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Benelux-Gemeinschaft

Als Reaktion auf das Scheitern der Europäischen Politischen Gemeinschaft erfolgt durch die Benelux-Staaten bereits wenig später ein neuer Vorstoß, mit dem Ziel, zumindest im wirtschaftlichen Bereich bei der Integration voranzukommen. Mit der sogenannten „Relance Européenne“ soll über die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes der Integrationsgedanke am Leben erhalten werden.

Der Vertrag zur Benelux-Union (1958) zwischen Belgien, Luxemburg und den Niederlanden ist in mancher Hinsicht ein Vorbild für die Gestaltung der Europäischen Union .  Das Abkommen, das am 1. Januar 1960 in Kraft tritt, sieht erstmals den freien Verkehr von Personen, Gütern, Kapital und Dienstleistungen vor (Art. 1 Abs. 1). Darüber hinaus regelt der Vertrag die Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik der drei Staaten (Art 1 Abs. 2a) und die gemeinschaftliche Politik der wirtschaftlichen Beziehungen mit Drittländern (Art. 1 Abs. 2b).