Schon bald nach diesen ersten wirtschaftlichen Integrationsbemühungen versuchen die EGKS-Staaten, auch auf politischem Gebiet die Integration voranzutreiben.
Die französische Nationalversammlung legt 1950 den Pleven-Plan für eine europäische Armee vor. Hintergrund ist die Frage der Wiederbewaffnung Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg und die amerikanische Forderung nach einem europäischen Verteidigungsbeitrag im Rahmen der Eindämmungs-Strategie (Containment).
Mit dem Plan zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) soll die als unvermeidbar angesehene deutsche Wiederbewaffnung, in Analogie zur Montan-Union, von vornherein im europäischen Rahmen erfolgen.
Am 27. Mai 1952 unterzeichnen mit den Benelux-Staaten, Deutschland, Frankreich, und Italien alle damaligen EGKS-Mitglieder den Vertrag zur Gründung der EVG, der die Bildung einer europäischen Armee unter übernationaler Führung vorsieht. Bereits ein Jahr später, im Mai 1953, unternehmen die sechs Staaten Anstrengungen zur Gründung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG), die über die Montanunion und die EVG hinaus den Zusammenschluss im politischen wie wirtschaftlichen Bereich einleiten soll. Ein Satzungsentwurf für die EPG war bereits aufgestellt, als am 30. August 1954 die französische Nationalversammlung die Ratifizierung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft ablehnt und damit auch das Vorhaben zur Gründung der Politischen Gemeinschaft zu Fall bringt. Zum ersten Mal brechen in aller Deutlichkeit die widerstreitenden Interessen gerade der französischen Politik auf, die sowohl Deutschland in supranationale Strukturen eingebunden, gleichzeitig aber die eigene Souveränität nicht beschnitten wissen will.