Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union nimmt die deutschen Interessen gegenüber den Institutionen der EU wahr. Zusätzlich ist sie als Teil des Ministerrats im Rahmen der Rechtsetzung auf europäischer Ebene von besonderer Bedeutung.
Die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung vertreten die Position der deutschen Bundesregierung in den mehr als 100 unterschiedlichen Ratsarbeitsgruppen auf Referentenebene und in den Fachausschüssen auf hoher Beamtenebene. Zu den Fachausschüssen auf hoher Beamtenebene zählen insbesondere:
Deutschland kann in einer Ratsarbeitsgruppe alternativ durch Mitarbeiter der fachlich zuständigen Bundesministerien vertreten werden.
Können Fragen nicht auf der Arbeitsgruppenebene gelöst werden, werden sie dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorgelegt. Die Mitgliedstaaten werden durch die Ständigen Vertreter persönlich (AStV 2), beziehungsweise durch deren Stellvertreter (AStV 1) vertreten. Der AStV 2 bereitet folgende Ratstagungen vor:
Der AStV 1 bereitet die Tagungen der weiteren sechs Ratsformationen vor, die normalerweise ein- bis zweimal im Halbjahr tagen:
Zu den Aufgaben des Ständigen Vertreters oder des Stellvertreters gehört außerdem die Beratung der deutschen Delegation während einer Ratstagung. Die Ständige Vertretung hat im System der europäischen Gesetzgebung also eine Doppelrolle. Einerseits vertritt sie im Rahmen der Vorbereitungen und während der Ratstagungen den deutschen Standpunkt und sucht unter den Vertretern der anderen Mitgliedstaaten Verbündete in Bereichen mit Mehrheitsentscheidungen. Andererseits vermittelt sie durch ihre Berichterstattung und Beratung gegenüber der deutschen Delegation auch die Interessenlagen und Anliegen der anderen Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen.