Mitgliedsländer und der Entwicklungsländer voranzutreiben, den Lebensstandard zu erhöhen und den Welthandel zu begünstigen. Sie entstand 1961 aus der OEEC (Organization for European Economic Co-operation), die 1947 zur Durchführung des Marshall-Plans gegründet worden war. Heute gehören der OECD 30 Industriestaaten an, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Sie hat ihren Sitz in Paris. Beschlussorgan der OECD ist deren Rat, dem ein ständiger Vertreter jedes Mitgliedsland angehört. Die dort getroffenen Entscheidungen sind nicht bindend. Außerdem kann sich jedes Mitgliedsland durch Enthaltung bei der Abstimmung von der Wirkung der Entscheidung auf seine eigene Politik ausnehmen. Die OECD ist eine Plattform zur Lösung von Problemen im intergouvernementalen Dialog. Bei der Verfolgung ihrer Ziele zeichnet sich die OECD darüber hinaus vor allem durch ihre länderspezifischen Studien und Berichte aus. Ihre Arbeit umfasst die Bereiche Makroökonomik, Handel, Bildung sowie Wissenschaft und Technik. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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OHIM ("Office For Harmonization In The Internal Market") ist die englische Bezeichnung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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OLAF steht für "Office Européen de Lutte Anti-Fraude" und bezeichnet das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung. Das Amt ist betraut mit dem Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Europäischen Union sowie der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, des Betrugs und anderer illegaler Aktivitäten zu Lasten des Unionshaushalts. Dies umfasst beispielsweise die Aufdeckung und Verfolgung von Betrug im Zollbereich oder von missbräuchlicher Verwendung von Subventionen. Das Amt für Betrugsbekämpfung untersteht der Europäische Kommission. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Opting-out beschreibt die Möglichkeit eines Mitgliedstaates, sich in einem bestimmten Bereich nicht der Kooperation der übrigen Staaten anzuschließen. Damit soll eine totale Blockade aufgrund der Nicht-Teilnahme einzelner Staaten verhindert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der AEUV benennt das mit dem Vertrag von Maastricht eingeführte Mitentscheidungsverfahren in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 294 AEUV um. Der Vertrag macht das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zum Regelfall der europäischen Gesetzgebung. Die Anwendung wird im AEUV auf fast alle Politikbereiche und Rechtsgrundlagen ausgeweitet. Der Ablauf des Verfahrens ist wie folgt festgelegt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Nach Art. 13 Abs. 1 EUV und dem Sechsten Teil des AEUV (vgl. Art. 223 -287) zählt die Europäische Union sieben Organe: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Begriff ist von einer Konferenz der WEU-Ministerkonferenz im Jahr 1992 auf dem Petersberg bei Bonn abgeleitet. Im Rahmen dieser Konferenz wurde die EU ermächtigt, humanitäre, friedenserhaltende und friedensschaffende Aufgaben im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wahrzunehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen bildete unter dem Vertrag von Maastricht die dritte Säule der Europäischen Union. Sie war in den Art. 29-42 des alten EUV zusammengefasst und als intergouvernementale Zusammenarbeit ausgestaltet. Durch den Vertrag von Lissabon wurden die einzelnen Vorschriften in den AEUV übertragen und aufgeteilt in die Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Art. 82-86 AEUV) und die Polizeiliche Zusammenarbeit (Art. 87-89 AEUV). Systematisch befinden sie sich in Titel V "Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" und stehen dort gleichwertig neben der Asyl- und Einwanderungspolitik und der Zusammenarbeit in Zivilsachen. Abgestimmt wird zumeist nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren; in besonders sensiblen Bereichen ist im Rat Einstimmigkeit erforderlich. Insgesamt ist festzustellen, dass die Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Polizeiliche Zusammenarbeit nun ordentliche Politikbereiche der Europäischen Union sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das primäre Gemeinschaftsrecht besteht aus dem EU-Vertrag und dem AEUV, einschließlich der dazugehörigen Erklärungen und Protokolle. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht umfasst alle Rechtsakte, die die Organe der Gemeinschaft aufgrund der Verträge des Primärrechts erlassen haben. Dazu gehören vor allem die Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse (vgl. Art. 288 AEUV). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung besagt, dass die Europäische Union nur in den Bereichen tätig werden kann, die ihr durch die Verträge ausdrücklich zugewiesen worden sind. Eine selbständige Erweiterung der Kompetenzen ohne den Willen der Mitgliedstaaten ist damit ausgeschlossen. Das Prinzip gilt für die Verbandskompetenz der EU (Art. 5 Abs. 1, 2 EUV), d.h. die Zuständigkeitsverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten und für die Organkompetenzen d.h. die Frage, welches der Organe innerhalb der EU zuständig ist. Zu beachten ist, dass die Flexibilitätsklausel des Art. 352 AEUV eine Einschränkung dieses Prinzips bewirkt, was auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Lissabon-Urteil so festgestellt hat (dort Rn. 326). