Elektrizitätsbinnenmarkt (Richtlinie)

Mit ihrem Richtlinienvorschlag KOM(2007) 528 möchte die Europäische Kommission verhindern, dass Unternehmen gleichzeitig Strom erzeugen oder verkaufen und Übertragungsnetze kontrollieren. Auch die Kontrolle von Übertragungsnetzen durch Nicht-EU-Staaten soll ausgeschlossen werden. Ferner stärkt die Richtlinie die nationalen Regulierungsbehörden.

Von den Kommissionsplänen betroffen sind unmittelbar alle Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, insbesondere integrierte Stromkonzerne. Mittelbar betroffen sind aber auch die privaten und gewerblichen Endverbraucher.

cepPolicyBrief

In seiner Analyse des Vorschlags der Kommission begrüßt das cep, dass die Regulierungsbehörden gestärkt werden und damit ihren Aufgaben besser gerecht werden können. Zugleich wird der EU-Binnenmarkt vor wettbewerbsverzerrenden Marktzutritten aus dem Ausland geschützt.

Gegen den Richtlinienvorschlag spricht allerdings, dass die geplanten Entflechtungsmaßnahmen die Eigentumsrechte der betroffenen Unternehmen verletzen. Beide vorgeschlagenen Entflechtungsvarianten sind unverhältnismäßig und lösen zudem die Probleme möglichen Marktmissbrauchs und mangelnder Investitionen nicht. Das cep kommt daher zu dem Schluss, dass auf Entflechtungsmaßnahmen über das gegenwärtige Maß hinaus verzichtet und die Richtlinie nicht verabschiedet werden sollte.