Die Europäische Union verfügt über die folgenden Rechtsinstrumente:
Verordnungen
Die Verordnung zählt zu den Instrumenten, die den Organen der Europäischen Union im Rahmen ihrer Rechtsetzung zur Verfügung stehen. Sie ist ein sehr starkes Mittel zur Rechtsdurchsetzung: Eine Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, sie muss nicht wie bspw. Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.
Richtlinien
Die Richtlinie zählt zu den Instrumenten, die den Organen der Europäischen Union im Rahmen ihrer Rechtsetzung zur Verfügung stehen. Diese Rechtsinstrumente unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf ihre Geltung in den Mitgliedstaaten. Richtlinien wirken im Gegensatz zu Verordnungen der Europäischen Union nicht unmittelbar, sondern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Umsetzung in nationales Recht. Bei der Richtlinie wird von der EU nur ein bestimmtes Ziel verbindlich vorgegeben, hinsichtlich der Form und der Mittel der Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum.
Empfehlungen
Die Organe der Europäischen Union (EU) verfügen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über verschiedene Rechtsinstrumente, wozu auch die Empfehlung gehört. Darunter ist eine Stellungnahme zu verstehen, in der die EU einem Mitgliedstaat in einem bestimmten Problembereich ihre Ansicht mitteilt und ihm gegenüber einen konkreten Handlungsvorschlag ausspricht. Wie bei allen Rechtsinstrumenten muss auch bei einer Empfehlung das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden. Die Empfehlung ist nur deklaratorischer Natur, für den Adressaten also nicht verbindlich.
Beschlüsse
Beschlüsse sind verbindliche Regelungen, die sich in einem konkreten Einzelfall an einen konkreten Adressaten richten. Sie können gegenüber den Mitgliedstaaten sowie gegenüber Unternehmen oder Einzelnen beschlossen werden. Beschlüsse sind sekundäres Unionsrecht und für den Adressaten auch ohne Umsetzung in nationales Recht verbindlich.
Mitteilungen
Mitteilungen sind Maßnahmen der Organe der EuropäischenUnion, die keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Vielmehr werden sie häufig nur erarbeitet, um eine bestimmte Ansicht des jeweiligen Organs auszudrücken. Besondere Bedeutung erlangt die Mitteilung in ihrer Verwendung durch die Kommission. Die Kommission erlässt mit Hilfe von Mitteilungen auch verwaltungsrechtliche Leitlinien
über die Anwendung oder Interpretation von Sekundärrecht. In diesem Fall kann die Mitteilung Verpflichtungen für die nationalen Verwaltungen bei der Ausführung von Unionsrecht begründen.
Mitteilungen der Kommission können auch einen Vorschlag für zukünftige Zielsetzungen, das allgemeine Konzept der Kommission zu einem bestimmten Vorgang, einen Aktionsplan oder schlicht den aktuellen Stand eines Projekts enthalten. Auch werden vereinzelt Grün- oder Weißbücher als Mitteilung veröffentlicht.