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Verträge sehen vor, dass der Rat der Europäischen Union mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit oder einstimmig entscheidet. Der Anwendungsbereich der qualifizierten Mehrheit wurde durch den Vertrag von Lissabon gegenüber dem Vertrag von Nizza deutlich ausgedehnt und ist nun die Regel. Artikel 16 Abs. 3 EUV bestimmt, dass der Rat immer mit qualifizierter Mehrheit entscheidet, soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes vertraglich vorgesehen ist. Dem Einstimmigkeitserfordernis vorbehalten sind Politikfelder, die die Mitgliedstaaten zum Kernbereich ihrer staatlichen Souveränität zählen, wie beispielsweise die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Steuern oder Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen.
In den Fällen, in denen die Beschlüsse des Rates auf Vorschlag der Kommission oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gefasst werden, kommen die Beschlüsse mit einer Mindestzahl von 255 Stimmen (73,9 %) zustande, die die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder (14 von 27) umfasst. In den anderen Fällen kommen die Beschlüsse mit einer Mindestzahl von 255 Stimmen zustande, die die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder (18 von 27) umfasst. Zusätzlich kann jeder Mitgliedstaat in beiden Fällen eine Überprüfung darüber beantragen, ob die zustimmenden Mitgliedstaaten mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Ist diese weitere Bedingung nicht erfüllt, gilt der Vorschlag als abgelehnt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach dem EU-Vertrag in der Fassung von Nizza (ehemals Titel VI EUV) stand es dem Rat zu, Rahmenbeschlüsse zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu fassen. Danach schrieben die Rahmenbeschlüsse ein verbindliches Ziel vor, überließen dem Mitgliedstaat jedoch die Wahl der Mittel, die er zur Erreichung des vorgegeben Zieles einsetzte. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen als ehemals dritte Säule der Europäischen Union besteht als solche nicht mehr (s.o.). Ferner sind mit Einführung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in diesem Bereich Rahmenbeschlüsse nicht mehr vorgesehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat oder nur Rat genannt, ist neben dem Europäischen Parlament (EP) das zentrale Gesetzgebungsorgan auf Gemeinschaftsebene. Er ist zu unterscheiden vom Europäischen Rat und vom Europarat. Neben den legislativen Aufgaben des Rats ist er beispielsweise zuständig für die Genehmigung des Haushaltsplans - gemeinsam mit dem EP - oder der Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gemäß den vom Europäischen Rat entwickelten Leitlinien. Der Rat tritt, abhängig von dem zu behandelnden Thema, in unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammen und besteht jeweils aus den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten. Die Sitzungen des Rats werden vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorbereitet. Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich. Anders als im Europäischen Rat wird der Vorsitz im Rat, außer in der Zusammensetzung "Auswärtige Angelegenheiten", von zuvor festgelegten Gruppen von drei Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von 18 Monaten wahrgenommen. Diese Gruppen werden in gleichberechtigter Rotation der Mietgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenheit und des geografischen Gleichgewichts innerhalb der Union zusammengestellt. Jedes Mitglied der Gruppe nimmt den Vorsitz in allen Zusammensetzungen des Rates außer in der Zusammensetzung "Auswärtige Angelegenheiten" im Wechsel für einen Zeitraum von sechs Monaten wahr. Die Mitglieder der Gruppe können untereinander alternative Regelungen beschließen.Stand: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Ratifizierung ist die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrages durch das Oberhaupt eines Staates, nachdem die jeweils zuständige gesetzgebende Gewalt zugestimmt hat. Artikel 59 des Grundgesetzes sieht dafür in Deutschland die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in der Form eines Bundesgesetzes vor. Liegt das Bundesgesetz vor, ist der Bundespräsident nach Art. 59 Abs. 2 GG zur Ratifizierung befugt. Nach der Ratifizierung wird das Vertragsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Europäische Rat wählt seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren. Der Präsident kann einmal wiedergewählt werden. Während der Ratspräsidentschaft darf der Präsident kein weiteres Amt ausüben.
