Deutsch
English
English

Die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU): 1.7.1990

Neben dem Wechselkursmechanismus sieht das EWS I auch eine Konvergenz bei der Geld-, Wirtschafts- und Finanzpolitik vor, ohne die ein System von stabilen bilateralen Wechselkursen nicht erreichbar ist. Das Ausbleiben einer solchen Konvergenz sowie die Erkenntnis, dass die Vollendung des Binnenmarktes als Ziel der Einheitlichen Europäischen Akte mit der herrschenden Geldpolitik nicht verwirklicht werden konnte, führten zu Überlegungen zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Im Juni 1988 bestätigt der Europäische Rat das Ziel einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).  Ein Ausschuss von Experten wird vom Europäischen Rat damit beauftragt, Vorschläge zur Verwirklichung einer solchen Wirtschafts- und Währungsunion vorzulegen. Vorsitzender dieses Ausschusses ist der damalige Präsident der Europäischen Kommission, Jacques Delors. Im Mai 1989 legt dieser Ausschuss dem Europäischen Rat den „Delors-Bericht“ vor. Der Rat stimmt dem im Juni 1989 zu, am 1. Juli 1990 beginnt die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion.

In der ersten Stufe ist ein uneingeschränkter Kapitalverkehr vorgesehen. Alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten werden grundsätzlich aufgehoben. Neben der Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz ist auch die Vollendung des Binnenmarkts ein wichtiger Punkt.

Auf der geldpolitischen Seite werden dem schon bestehenden Ausschuss der Zentralbankpräsidenten in einer Ratsentscheidung vom 12. März 1990 weitere Zuständigkeiten übertragen. Der Ausschuss soll die Koordination der Geldpolitiken der Mitgliedstaaten verbessern mit dem Ziel, Preisstabilität zu erreichen.

Um die zweite und dritte Stufe der WWU überhaupt umsetzen zu können, muss der EWG-Vertrag  überarbeitet werden. Zu diesem Zweck wird 1991 eine Regierungskonferenz über die WWU einberufen. Ergebnis dieser Verhandlungen ist der im Dezember 1991 beschlossene Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag). Für die WWU relevant ist das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank und das Protokoll über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts.