Schengener Abkommen: 14.06.1985
Schengener Durchführungsübereinkommen: 19.06.1990
Das Schengen-System geht zurück auf das 1985 von den Benelux-Staaten, Deutschland und Frankreich vereinbarte Abkommen von Schengen, in dem ein stufenweiser Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vereinbart wurde.
Zur Umsetzung dieses Abkommens unterzeichnen diese Länder 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), das auch nach dem Wegfall der Binnengrenzen einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten soll. Im SDÜ werden u.a. die Vorschriften für die Einreise vereinheitlicht (das Schengenvisum) und die polizeiliche Zusammenarbeit geregelt. Auch die Bestimmungen für Asylanträge werden im SDÜ behandelt.
Das SDÜ triit am 01.09.1993 in Kraft, die praktische Anwendung erfolgt erst am 26.03.1995, zunächst zwischen den Parteien des Schengener Abkommens sowie Spanien und Portugal. Seit 1995 sind Dänemark, Finnland, Griechenland, Italien, Österreich und Schweden dem SDÜ beigetreten. Auch Norwegen und Island wenden Schengen seit dem 25. März 2001 vollumfänglich an. Ab 2008 wollen die Schweiz und die neuen EU-Länder Schengen beitreten. Großbritannien und Irland wenden Schengen dagegen nicht an.
Durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 wird die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 01.05.1999 in die Kompetenz der EU überführt. Für Großbritannien, Irland und Dänemark sind Sonderregelungen vorgesehen.