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Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlassen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, sprechen Empfehlungen aus oder geben Stellungnahmen ab.. Als sonstiges Instrument der Rechtssetzung sind die Mitteilungen zu erwähnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Union ist ein supranationaler Staatenverbund mit eigener Rechtsordnung und eigenen Organen und kann daher die ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Kompetenzen selbständig wahrnehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Begriff Reflexionsgruppe bezeichnet ein vom Europäischen Rat am 16.12.2007 eingesetztes unabhängiges Expertengremium. Es ist mit der Aufgabe betraut, langfristige Herausforderungen für die Europäische Union zu analysieren und Lösungsvorschläge auszuarbeiten, um auf Stabilität und Wohlstand in der Region hinzuwirken. Die 12 Mitglieder sind Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Die zu behandelnden Themengebiete sind grundsätzlich offen, reichen also von Fragen des europäischen Wirtschaftsmodels über die Energiepolitik, die Terrorismusbekämpfung bis hin zur Verbesserung der Bürgernähe. Lediglich institutionelle sowie aktuell-politische Fragen der Union sind ausdrücklich ausgenommen. Benannt wurden zunächst nur als Präsident der ehemalige spanische Regierungschef Felipe González Márquez, sowie als Vizepräsidenten Vaira Vike-Freiberga und Jorma Ollila. Am 16.10.2008 wurden die weiteren 9 Mitglieder bestimmt: Lykke Friis, Rem Koolhaas, Richard Lambert, Mario Monti, Rainer Münz, Kalypso Nicolaϊdis, Nicole Notat, Wolfgang Schuster und Lech Walesa. Die Gruppe soll ihren Bericht auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2010 vorstellen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Als Regierungskonferenz (RK) werden Verhandlungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten über Änderungen der Verträge bezeichnet. Sie werden vom Rat der Europäischen Union mit einfacher Mehrheit einberufen. Die Vorbereitung der Beschlüsse wird von einer Gruppe bestehend aus je einem Vertreter der einzelnen Regierungen und einem Vertreter der Europäischen Kommission übernommen. Das Europäische Parlament ist in sämtliche Arbeiten eng eingebunden. Die eigentlichen Beschlüsse werden auf einer Sitzung des Europäischen Rates verabschiedet. Beispiele für Ergebnisse von Regierungskonferenzen sind die Verträge von Maastricht (1992), Amsterdam (1997) und Nizza (2001). Bei der Ausarbeitung des Vertrags für eine Verfassung für Europa (VVE) wurde die Verhandlungsweise abgeändert: Die Vorarbeit wurde von dem Verfassungskonvent öffentlich verhandelt, die Entscheidungen wurden allerdings nichtöffentlich im Europäischen Rat getroffen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Richtlinie zählt zu den Instrumenten, die den Organen der Europäischen Union im Rahmen ihrer Rechtsetzung zur Verfügung stehen. Diese Rechtsinstrumente unterscheiden sich insbesondere in Hinblick auf ihre Geltung in den Mitgliedstaaten. Richtlinien wirken im Gegensatz zu Verordnungen der Europäischen Union nicht unmittelbar, sondern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Umsetzung in nationales Recht. Bei der Richtlinie wird von der EU nur ein bestimmtes Ziel verbindlich vorgegeben, hinsichtlich der Form und der Mittel der Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sobald der jeweils zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments ein Gesetzgebungsvorhaben der Europäischen Kommission vorgelegt bekommt, benennt er aus seinen Reihen einen Berichterstatter (der einer der im EU-Parlament vertretenen Fraktionen angehört). Dieser setzt sich federführend mit dem Kommissionsvorschlag auseinander und bereitet einen Entscheidungsvorschlag des Ausschusses und die Entscheidung des Parlaments vor. Welche Fraktion wann und wie oft den Berichterstatter für ein Gesetzgebungsvorhaben bestimmen darf, wird parlamentsintern festgelegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Schengen-Besitzstand bezeichnet die Gesamtheit der Abkommen und Verträge in Zusammenhang mit dem Schengener System. Das Schengener System geht zurück auf das 1985 von den Benelux-Staaten, Deutschland und Frankreich vereinbarte zwischenstaatliche Abkommen von Schengen, in dem ein stufenweiser Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vereinbart wurde. Das Abkommen kam nicht innerhalb der Strukturen der Europäischen Gemeinschaft zustande. Nicht alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft waren bereit, die Grenzkontrollen aufzugeben, da sie die Freizügigkeit nur für Bürger der Gemeinschaft gewährleisten wollten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Schuman-Plan bezeichnet eine Initiative des früheren französischen Außenministers Robert Schuman. Schuman strebte die Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden an. Er setzte sich mit seiner Idee 1951 durch, als die EGKS die erste von drei Europäischen Gemeinschaften (EG) wurde. Ziel war ein gemeinsamer liberalisierter Markt für Kohle und Stahl. Erstmals wurden wichtige nationale Hoheitsrechte an eine überstaatliche Ebene abgegeben. Die so genannte "Hohe Behörde" als oberstes Gremium erhielt die Entscheidungsgewalt über die Kohle- und Stahlindustrie der sechs Gründungsstaaten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Über den EUSF sind bei „Katastrophen größeren Ausmaßes“ Hilfen erhältlich. Hierzu Zählen insbesondere Katastrophen, die in einem Mitgliedstaat Schäden verursachen, welche auf über 3 Mrd. Euro oder mehr als 0,6 % seines BIP geschätzt werden. Die im Rahmen des Fonds förderfähigen Maßnahmen dienen der Behebung von grundsätzlich nicht versicherbaren Schäden etwa durch einen katastrophalen Kernreaktorunfall. Dem Fonds stehen jährlich bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) bereitet Vorlagen aus dem Bereich der Landwirtschaft vor, die von den Landwirtschaftsministern im Rat "Landwirtschaft und Fischerei" behandelt