Unterzeichnung: 02.10.1997 , Inkrafttreten: 01.05.1999
Der Vertrag von Amsterdam wurde am 2. Oktober 1997 von den Außenministern der damaligen 15 Mitgliedstaaten unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Er ergänzte die bereits bestehenden Verträge, ohne diese abzulösen. Neben der Erneuerung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der Erweiterung des gemeinsamen Bereichs Justiz und Inneres und der Ermöglichung der engeren Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten, liegt seine Bedeutung vor allem in der Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments. So wurde die Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens auf alle Gebiete ausgedehnt, in denen der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit entscheidet, mit Ausnahme der Landwirtschaft. Auch muss das Parlament seit dem Vertrag von Amsterdam nicht nur die Ernennung der Europäischen Kommission, sondern auch die des Kommissionspräsidenten zustimmen. Das ursprünglich gesetzte Ziel, die Handlungsfähigkeit der Union mit Hinblick auf anstehenden Erweiterungen zu garantieren, konnte jedoch nicht vollständig erreicht werden. Entscheidende Änderungen wurden erst mit dem Vertrag von Nizza festgelegt.