in German only

Die Ziele der Europäischen Union

Ausgangspunkt für die Gründung der Europäischen Gemeinschaften war – vor dem Hintergrund zweier Weltkriege mit verheerenden Folgen – die Überlegung, dass sich dauerhafter Frieden am besten durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit erreichen lässt. Dementsprechend wurde zunächst ein gemeinsamer Wirtschaftsraum angestrebt, insbesondere durch die Beseitigung von Handelsbeschränkungen und die Schaffung einer Zollunion. Im Laufe der Zeit veränderte sich die Zielsetzung kontinuierlich, von einer rein wirtschaftlichen Zusammenarbeit hin zu einer Politik der Integration.

Heute sind die Ziele und Aufgaben der EU in Artikel 3 des Vertrages über die Europäische Union (EUV)

    • „Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern“
    • Sie „bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem […] der freie Personenverkehr gewährleistet ist“
    • „Die Union errichtet einen Binnenmarkt“ und „wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie auf ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin“
    • Die Union „fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt“
    • „Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierung und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, Solidarität zwischen den Generationen und Schutz der Rechte der Kinder“
    • „Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten“
    • „Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz der Entwicklung des kulturellen Erbes Europas“Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion"

Neben den in den Verträgen genannten Zielen setzt sich die Europäische Union regelmäßig auch strategische Ziele. Der Europäische Rat von Lissabon am 23. und 24. März 2000 setzte der EU für die Zeit bis 2010 das strategische Ziel:

„…die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“ (Schlussfolgerungen des Vorsitzes)

Der Europäische Rat von Brüssel am 22. und 23. März 2005 zog eine Halbzeitbilanz zur Lissabon-Strategie und kam zu dem Schluss, dass es neben Fortschritten auch Schwachstellen und deutliche Rückstände gebe. Er kam weiter zu dem Schluss, dass eine Neubelebung der Strategie erforderlich sei und nannte als zentrale Schwerpunkte

die „Förderung von Wissen und Innovation als Triebkräfte für dauerhaftes Wachstum“;die „Verbesserung der Attraktivität des europäischen Wirtschaftsraums für Investitionen und Arbeit“;die „Steigerung von Wachstum und Beschäftigung im Dienste des sozialen Zusammenhalts“.