werden. Der SAL nimmt hinsichtlich der sehr technischen Fragen im Bereich Landwirtschaft die vorbereitende und unterstützende Tätigkeit des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) wahr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer ("Sozialcharta") wurde 1989 als politisches Instrument von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs (erst 1998) in Form einer Erklärung verabschiedet. Sie schreibt "moralische Verpflichtungen" fest und soll die Beachtung bestimmter sozialer Rechte in den Mitgliedstaaten gewährleisten. Diese Rechte berühren vor allem den Arbeitsmarkt, die berufliche Bildung, den Sozialschutz, die Chancengleichheit, die Gesundheit und die Arbeitssicherheit. Außerdem wird die Europäische Kommission in der Charta ausdrücklich aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, damit deren Inhalt in Rechtsakte umgesetzt wird. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit dem Begriff "Sperrminorität" wird allgemein die Möglichkeit einer Minderheit bezeichnet, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern. Diese Möglichkeit besteht auf europäischer Ebene bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheiten. Dort kann auf Grund des demographischen Faktors ein Beschluss blockiert werden, obwohl das Quorum im Rat erreicht wird. Dies dient allgemein dem Minderheitenschutz und kann im Rahmen der EU als Ersatz für den Abschied vom Einstimmigkeitsprinzip betrachtet werden. Es begünstigt insbesondere die bevölkerungsreichen Mitgliedstaaten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union unterhält eine Art Botschaft des jeweiligen Landes bei der EU in Brüssel, die Ständige Vertretung. Sie dient als Schnittstelle zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen und Institutionen: Sie unterrichtet die Regierung über Entwicklungen und Ereignisse sowie mögliche Vorhaben der EU, vertritt die nationale Regierung in den Sitzungen der Arbeitsgruppen des Rates der Europäischen Union, in denen die Tagungen des Rates vorbereitet werden, kümmert sich um die länderspezifischen Personalinteressen und betreibt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Vertreter aller Ständigen Vertretungen treffen sich wöchentlich im Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Organe der EU verfügen zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit über verschiedene Rechtsinstrumente, u.a. das der Stellungnahme. Wie bei allen Rechtsinstrumenten ist auch die Verabschiedung einer Stellungnahme nur unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zulässig. Die Stellungnahme ist nur deklaratorischer Natur, dem Adressaten gegenüber also nicht rechtsverbindlich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Momentan wird das System der Stimmengewichtung bei Ratsentscheidungen angewendet. Die Stimmenverteilung im Rat der Europäischen Union sollte zwar an die Bevölkerungszahl gekoppelt sein, sie ist aber auch erheblich von den Verhandlungen der Staaten beeinflusst worden. Zugeständnisse haben letztlich zu einer bevölkerungsbezogen disproportionalen Aufteilung geführt. Insgesamt haben die Mitgliedstaaten im Rat bislang 345 Stimmen, von denen bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit mindestens 255 Stimmen für eine Maßnahme abgegeben werden müssen. Die Stimmen sind im Rat wie folgt verteilt:
Ab November 2014 sieht der AEUV in der Fassung des Vertrags von Lissabon die Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit vor. Danach sind schlicht 55 % der Ratsmitglieder, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, für eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm für das Jahr 2007 legte die Europäische Kommission erstmals so genannte strategische Initiativen fest. Diese Prioritäten sind die konkreten gesetzgeberischen Initiativen, die im Zentrum des politischen Handelns der Kommission stehen. Die Kommission wählt die Initiativen aufgrund ihrer politischen Relevanz und des Fortschritts ihrer Vorbereitung aus. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Union verfügt über zwei Strukturfonds, die durch finanzielle Hilfen zur Beseitigung der strukturellen wirtschaftlichen und sozialen Probleme beitragen sollen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Europäische Gemeinschaft in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, "sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können" (Art. 5 Abs. 1, 3 EU -Vertrag). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Tepsa steht für "Trans European Policy Studies Association". TEPSA ist eine 1974 gegründete unabhängige Organisation mit Sitz des Generalsekretariats in Brüssel. Sie unterhält ein Netzwerk aus wissenschaftlichen Instituten in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die im Bereich europäische und internationale Beziehungen tätig sind. Das Ziel von TEPSA ist, die wissenschaftliche Recherche auf internationaler Ebene und die öffentliche Diskussion über Handlungsoptionen in Europa zu fördern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unter einem Trilog versteht man ein Dreiertreffen zwischen Vertretern des Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission mit dem Ziel einen Kompromiss zu finden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Übereinkommen werden als drittes Rechtsinstrument bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit