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Vertrag von Nizza

Unterzeichnung: 26.02.2001, Inkrafttreten: 01.02.2003

 

Durch den Vertrag von Nizza wurden die Institutionen der EU reformiert, vor allem, um die EU auf die Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 vorzubereiten. Entscheidend sind die Änderungen im Bezug auf die Begrenzung der Größe der Europäischen Kommission und ihre Zusammensetzung. Der Vertrag sieht vor, dass ab einer Mitgliedzahl von 27 Staaten, nicht jeder Staat der Union ein Kommissionsmitglied stellen kann. Die genaue Zahl der Kommissare, sowie die Grundlagen einer gleichberechtigten Rotation werden vom Rat einstimmig festgelegt. Auf keinen Fall können der Kommission zwei Mitglieder aus ein und demselben Staat angehören. Diese Rotation gilt ab dem Zeitpunkt des Amtsantritts der ersten Kommission nach dem Beitritt des 27. Mitgliedstaates (d. h. voraussichtlich ab November 2009).

Weiter sieht der Vertrag von Nizza die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit bei Entscheidungen des Rates der Europäischen Union, eine neue Stimmengewichtung im Rat und eine flexiblere Gestaltung der Verstärkten Zusammenarbeit vor. Der Vertrag, der am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist, wurde im Dezember 2000 vom Europäischen Rat in Nizza angenommen. Er gilt solange, bis er von dem noch zu ratifizierenden Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) abgelöst wird.