Am 1. Januar 1973 treten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich in der sogenannten Norderweiterung den Europäischen Gemeinschaften bei.* Die Gemeinschaften zählen damit neun Mitgliedstaaten. Norwegen, das offiziell die Mitgliedschaft beantragt hat, kann nach einem negativen Referendum nicht beitreten. Am 25. September 1972 stimmen 53,5% der Norweger gegen den Beitritt. Auch beim zweiten Referendum im November 1994 ist eine Mehrheit gegen den Beitritt.
Der Beitritt des Vereinigten Königreichs führt unmittelbar zu einer Schwächung der Europäische Freihandelszone (European Free Trade Association, EFTA), die sich als Alternative zu den Europäischen Gemeinschaften zu entwickeln versuchte. Als das Vereinigte Königreich 1961 den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften beantragt, schließen sich Dänemark und Irland dem an. Österreich, Schweden und die Schweiz beantragen die EG-Assoziierung.
Weitere Erweiterungen finden 1981 (Griechenland), 1986 (Portugal und Spanien), 1995 (Finnland, Österreich und Schweden,), 2004 (Osterweiterung um Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und 2007 (Bulgarien und Rumänien) statt.
*Bereits am 10. August 1961 stellte Großbritannien einen Antrag auf Beitritt zur EWG, der jedoch am Veto Frankreichs scheiterte.