angewandt und sind ein klassisches Instrument des Völkerrechts. Die Übereinkommen werden den Mitgliedstaaten zur Annahme empfohlen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit der Verordnung Nr. 2965/94/EG wurde das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Sitz: Luxemburg) ins Leben gerufen. Aufgabe des Übersetzungszentrums ist es, den dezentralen spezialisierten Einrichtungen der EU Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstbetrieb benötigen. Zugleich sollen andere Organe mit eigenen Übersetzungsdiensten unterstützt und entlastet werden. Der Auftrag des Zentrums hat darüber hinaus auch eine interinstitutionelle Dimension, die ihren Niederschlag insbesondere in der engen Mitwirkung an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses der Übersetzungs- und Dolmetschdienste findet. Dieser Ausschuss verfolgt das Ziel, durch Rationalisierung und gemeinsame Nutzung von Methoden und Arbeitswerkzeugen verstärkt Größenvorteile auf der Ebene des gemeinschaftlichen Übersetzungssystems auszuschöpfen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Aarhus-Konvention | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wenn ein Gemeinschaftsorgan laut AEUV hätte Beschlüsse fassen oder Maßnahmen ergreifen müssen, dies aber unterlässt, können andere EU-Organe oder Mitgliedstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Untätigkeit nach Art. 265 AEUV erheben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unter dem Ursprungslandprinzip versteht man im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt, dass Güter, die auf Grund der rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Bestimmungen in einem Mitgliedstaat hergestellt und angeboten werden dürfen, auch in allen anderen Ländern der EU angeboten werden dürfen. Ein Beispiel ist der Verkauf von Bier in Deutschland: Im EU-Ausland unter dort geltenden Rechtsvorschriften gebrautes Bier darf in Deutschland verkauft werden, auch wenn es nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspricht. Das Ursprungslandprinzip war auch Ausgangspunkt der Dienstleistungsrichtlinie, die den innergemeinschaftlichen Handel von Dienstleistungen regeln sollte. Allerdings scheiterte die Durchsetzung des Ursprungslandprinzips in der Dienstleistungsrichtlinie am politischen Widerstand einiger Mitgliedstaaten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Als Verbandsklage bezeichnet man die Möglichkeit, dass ein Verband die Rechte Einzelner im Rechtsweg verfolgt. Dabei ist die Ausgestaltung des Verbandsklagerechts unterschiedlich. Die Unterschiede ergeben sich einerseits daraus, ob der Verband nur unterstützend tätig werden kann ("unechtes Verbandsklagerecht"), oder selbst als klagende Partei auftreten darf ("echtes Verbandsklagerecht") und andererseits daraus, ob der Verband nur mit dem Einverständnis des Betroffenen dessen Rechte wahrnehmen kann, oder auch ohne oder sogar gegen dessen ausdrücklichen Willen.
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Der Bundestag nimmt seine parlamentarischen Aufgaben in Hinblick auf die Europäische Union in Form von sowohl Mitwirkungs- als auch Kontrollrechten wahr. Gerade mit Blick auf seine Integrationsverantwortung ist es unerlässlich, dass die Abgeordneten umfassend und möglichst frühzeitig über die europäischen Rechtsvorhaben und Aktivitäten informiert werden. Zu diesem Zweck beschloss der Bundestag im Jahr 2005, ein eigenes Büro in Brüssel einzurichten. Nach einer vorübergehenden provisorischen Besetzung hat das Büro zum Jahreswechsel 2006/07 seinen regulären Betrieb aufgenommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In ihrem am 24. Oktober 2006 vorgelegten Legislativ- und Arbeitsprogramm für das Jahr 2007 legt die Europäische Kommission 47 so genannte Vereinfachungsinitiativen fest. Mit diesen Initiativen möchte die Kommission ein umfassendes Vereinfachungsprogramm umsetzen, damit die Wirtschaftsakteure und Bürger entlastet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Verfahren der Zusammenarbeit wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) (1987) eingeführt, um dem Europäischen Parlament ein größeres Gewicht zu verleihen, und wurde durch den Vertrag von Lissabon wieder aufgehoben. Das Parlament konnte danach den gemeinsamen Standpunkt des Rates abändern; anders als beim Mitentscheidungsverfahren beschloss der Rat aber letztendlich allein, so dass das Parlament das Zustandekommen eines Rechtsaktes nicht verhindern konnte. Das Verfahren der Zusammenarbeit ist insofern eine Vorstufe des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Es war in Art. 252 EG-Vertrag geregelt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit der Erklärung von Laeken beschloss der Europäische Rat im Dezember 2001, einen "Konvent über die Zukunft Europas" einzuberufen. Aufgabe des Konvents - unter Vorsitz von Valéry Giscard d'Estaing - war es, einen vertraglichen Rahmen für die Europäische Union zu erarbeiten, der zu einer Europäischen Verfassung ausgebaut werden könnte. Dem Konvent, der am 28. Februar 2002 in Brüssel die Arbeit aufnahm, gehörten neben seinem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern an:
