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Die Europäischen Gemeinschaften

Die Verträge der bisherigen Europäischen Gemeinschaft (EWG, EGKS und Euratom) bilden den ersten Pfeiler des EGV. Bei Sachgebieten aus diesem Pfeiler kommt die so genannte Gemeinschaftsmethode als institutionelle Vorgehensweise zum Einsatz. Die Kommission benutzt ihr Initiativrecht um Vorschläge auszuarbeiten, die vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Der Europäische Gerichtshof überwacht die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Mit dem Maastricht Vertrag wurde die bisher rein wirtschaftliche Zusammenarbeit der Gemeinschaft erweitert. Auch Bereiche wie Verbraucherschutz, Entwicklungspolitik, Bildung, Jugend und Kultur wurden Politikfelder der Gemeinschaften.

 

Als neues Ziel der Wirtschaftspolitik schreibt der Vertrag von Maastricht die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion fest. Bis 1999 wird eine einheitliche Währung in drei Etappen eingeführt.