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Ständige Vertretung des Bundes bei der Europäischen Union

Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union nimmt die deutschen Interessen gegenüber den Institutionen der EU wahr. Zusätzlich ist sie als Teil des Ministerrats im Rahmen der Rechtsetzung auf europäischer Ebene von besonderer Bedeutung.

Die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung vertreten die Position der deutschen Bundesregierung in den mehr als 100 unterschiedlichen Ratsarbeitsgruppen auf Referentenebene und in den Fachausschüssen auf hoher Beamtenebene. Zu den Fachausschüssen auf hoher Beamtenebene zählen insbesondere:

  • der Sonderausschuss Landwirtschaft,
  • der Wirtschafts- und Finanzausschuss,
  • der Ausschuss nach Art. 133 EG-Vertrag für Außenhandelsfragen und
  • der Ausschuss nach Art. 36 EU-Vertrag für die polizeiliche Zusammenarbeit und Strafrecht.


Deutschland kann in einer Ratsarbeitsgruppe alternativ durch Mitarbeiter der fachlich zuständigen Bundesministerien vertreten werden.

Können Fragen nicht auf der Arbeitsgruppenebene gelöst werden, werden sie dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorgelegt. Die Mitgliedstaaten werden durch die Ständigen Vertreter persönlich (AStV 2), beziehungsweise durch deren Stellvertreter (AStV 1) vertreten. Der AStV 2 bereitet folgende Ratstagungen vor:

  • den einmal im Monat tagenden Rat der Außenminister,
  • den ebenfalls einmal im Monat tagenden Rat in der Zusammensetzung der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin-Rat) und
  • den drei- bis viermal pro Halbjahr tagenden Rat „Justiz und Inneres“.


Der AStV 1 bereitet die Tagungen der weiteren sechs Ratsformationen vor, die normalerweise ein- bis zweimal im Halbjahr tagen:

  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher,
  • Wettbewerbsfähigkeit,
  • Verkehr, Telekommunikation und Energie,
  • Landwirtschaft und Fischerei,
  • Umwelt und
  • Bildung, Jugend und Kultur.


Zu den Aufgaben des Ständigen Vertreters oder des Stellvertreters gehört außerdem die Beratung der deutschen Delegation während einer Ratstagung. Die Ständige Vertretung hat im System der europäischen Gesetzgebung also eine Doppelrolle. Einerseits vertritt sie im Rahmen der Vorbereitungen und während der Ratstagungen den deutschen Standpunkt und sucht unter den Vertretern der anderen Mitgliedstaaten Verbündete in Bereichen mit Mehrheitsentscheidungen. Andererseits vermittelt sie durch ihre Berichterstattung und Beratung gegenüber der deutschen Delegation auch die Interessenlagen und Anliegen der anderen Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen.