Nach dem Zweiten Weltkrieg erlangt in den westlichen Staaten Europas rasch die Auffassung erhebliches Gewicht, dass ein dauerhafter Frieden zwischen den Völkern nur im Wege einer engen Kooperation der Staaten gewährleistet werden könne. Schon am 19. September 1946 fordert Winston Churchill mit einer viel beachteten Rede an der Zürcher Universität die Staaten Kontinentaleuropas, insbesondere Frankreich und Deutschland, auf, die Vereinigten Staaten von Europa zu gründen. Aufgenommen und weiterentwickelt wird dieser Gedanke von der Europäischen Bewegung, einem Zusammenschluss verschiedener Europa-Unionen und Verbände in diversen Ländern, die auf einem Europakongress in Den Haag im Mai 1948 eine Politische Union für Europa fordert. Aus diesem Manifest resultiert am 5. Mai 1949 die Gründung des Europarates als Beratungs- und Kooperationsgremium mit dem Ziel der Wahrung der Menschenrechte und des Friedens.
Am 9. Mai 1950 schlägt der französische Außenminister Robert Schuman in einer von Jean Monnet, dem Leiter des französischen Amtes für wirtschaftliche Planung, inspirierten Rede die Integration der westeuropäischen Kohle- und Stahlindustrie vor (Schuman-Plan). Dieser Tag gilt als Geburtsstunde der europäischen Integration und wird seit 1985 als „Europatag“ gefeiert.
So entsteht die Idee, die französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion in die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammen zu führen. Diese Entscheidung folgt nicht nur einer wirtschaftlichen, sondern auch einer politischen Logik, da diese Rohstoffe die Grundlage der Industrie und der Macht der beiden Länder sind. Die zugrunde liegende politische Zielsetzung besteht darin, die französisch-deutsche Solidarität zu verstärken, das Gespenst des Krieges zu vertreiben und den Weg der europäischen Integration zu ebnen.
Am 18. April 1951 gründen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, und die Niederlande in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die sechs Mitgliedstaaten geben erstmals – wenn auch in einem begrenzten Bereich – nationale Souveränität zugunsten dieser Gemeinschaft ab.
Ziel des EGKS-Vertrags ist es, auf der Grundlage eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl zur Ausweitung der Wirtschaft, zur Steigerung der Beschäftigung und zur Verbesserung der Lebensbedingungen beizutragen (Art. 2 EGKS-Vertrag).
Die EGKS soll eine geordnete Versorgung des gemeinsamen Marktes gewährleisten, gleichen Zugang zur Produktion sichern, auf die Bildung niedrigster Preise achten und auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter hinwirken.
Im Hinblick auf die Errichtung des gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl führt der Vertrag den freien Warenverkehr ohne Zölle und Abgaben ein. Er untersagt diskriminierende Maßnahmen und schränkt staatliche Subventionen und Beihilfen ein.
Die Befugnis, Entscheidungen über die Kohle- und Stahlindustrie in EGKS-Ländern zu fällen, erhält ein unabhängiges übernationales Gremium, die so genannte "Hohe Behörde" (die später in „Kommission“ umbenannt wurde). Die Hohe Behörde überwacht den Markt, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln und die Transparenz der Preise. Ihr erster Präsident ist Jean Monnet. Daneben funktioniert eine „parlamentarische Versammlung“ in Straßburg als Diskussionsgremium und wird ein „Ministerrat“ legislativ tätig. Ein Gerichtshof überwacht die Vertragsauslegung.
Durch die Errichtung dieser wirtschaftlichen Gemeinschaft soll der Grundstein für eine weitere und vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Völkern gelegt werden. Bereits in der Präambel des Vertrages bringen die Unterzeichnerstaaten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, mit der EGKS "den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft" zu legen.
Fünfzig Jahre nach seinem Inkrafttreten ist der Vertrag wie vorgesehen am 23. Juli 2002 ausgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt fanden die Regeln des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Anwendung auf den Handel mit Kohle und Stahl.