Inkrafttreten: 24.04.1972
Am 24. April 1972 beschließen Belgien, Deutschland Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande, dass die Wechselkurse ihrer Währungen um nicht mehr als 2,25 % voneinander abweichen dürfen. Dieses System ist unter dem Namen „Währungsschlange“ bekannt und gilt als Vorläufer des Europäischen Währungssystems.
Die Idee eines Europäischen Währungssystems geht bis auf das Marjolin-Memorandum der EWG-Kommission aus dem Jahr 1962 zurück. In diesem Dokument schlug die Kommission vor, bis Ende der 60er Jahre, feste innereuropäische Wechselkurse zu erreichen. Da das Bretton-Woods System damals noch funktionierte, wurde ein rein europäisches Projekt aber als überflüssig angesehen.
Wenig später führt die wachsende Instabilität des Bretton-Woods-Systems (das im März 1973 endgültig zerbrach) zu einer Wiederauflage der Pläne für eine Währungsunion. 1969 legt die Kommission den Barre-Plan vor, auf Grundlage dessen der Ministerrat – vom Europäischen Rat beauftragt – einen Plan zur stufenweisen Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion erarbeitet. Dieser Plan wird nach dem Luxemburgischen Premier Werner benannt, und sieht die Einführung einer Währungsunion bis 1980 vor. Obwohl der Werner-Plan im März 1971 verabschiedet wird, verlassen Italien (1973) und Frankreich (1974) die Europäische Währungsschlange. Damit sind von den EWG-Mitgliedstaaten nur noch Deutschland, die Benelux-Länder und Dänemark in der Schlange vertreten. An eine weitere Umsetzung des Werner-Plans kann nicht mehr gedacht werden. Das Vorhaben, die europäische Integration über die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion voranzutreiben, ist damit vorerst gescheitert.