Stand: 05.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Vermittlungsausschuss wird im Rechtssetzungsverfahren eingesetzt, wenn der Rat der Europäischen Union in seiner zweiten Lesung den Änderungen des Europäischen Parlaments aus dessen zweiter Lesung zu einem Rechtsakt nicht zustimmt. Der Ausschuss besteht aus Mitgliedern des Rates oder ihrer Vertreter und der gleichen Anzahl von Mitgliedern des Parlaments sowie dem zuständigen Kommissar. In Verhandlungen zwischen kleinen Gruppen von Unterhändlern des Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission wird ein "Joint Text" erarbeitet. Dieser Joint Text muss innerhalb von sechs Wochen von beiden Seiten mit der dem jeweiligen Organ vorgeschriebenen Mehrheit angenommen werden. Wird keine Einigung erzielt, ist die Initiative gescheitert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Verordnung zählt zu den Instrumenten, die den Organen der Europäischen Union im Rahmen ihrer Rechtsetzung zur Verfügung stehen. Sie ist ein sehr starkes Mittel zur Rechtsdurchsetzung: Eine Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, sie muss nicht wie bspw. Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Im Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war vorgesehen, die Verordnung in Gesetz umzubenennen. Dies ist im Vertrag von Lissabon nicht der Fall. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Ausgabenkategorien der EU unterteilen sich in Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen. Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen des Europäischen Parlaments und des Rates an die Kommission, künftige Haushaltsjahre in rechtlich verbindlicher Form zu belasten, also Ausgaben für bestimmte Zwecke in künftigen Jahren vorzunehmen. Verpflichtungsermächtigungen sind erforderlich, weil die im jährlichen Haushaltsplan der EU veranschlagten Ausgaben nur zu Zahlungen im laufenden Haushaltsjahr ermächtigen und die Finanzierung mehrjähriger Projekte nicht planbar wäre. Im Unterschied zu den Ausgaben führt eine Verpflichtungsermächtigung erst zu einem Zahlungsvorgang in dem Jahr, für das sie in Anspruch genommen wird. Umgekehrt dürfen aufgrund einer Verpflichtungsermächtigung für künftige Jahre keine Zahlungen im laufenden Haushaltsjahr geleistet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bei Beschlüssen des Rates der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit, die nicht auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission beruhen, wird bis zum 31.10.2014 neben den üblichen Voraussetzungen über die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten hinaus verlangt, dass die erforderlichen 255 Stimmen nicht von der einfachen Mehrheit der Mitgliedstaaten kommen, sondern von einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten (Art. 16 Abs. 5 iVm dem Protokoll Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen). Ab dem 1. November 2014 sind 72% der Mitglieder des Rates erforderlich, sofern die von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65% der Bevölkerung der Union ausmachen (Art. 238 Abs. 2 AEUV). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Nach dem Prinzip der Verstärkten Zusammenarbeit können einzelne Mitgliedstaaten der EU untereinander Abkommen schließen, die eine weitergehende Integration und Zusammenarbeit fördern, als dies auf gesamteuropäischer Ebene zu diesem Zeitpunkt durchsetzbar ist. Die Mitgliedstaaten, die sich bereits verständigen konnten, sollen nicht durch Schwierigkeiten während des Integrationsprozesses daran gehindert werden, Maßnahmen zu vereinbaren, die im Interesse der Gemeinschaft sind und als Motor für den Integrationsprozess der übrigen Mitgliedstaaten dienen können. Durch den Vertrag von Amsterdam wurde dieses "Europa der zwei Geschwindigkeiten" als unterstützendes Mittel zur Integration erstmals institutionalisiert. Heute ist es vertraglich in Art. 20 EUV und Art. 326-334 AEUV verankert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Durch den Vertrag von Lissabon wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) geändert. Neben inhaltlichen Änderungen wurde er dabei mit dem Titel "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) versehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte den EG-Vertrag und den EU-Vertrag ablösen und der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben. Der Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa wurde am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom von den Staats- und Regierungschefs der damaligen 25 EU-Mitgliedstaaten und der drei Kandidatenländer (Bulgarien, Rumänien, Türkei) unterzeichnet. Ursprünglich sollte der Vertrag am 1. November 2006 in Kraft treten, nachdem alle Ratifizierungen entweder durch die dafür zuständigen nationalen Parlamente oder in Volksabstimmungen stattgefunden hätten. Nach den ablehnenden Volksentscheiden in Frankreich und in den Niederlanden im Jahre 2005, erlangte der Vertrag allerdings nie Rechtskraft. Nach einer Phase der Reflexion wurden zu Beginn des Jahres 2006 die Verhandlungen wieder aufgenommen. Einen neuen Impuls erlebte die Debatte allerdings erst im ersten Halbjahr 2007 unter der deutschen Ratspräsidentschaft. Als Ergebnis konnte am 13. Dezember 2007 der Vertrag von Lissabon unterzeichnet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Vertrag von Amsterdam wurde am 2. Oktober 1997 von den Außenministern der damaligen 15 Mitgliedstaaten unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Er