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EUV und AEUV

EUV

Mit dem Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) wurde die Europäische Union gegründet, aufbauend auf den bestehenden Verträgen der Europäischen Gemeinschaften (Vertrag über eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Vertrag über eine Europäische Atomenergiegemeinschaft).

Der in Maastricht beschlossene und am 7. Februar 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht stellte eine umfassende Reform der Römischen Verträge dar. Aus der wirtschaftlichen Gemeinschaft wurde eine politische Union. Die Europäische Union beruhte seit Maastricht auf drei Säulen: Die erste Säule bestand aus den Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag); die zweite Säule bildete die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); die Zusammenarbeit bei der Innen- und Justizpolitik stellte die dritte Säule. Die zweite und dritte Säule stellten die neuen Felder der Zusammenarbeit dar.
Ebenfalls wurden im EUV die Maastricht-Kriterien festgelegt.

Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Mit ihm wurde der EU eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen und EU und EG wurden zur Europäischen Union verschmolzen. Damit ging auch eine weitreichende Änderung des strukturellen Gefüges der alten EU/EG einher. Insbesondere wurde die 3-Säulen-Struktur aufgegeben. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wurde ebenso als normaler Politikbereich in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) überführt, wie die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik. 

 

AEUV

Die Bezeichnung als "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) wurde am 1. Dezember 2009 mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages eingeführt. Er ist Teil der Römischen Verträge. Zuvor hieß er "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" (EG-Vertrag). Diesen Namen erhielt er durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) von 1992, bis dahin hieß er Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Der AEUV enthält insbesondere die Bestimmung der Ziele der Gemeinschaft, definiert die Kompetenzen der Gemeinschaftsorgane und enthält Bestimmungen zu den möglichen Maßnahmen in den gemeinschaftlichen Politikbereichen.