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Deutschland im Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ist das gemeinschaftliche Rechtsprechungsorgan. Er besteht aus dem Gerichtshof, dem Gericht erster Instanz und dem Gericht für den öffentlichen Dienst. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Gemeinschaft zu überprüfen,
  • eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten,
  • die Mitgliedstaaten zur Einhaltung von EU-Recht zu zwingen und
  • die Kompetenzverteilung zu gewährleisten.

 

Der Gerichtshof [mehr]

Das Gericht erster Instanz [mehr]

Das Gericht für den öffentlichen Dienst [mehr]