ergänzte die bereits bestehenden Verträge, ohne diese abzulösen. Neben der Erneuerung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der Erweiterung des gemeinsamen Bereichs Justiz und Inneres und der Ermöglichung der engeren Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten, liegt seine Bedeutung vor allem in der Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments. So wurde die Anwendung des Mitentscheidungsverfahren auf alle Gebiete ausgedehnt, in denen der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit entscheidet, mit Ausnahme der Landwirtschaft. Auch muss das Parlament seit dem Vertrag von Amsterdam nicht nur der Ernennung der Europäischen Kommission, sondern auch der des Kommissionspräsidenten zustimmen. Das ursprünglich gesetzte Ziel, die Handlungsfähigkeit der Union mit Hinblick auf anstehende Erweiterungen zu garantieren, konnte jedoch nicht vollständig erreicht werden. Entscheidende Änderungen wurden erst mit dem Vertrag von Nizza festgelegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Als Vertrag von Lissabon wird die jüngste Änderung der bisherigen Verträge über die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union bezeichnet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Union gegründet, aufbauend auf den bestehenden Verträgen der Europäischen Gemeinschaften (Vertrag über eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Vertrag über eine Europäische Atomgemeinschaft). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Durch den Vertrag von Nizza wurden die Institutionen der EU reformiert, vor allem, um die EU auf die Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 vorzubereiten. Entscheidend sind die Änderungen in Bezug auf die Begrenzung der Größe der Europäischen Kommission und ihre Zusammensetzung, die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit bei Entscheidungen des Rates der Europäischen Union, eine neue Stimmengewichtung im Rat und eine flexiblere Gestaltung der Verstärkten Zusammenarbeit. Der Vertrag, der am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist, wurde im Dezember 2000 vom Europäischen Rat in Nizza angenommen. Er wurde jedoch inzwischen durch den Vertrag von Lissabon abgelöst. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge gründeten die Unterzeichnerstaaten Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande am 25. März 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM. Beide Verträge gelten als Grundlage der späteren europäischen Gemeinschaften (EG). Im EWG-Vertrag wurden die vier Grundfreiheiten, eine gemeinsame Handelspolitik und die Gründung europäischer Institutionen vereinbart. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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EUV und AEUV sehen an verschiedenen Stellen die Möglichkeit vor, Inhalte und Verfahren zu erweitern, einzuschränken oder zu modifizieren. Während der EGV (Nizza) in Art. 308 EGV lediglich eine Vertragsabrundungskompetenz unterhalb der Schwelle einer Vertragsänderung enthielt, schafft der Vertrag von Lissabon erstmals vertragsintern die Möglichkeit, Primärrecht zu ändern. Zu nennen ist zunächst das ordentliche Änderungsverfahren nach Art. 48 Abs. 2-5 EUV. Dieses stellt jedoch keine echte Neuerung dar, da es lediglich die Vertragsänderung durch eine Regierungskonferenz regelt. Diese Möglichkeit bestand bereits nach Art. 48 EUV (Maastricht) und entspricht dem allgemeinen Völkerrecht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit einem Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 AEUV) können Verstöße eines Mitgliedstaates gegen die Verträge der Gemeinschaften und der Europäischen Union festgestellt werden. Im schlimmsten Fall werden Buß- oder Zwangsgelder durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhängt. Hier gibt es unterschiedliche Verfahrensschritte: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV zielt auf die einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Gerichte ab. Ist in einem Gerichtsverfahren vor einem nationalen Gericht Europarecht von Bedeutung und bestehen Zweifel über die Auslegung einer europarechtlichen Bestimmung, kann das nationale Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. Der EuGH trifft dann eine Vorabentscheidung über die Frage, wie die entsprechende europäische Norm auszulegen ist. Diese Entscheidung ist für das nationale Gericht in dem betreffenden Fall bindend. Letztinstanzliche Gerichte, also Gerichte, gegen deren Urteile keine Rechtsmittel mehr möglich sind, sind sogar verpflichtet, beim Europäischen Gerichtshof Vorabentscheidungen einzuholen (Art. 267 Abs. 3 AEUV). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Europäische Kommission ist durch ihre Geschäftsordnung verpflichtet jedes Jahr sogenannte vorrangige Initiativen festzulegen. Diese Prioritäten sind die konkreten gesetzgeberischen Initiativen, die in den nächsten 12 bis 18 Monaten von der Kommission verabschiedet werden sollen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unter dem Vorschlagsrecht, auch Initiativrecht genannt, versteht man das Recht von politischen Organen, Gesetzesvorschläge zu unterbreiten und zur Abstimmung vorzulegen. In der EU hat hauptsächlich die Europäische Kommission ein Vorschlagsrecht und somit maßgeblichen Einfluss darauf, wann und in welchen Bereichen die EU aktiv wird und wie Gesetzesvorhaben inhaltlich ausgestaltet werden. In dem Bereich Außen- und Sicherheitspolitik haben neben der Kommission auch die Mitgliedstaaten das Vorschlagsrecht; in manchen Bereichen der Justiz- und Innenpolitik wird der Kommission das Recht auf Vorlage von Gesetzesvorhaben verweigert. