Hauptprobleme der EU: "Mangel an Demokratie" und "sachwidrige Zentralisierung"
Freiburg, 14.1.2007. Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog hat sich gegen die Einführung der vorgesehenen EU-Verfassung ausgesprochen. „Der Verfassungsvertrag schreibt letztlich die widersprüchlichen und intransparenten Strukturen der EU fort, die maßgeblich für die Probleme verantwortlich sind, vor denen wir heute stehen“, schreibt Herzog zusammen mit Lüder Gerken, dem Direktor des Centrums für Europäische Politik, in einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“.
Das Centrum für Europäische Politik (CEP) ist ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum, das Gesetzesvorhaben der Europäischen Union bewertet – bevor sie verabschiedet werden. Auf der Basis ordnungspolitischer Grundsätze unterrichtet das CEP Politik und Gesellschaft über Entwicklungen auf EU-Ebene und deren Auswirkungen und unterstützt die Entscheidungsträger in Deutschland bei ihrer aktiven Mitgestaltung der EU-Politik.
Mit ihrem Beitrag stellen sich der ehemalige Bundespräsident, Mitglied des CEP-Kuratoriums, und der CEP-Direktor gegen die Pläne der Bundesregierung, die den Europäischen Verfassungsvertrag während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft neu beleben will. Herzog war von 1982 bis 1994 Richter am Bundesverfassungsgericht, zuletzt als dessen Präsident.
Herzog und Gerken fordern die deutsche Politik auf, eine „konstruktive Diskussion“ über die Frage zu führen „ob dieser Vertrag Europa wirklich zum Besten gereichen würde.“ Konkret heißt es in dem Text: „Wir sollten die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen, um einen solchen Diskussionsprozess in Gang zu setzen.“ Eine Politik des „Weiter so“ führe zu einer weiteren Erosion des europäischen Integrationsprozesses.
Der ehemalige Bundespräsident und Gerken üben scharfe Kritik an den heutigen Entscheidungsstrukturen in der Europäischen Union: „Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt als eine parlamentarische Demokratie bezeichnen kann“, schreiben die Autoren. Als Hauptprobleme der EU nennen sie „den Mangel an Demokratie und Gewaltenteilung sowie die sachwidrige Zentralisierung“. Über den weitaus größten Teil der in Deutschland geltenden Gesetze beschließe, über den Ministerrat der EU, die Bundesregierung und nicht der Bundestag.
Daher fordern die Autoren einen abschließenden Kompetenzkatalog, der „Umfang und Grenzen der EU-Zuständigkeiten“ festlege. Auch müsse es die Möglichkeit geben, Kompetenzen auf die Mitgliedstaaten zurückzuverlagern. Zudem müsse auch in der EU das Diskontinuitätsprinzip gelten, das Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet werden, automatisch verfallen lässt.
Außerdem fordern Herzog und Gerken zusätzlich zum Europäischen Gerichtshof einen eigenständigen „Gerichtshof für Kompetenzfragen“, der „ausschließlich über Fragen der Kompetenzabgrenzung zwischen der europäischen und der mitgliedstaatlichen Ebene entscheidet.“