Erneuerbare Energien (Richtlinie)

Die Europäische Kommission hat am 23. Januar 2008 eine Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien vorgelegt. EU-weit sollen Unternehmen und Endverbraucher bis zum Jahr 2020 mindestens 20% ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Dies betrifft vor allem Energieunternehmen, insbesondere Erzeuger erneuerbarer Energien, sowie Autofahrer und Hauseigentümer.

cepPolicyBrief

Die Förderung erneuerbarer Energien sollte kein eigenständiges Ziel sein. Vielmehr sollte ein verbindliches CO2-Emissionsziel festgelegt und ein umfassender Handel mit Emissionsrechten eingeführt werden. Davon würden auch erneuerbare Energien profitieren.