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben kein Vorschlagsrecht, können die Kommission aber auffordern, Vorschläge zu unterbreiten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In Weißbüchern veröffentlicht die Europäische Kommission konkrete Vorschläge für Initiativen der Europäischen Gemeinschaft und diskutiert mögliche Handlungsalternativen. Weißbücher können auf Grünbüchern aufbauen, unterscheiden sich von diesen allerdings dadurch, dass bereits förmliche Vorschläge enthalten sind und auf konkrete Gesetzesvorhaben abgezielt wird. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Werner-Plan war der erste konkrete Plan für eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Er wurde 1970 im Auftrag der sechs Staatschefs der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vom luxemburgischen Ministerpräsidenten und Finanzminister Pierre Werner ausgearbeitet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Durch die Aufnahme Deutschlands und Italiens im Jahr 1954 wurde der Brüsseler Pakt zur Westeuropäischen Union weiterentwickelt. Kern der WEU ist eine automatische Beistandsverpflichtung bei militärischen Angriffen auf einen Partner. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit der Wirtschafts- und Währungsunion ist der Zusammenschluss bzw. die enge Zusammenarbeit der meisten Mitgliedstaaten der EU auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik gemeint. Vereinbart wurde diese im Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht). Die Wirtschaftsunion umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem Güter-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für eine Koordination der Wirtschaftspolitik. Mit dem Europäischen Binnenmarkt wurde sie bereits 1992 in wesentlichen Punkten umgesetzt. Die Währungsunion wurde Anfang 1999 vollendet und umfasst eine gemeinsame Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Einführung des Euro als gemeinsame Währung der teilnehmenden Länder. Die Währungsunion wurde in drei Stufen realisiert, um den Mitgliedstaaten bis zur Einführung der gemeinsamen Währung genügend Zeit für die realwirtschaftliche Konvergenz zu lassen. Die erste Stufe dauerte vom 1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1993. Sie war geprägt von der Liberalisierung des innereuropäischen Kapitalverkehrs, der verstärkten Zusammenarbeit der Zentralbanken und der engeren wirtschaftspolitischen Abstimmung der Regierungen. Die zweite Stufe begann im Januar 1994 und endete im Dezember 1998. Sie beinhaltete vor allem vier Ziele: Erstens wurde ein Verbot der Finanzierung öffentlicher Haushaltsdefizite durch die nationalen Zentralbanken eingeführt, zweitens überprüfte die Europäische Kommission anhand von Konvergenzkriterien die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten, drittens verpflichteten die Mitgliedstaaten sich, die Unabhängigkeit ihrer Zentralbanken vor Beginn der dritten Stufe rechtlich zu verankern und viertens wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI), die spätere Europäische Zentralbank (EZB), errichtet. In der dritten und letzten Stufe, die am 1. Januar 1999 begann, wurden die Europäische Zentralbank und das ESZB eingesetzt. In der Folge gingen die geldpolitischen Befugnisse der nationalen Zentralbanken auf das ESZB über, und der Euro wurde als Gemeinschaftswährung eingeführt. Mit der Entscheidung des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs vom Mai 1998 traten Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien der Währungsunion bei. Griechenland kam am 1. Januar 2001 hinzu, Slowenien am 1. Januar 2007, Malta und Zypern am 1. Januar 2008 sowie die Slowakei am 1. Januar 2009. Die Bargeldeinführung erfolgte am 1. Januar 2002. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Ausgabenkategorien der EU unterteilen sich in Zahlungsermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen. Zahlungsermächtigungen umfassen die tatsächlichen Ausgaben aus dem laufenden Haushaltsjahr und Ausgaben aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen, die aus vorangegangenen Haushaltsjahren vorgetragen wurden. Die Zahlungsermächtigungen sind also Finanzmittel, die in einem Jahr effektiv verausgabt werden können. In der Regel sind sie niedriger als die Verpflichtungsermächtigungen, weil z.B. geplante Projekte nicht realisiert werden konnten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Zustimmungsverfahren war in Art. 192 Abs. 1 EG-Vertrag namentlich erwähnt. Im Vertrag von Lissabon wurde es nicht übernommen. Es kam nur in besonders wichtigen Fragen zur Anwendung, zum Beispiel bei der Ernennung des Präsidenten der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament konnte in diesem Verfahren dem Vorschlag entweder nur zustimmen oder ihn ablehnen. Änderungen waren nicht möglich. Die Zustimmung des Parlaments war jedoch zwingende Voraussetzung für den Erlass der betreffenden Maßnahme; das Parlament hatte also ein echtes Vetorecht. Stand: 05.05.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||