Steuerbefreiungen bei Einreisen in die EU (Richtlinie)

Mit dieser Richtlinie sollen die Regelungen zur Befreiung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern für Waren, die von Reisenden aus Drittländern in die EU eingeführt werden, geändert werden. Dies betrifft vor allem privat Reisende sowie Grenzarbeitnehmer und Personen mit Wohnsitz im Grenzgebiet.

 

 

cepPolicyBrief

Nach einer Analyse des Centrums für Europäische Politik kann diese Richtlinie ohne Änderungen verabschiedet werden. Sie verringert per saldo den Verwaltungsaufwand bei den Zollbehörden, indem Schwellenwerte und Höchstmengen angepasst und die Höchstmengen für Parfüm, Kaffee und Tee aufgehoben werden.