Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen (Richtlinie)

Wird der Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Portabilität von Zusatzrentenansprüchen abgesegnet, könnte es sich für Unternehmen bald nicht mehr lohnen, ihren Arbeitnehmern ein Betriebsrentensystem anzubieten:

Mit der Richtlinie sollen einheitliche Regelungen zum Erwerb und zur Übertragbarkeit von Zusatzrenten (Betriebsrenten) festgelegt werden, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu erleichtern. Dies betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Anbieter entsprechender Verträge. Arbeitnehmer können flexibler für Arbeitsplatzwechsel werden, wenn diese nicht mehr vom möglichen Verlust betrieblicher Rentenansprüche abhängen.

cepPolicyBrief

Gegen die Richtlinie spricht laut dem Centrum für Europäische Politik (CEP), dass das Gestaltungsrecht des Arbeitgebers massiv eingeschränkt wird, statt diesen in seinem freiwilligen Angebot einer Betriebsrente zu unterstützen. Die Betriebsrentensysteme müssen mehr Anspruchsberechtigte verkraften, ohne dass die Richtlinie festlegt, wie die finanzielle Mehrbelastung aufgefangen werden soll. Es fehlen ausreichende Übergangsregelungen.

Die Richtlinie sollte sich daher auf eine einheitliche Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche konzentrieren. Nicht auf EU-Ebene geregelt werden muss die inhaltliche Ausgestaltung der Betriebsrentensysteme.