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Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag)

Unterzeichnung: 25.03.1957, Inkrafttreten: 01.01.1958

Der Euratom-Vertrag wurde ursprünglich dazu geschaffen, die hohen Forschungs- und Investitionskosten der Kernenergie auf die sechs Gründerstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) zu verteilen.

Ziel des Vertrags ist es, zur Bildung und Entwicklung von Kernindustrien in Europa beizutragen, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten am Nutzen aus der Entwicklung der Kernenergie teilhaben, und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Vertrag soll der Bevölkerung ein hohes Maß an technischer Sicherheit sicherstellen und verhindert die Abzweigung von für zivile Zwecke vorgesehenem Kernmaterial für militärische Zwecke.

Am Euratom-Vertrag werden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Der Vertrag ist nach wie vor in Kraft. Mittlerweile drängen Deutschland, Irland, Österreich, Schweden und Ungarn auf eine Überarbeitung des Euratom-Vertrages.