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Europäisches Währungssystem I (EWS I)

Inkrafttreten: 13.03.1979

Als Folge des Zerbrechens des Bretton-Woods-Systems gründet der Europäische Rat am 13. März 1979 das Europäische Währungssystem I (EWS I). Ziel des EWS I ist es, eine europaweite Zone der Stabilität mittels grundsätzlich fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse zu schaffen.  Das EWS I kann also als eine Weiterentwicklung der Währungsschlange gesehen werden.

Wichtiger Teil des EWS I ist der Wechselkursmechanismus I (WKM I), an dem alle Gemeinschaftswährungen außer dem Pfund Sterling teilnehmen. Das WKM I führt die Europäische Währungseinheit (ECU) als Korb der teilnehmenden Währungen ein. Die ECU-Leitkurse dienen als Basis für ein „Paritätengitter“ von bilateralen Wechselkursen für die teilnehmenden Währungen. Eine Bandbreite von  ± 2,25% soll eingehalten werden, wenn notwendig mittels Interventionen der Nationalbanken.

Dies verläuft nicht unproblematisch. So wird der italienischen Lira eine Bandbreite von ± 6 % gewährt und müssen die Leitkurse 17 Mal angepasst werden. Im Jahr 1993 schließlich führen Spekulationen am Devisenmarkt zu einer Heraufsetzung der Bandbreiten auf ± 15%.

Mit dem Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1.1.1999 wird das EWS I durch das EWS II ersetzt.