Seit 01.01.1999
Mit dem Anfang der dritten Stufe der WWU am 1. Januar 1999 wurden die Wechselkurse der elf teilnehmenden Währungen unwiderruflich festgelegt. Der Euro wird als bargeldlose Währung eingeführt und die Europäische Zentralbank übernimmt die Verantwortung für die einheitliche Geldpolitik.
Auch der im Juni 1997 vom Europäischen Rat verabschiedete Wechselkursmechanismus II (WKM II) tritt mit der dritten Stufe der WWU in Kraft. Der WKM II regelt als Nachfolger des WKM I die Wechselkurse zwischen dem Euro und den Währungen jener EU-Länder, die der dritten Stufe nicht angehören. Oft wird hier von Ins und Outs gesprochen. Der WKM II soll übermäßige Wechselkursschwankungen vermeiden, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nicht zu gefährden. Gleichzeitig funktioniert er als Konvergenzkriterium für Mitgliedstaaten, die zu einem späteren Zeitpunkt an der dritten Stufe der WWU teilnehmen wollen.
Die Teilnehmer des WKM II knüpfen ihre Währung an den Euro mit einer maximalen Schwankung von ± 15%. Für einzelne Währungen sind auch engere Bandbreiten möglich. Bei Erreichen der Interventionspunkte sind unterstützende Devisenmarktinterventionen vorgesehen. Am 1. Oktober 2006 waren Dänemark, Estland, Litauen, Lettland, Malta und Zypern Mitglied im WKM II.