Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bildet den zweiten der drei Pfeiler der Europäischen Union. Durch sie wird die bis dahin praktizierte Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) fortgesetzt und institutionell weiterentwickelt. Die GASP bleibt zwar eine Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, sie wurde aber dennoch durch den Vertrag von Maastricht fest in den EU-Vertrag integriert. Die verfolgten Ziele reichen von der Wahrung gemeinsamer Werte und grundlegender Interessen über die Koordinierung der militärischen Sicherheit bis zur Wahrung des Friedens entsprechend der Charta der Vereinten Nationen. Diese Ziele sollen im Rahmen der GASP durch Koordinierung der einzelstaatlichen Aktivitäten gebündelt und einer einheitlichen Position entsprechend verfolgt werden. Die Leitlinien werden vom Europäischen Rat vorgegeben. Der Ministerrat entscheidet einstimmig über die konkret zu ergreifenden Maßnahmen. Als Vertreter nach außen wurde 1999 auf der Grundlage des Vertrags von Amsterdam der erste Hohe Vertreter für die GASP ernannt. Als bedeutender Bestandteil der GASP ist die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu nennen.